teuchmc am 27 Jun 2016 23:55:01
Moin Hartmut! Das ist richtig. Auf genau diesen Punkt"Rad/Reifen-Kombi" hatte ich zum Beginn dieser "Teil1+2"-Zulassungneuerung in "meiner"Zulassungstelle die Auskunft bekommen,daß sei nicht mehr notwendig und wenn die Polizei einen anhält,müssen die nachweisen,daß die Rad/Reifen-Kombi u.U.nicht statthaft ist.Ohne Worte.Seit dieser Umstellung hat uns bei einer Kontrolle auch KEIN Cop mehr auf die Rad/Reifen-Kombi angesprochen.Plötzlich war nur noch der verkehrssichere Zustand der Räder und Reifen von Bedeutung.
Problematisch wird es allerdings,wenn selbst der TÜV/Dekra das Fahrzeug nicht mehr finden.Da wäre in unserem Falle(Chevy Van) der alte Brief durchaus wichtig gewesen,weil die durchaus übliche Rad/Reifen-Kombi eintragungspflichtig war und ist,da dieser Van mittels Einzelabnahme vor xJahren in D zugelassen wurde.
Da es sich aber in dem Falle des TE um ein durchaus "übliches "Kfz mit normaler ABE handelt,sollte der o.g. Fall nicht relevant sein.
Schönen Abend weiterhin.Uwe
Ps."Monster"-Rad/Reifen-Kombis müssen allerdings weiterhin eingetragen werden,sofern der Hersteller des Kfz diese in der ABE für die Modellreihe nicht frei gegeben hat.Das nur mal am Rande.