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Hallo Liebe Forumsgemeinde! Ich bin ja nun nicht gerade der Schreibwütigste und eher der stille Mitleser.Heute muß ich aber doch mal ran. Dazu hohle ich auch ein bisschen aus um ein wenig die Umstände zu beschreiben wie es überhaupt zu dem Kauf unseres Mobiles kam. Seit der Messe 2013 in Leipzig stand für uns fest es sollte ein Bürstner Ixeo werden. Am liebsten war uns der Ixeo it 700. Der sollte es ab 2015 werden. Unglücklicher Weise nahm Bürstner das Modell 2015 aus dem Programm. Unsere Hoffnung auf neue Angebote ab Herbst bei den I - Net - Portalen erfüllten sich nicht. So stand das einzig für uns infrage kommende Fzg. in Wesel beim AH. Lackas. Eigentlich ein Händler für Japanische Autos hat Lackas ein paar Mobile in der Vermietung und verkauft diese dann auch. Das Mobil war fast 3 J. alt 60000Km runter und sollte etwas über 50 K kosten. Also angerufen und am 2. Januar 2016 etwas über 600 Km an den Rhein gedüst. Leider regnete es bei der Besichtigung was ja nicht gerade günstig ist. Dazu aber später. Das Mobil war in einem bemittleidenswerten Zustand. Dreckig ohne Ende. Der Verkäufer Herr W. der nach eigenen Angaben der einzige in der Firma ist der sich mit den Mobilen auskennt zeigte auch gleich seine Fachkompetenz. Als ich ihn darauf ansprach das die Klocasette voll Scheixxe ist schaute er auf die Anzeige am EBL für das Grauwasser und sagte "Das kann nicht sein". Wir machten also eine Probefahrt und waren uns danach einig einen ungeschliffenen Diamanten vor uns zu haben. Das diverse Möbelteile bzw. Schaniere eine Überarbeitung benötigten erwähnte ich erst gar nicht da ich so etwas doch lieber gleich selbst mache. Auffällig war Wasser im Blinker des Rechten Spiegels. Die Reparatur des Selbigen wurde im Vertrag festgelegt. Die getragene Tennissocke im Hubbett sollte bei der Komplettreinigung verschwinden. Einen Monat später holten wir unser Mobil ab. Wieder im strömenden Regen. Der Blinker war repariert. Die ebenfalls geplatzte Spiegelschale hatte ich in Regen wieder nicht endeckt. Warum sollte die dann auch repariert werden. Achso die Tennissocke war auch noch da. Genauso wie die Fligenklatsche , zwei Putzlappen , 3 Kulis und jetzt kommts - ein gut getragener String-Tanga in Größe 36. Das fand ich natürlich alles erst später zu Hause. Das hat mit meinem Anliegen eigentlich nichts zu tun sondern soll nur mal beschreiben wie in dieser Firma gearbeitet wird. Auf der Fahrt nach Hause fiel mir bei einsetzender Dunkelheit auf das ein paar Kontrollampen im KI leuchten. Na toll das Thema war mir ja bereits aus dem Forum hier bekannt. Anfang März meldete ich das Mobil an und begab mich dann zum freundlichen Fiat-Händler. Der stellte dann einen Kulanzantrag bei Fiat. Mitte April sagte mir Fiat 80% Kulanz zu. Rest für mich 282.39€. Da ich bei dem Kauf auch eine MPR-Garantie abgeschlossen hatte informierte ich zuerst diese. Da aber Tacho bzw. KI nicht expliziet in deren Vertrag steht lehnten die ab. Na gut dachte ich mir der Händler hat doch eine Gewärleistung. Inzwischen anfang Mai rief ich Herrn W. bei dem AH Lackas an. Der beratschlagte sich mit seinem Chef unt teilte mir mit das Lackas nur die Hälfte der Summe zuschießen möchte da es sich ja offensichtlich um einen Serienfehler von Fiat handelt. Ich bat Ihn per Mail nochmal seine Entscheidung zu überdenken und gab auch an die Sache meinem Rechtschutz zu übergeben. Von da an war Funkstille. Also zum Anwalt gerannt. Erst nach zwei verstrichenen Fristen mit der Androhung das es keinen weiteren Ausergerichtlichen Schriftverker mehr geben wird meldete sich Herr Lackas persönlich. Nun ist vom Serienfehler keine Rede mehr. Dabei würde ich lieber das KI reparieren lassen. Hier zum Beispiel.--> Link Das würde sogar noch teurer sein wie ein Neues. Der Anwalt rät mir nun das KI reparieren zu lassen und die Summe dann bei Lackas einzuklagen. Wie ist Eure Meinung dazu ?
Es grüßt der Zebrahalter dem jetzt die Finger glühen :ja:
....hmmh, Scheinbar geht es hier um Kosten von Ca 1200 Euro für den defekt und dein Anteil kommt auf ca141 Euro.... Stressfrei!
find ich fähr ....auch wenn dir mehr zu stehen sollte , nach vielen Mails und Anwalt Kosten!
brainless am 25 Sep 2016 22:20:17
nethunter hat geschrieben:find ich fähr ....
Ja,
genauso, wie wenn ein Schläger Dir eine reinhaut und dann sagt: "Den zweiten Schlag erspar ich Dir. Ich hoffe mal, daß Du das fair findest, oder?! "
Welche Rechtsauffassung herrscht denn hier? Der Verkäufer hat seine Sachmängelhaftung zu erfüllen, basta.
Verkehrte Welt,
Volker :roll:
Anzeige vom Forum
Jonah am 25 Sep 2016 23:59:53
Was ist denn ein Kl?
KAWAMANE am 26 Sep 2016 00:22:37
Hallo "Zebrahalter", Ich weiß, es bringt dich nicht weiter, aber so wie du es schilderst wäre der Fall für mich am 2.Januar (bei der Erstbesichtigung) erledigt. 600 Km und zurück ist natürlich bitter, aber wenn mir ein Verkäufer ein Fahrzeug "Dreckig ohne Ende" - in der Preisklasse 50 K anbietet, ist der anschließende Ärger doch vorprogrammiert. Ich wünsche dir trotzdem viel Freude mit dem Fahrzeug Bruno
Ulf_L am 26 Sep 2016 06:32:50
Hallo
Grundsätzlich hat Volker schon mal recht, daß Fehler , die innerhalb einen halben Jahres auftauchen, als Fehler gewertet werden, die beim Übergabezeitpunkt schon "angelegt" waren und der Händler dafür grade stehen muß. Meiner Meinung nach (ich bin auch kein Anwalt) spielt es dafür keine Rolle, ob der Fehler bei der Übergabe schon sichtbar war. Die Frage ist halt, ob Du dich wegen den 140 Euro weiter rumärgern willst. Das der Anwalt zur Klage rät, ist wohl nicht ganz uneigennützig ;-).
Gruß Ulf
schnecke0815 am 26 Sep 2016 06:46:30
Wenn du reparieren willst frag mal hier --> Link nach.
Repariert u.a. für BMW, war schon mehrfach im TV, ist superprofessionell und relativ preiswert.
Gast am 26 Sep 2016 07:52:38
brainless hat geschrieben: Welche Rechtsauffassung herrscht denn hier? Der Verkäufer hat seine Sachmängelhaftung zu erfüllen, basta.
Verkehrte Welt,
Volker :roll:
Ich weis nicht welche Rechtsauffassung du folgst , in Deutschland sind solche Dinge klar geregelt.
Der Vergleich mit einem Schläger der dir eine "reinhaut" spiegelt dich hier in kleinster Weise die Geschehnisse wieder!
Der Händler hat seine Sachmängelhaftung Folge zu leisten. Hierzu mal ein Auszug der Sachmängelhaftung beim ADAC:
"Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos. Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen! In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor."
Ich sehe hier einen sich über sich selber ärgernden Käufer der so wie ich das seh ziemlich viel falsch machte! Er kann froh sein keine weiteren Mängel zu finden die ihm nur Ärger bringen! Gruss
DirksBiMo am 26 Sep 2016 08:18:42
Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
... so.... wo steht das ?
Im entsprechenden Paragraphen ist das nicht zu finden. Es ist lediglich geregelt, dass der Käufer " Schadlos" zu halten ist. Der Verkäufer haftet im übrigen nur nach "Art und Güte vergleichbarer Fahrzeuge" Also hat der Käufer einen Anspruch auf Reparatur mit Gebrauchtteilen. Der Protagonist hat ja ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und bezahlt. Die Regelungen sehen nirgendwo einen kostenlosen "Neuteile" Ersatz vor Das ganze muss im übrigen für beide Seiten "zumutbar" sein.
Die irrige Annahme, dass das Gewährleistungsrecht ein freifahrtschein für 6 Monate kostenfreies Autofahren sein soll, werde ich wohl nie verstehen. Der Lakas macht eigentlich alles richtig.
Gruß
Dirk
Gast am 26 Sep 2016 08:28:04
DirksBiMo hat geschrieben: ... so.... wo steht das?
Dirk
Hatte ich doch geschrieben, ADAC Der Gesetzestext ist sicher zu lang.
Aus diesem Auszug vom ADAC geht das für mich hervor das nur das dieser Gewährleistung untersteht was schon bei Übergabe als Mangel oder Defekt herrschte .... Dies kann auch später festgestellt werden.
Der Defekt des KI wurde für den Händler erst einige Monate später gemeldet und das nur telefonisch! Ein unseriöser Händler würde dies gänzlich ablehnen sich damit zu beschäftigen. Deshalb meine Meinung.... 50% ist fair!
DirksBiMo am 26 Sep 2016 08:30:54
Hatte ich doch geschrieben, ADAC
..... da sieht man mal wieder, was Leute von dem Laden für einen Unsinn sabbeln.
Gruß
Dirk
Gast am 26 Sep 2016 08:32:13
...dann hol doch mal den Gesetzestext dazu! :idea:
DirksBiMo am 26 Sep 2016 08:45:08
hol doch mal den Gesetzestext dazu
Moin,
obwohl das Thema hier im Forum ja eigentlich "erschöpfend" behandelt ist, wir den ein oder anderen Rechtsanwalt dabei haben, die das auch schon häufiger versucht haben zu erklären .... hier nochmal
Ich finde die Abhandlung der IHK Nürnberg recht sinnvoll ... Du kannst aber auch ganz einfach das BGB dazu lesen. :wink:
Gruß
Dirk
....der weite Teile seines Arbeitstages mit diesem Thema beschäftigt ist.
Lauterberger am 26 Sep 2016 08:56:35
Hallo,
übrigens kannst Du zur Nachbesserung in der Gewährleistungszeit Kilometergeld verlangen.
Ich habe immer 30 Cent pro km verlangt und auch erhalten, einmal allerdings erst über Anwalt.
Wenn mich meine Frau mit dem PKW abholen/hinbringen mußte, waren für den PKW auch 30 Cent fällig.
Sicher werden das nur wenige wissen oder ihr Recht verlangen ! :evil:
RA Dähn in Bad Hersfeld ist der richtige Partner im Womobereich !
Gruß Lauterberger :)
siemueller am 26 Sep 2016 09:16:13
Hallo ! Abgesehen von den rechtlichen Möglichkeiten kann ich mich nur wundern, weshalb man so ein Fahrz. überhaupt kauft. Unglaublich !
Gruss
brainless am 26 Sep 2016 13:31:52
nethunter hat geschrieben:Ich weis nicht welche Rechtsauffassung du folgst , in Deutschland sind solche Dinge klar geregelt.
Schön, daß Du wenigstens das akzeptierst.
Du findest also fair, daß ein Käufer, der Anspruch auf vollständige Kostenerstattung hat, sich mit 50% davon abspeisen lassen soll?
Seltsame Rechtsauffasung - vielleicht bin ich aber auch nur mit Deiner seltsamen Interpretation deutscher Sprache nicht zurechtgekommen,
Volker ;-)
wolfherm am 26 Sep 2016 14:39:24
Moderation:Nicht zum Thema passende Beiträge gelöscht.
Zebrahalter am 26 Sep 2016 14:41:41
Hallo!
nethunter hat geschrieben:Ich sehe hier einen sich über sich selber ärgernden Käufer der so wie ich das seh ziemlich viel falsch machte!
Fehler gemacht ok.aber über den Kauf ärgere ich mich nicht. Wir sind froh über dieses tolle Fzg. Den geben wir nicht mehr her. Ärgern tu ich mich nur über den Händler nach dem Motto " was will dieser Wicht denn jetzt noch von mir?"
Gruß der Zebrahalter
Tinduck am 26 Sep 2016 14:44:57
Das Schreiben des Händlers ist schon unterhaltsam, wie kommt er darauf, dass es eine Rolle spielt, wann im ersten halben Jahr der Gewährleistung ein solcher Fehler gemeldet wird?
Du wirst in der Sache wahrscheinlich Recht bekommen, allerdings ist tatsächlich die Frage, ob es sich für irgendwas unter 200 Euro lohnt, Anwälte und Gerichte im Kreis rennen zu lassen. Wenn Du die Zeit und Nerven dafür hast, mach es.
bis denn,
Uwe
Gast am 26 Sep 2016 16:41:00
Tinduck hat geschrieben:Das Schreiben des Händlers ist schon unterhaltsam, wie kommt er darauf, dass es eine Rolle spielt, wann im ersten halben Jahr der Gewährleistung ein solcher Fehler gemeldet wird?
Uwe
Das steht eigentlich in den Links und Zitaten!
Lustig ist das nicht, das ist vermutlich ein anwaltsschreiben in demaskiert seiner Sicht alles richtig gemacht wurde.
Es geht um die Beweislastumkehr. Der Händler hat im ersten halben Jahr nur die Beweispflicht das der Mangel nicht bei Übergabe bestand, damit ist er aus der Gewährleistung bzw Nachbesserungspflichtig !
Das hat der Kunde mit einer reklamationsfreien Übergabe bestätigt....mehr brauch er nicht.
Hier sind immer noch viele blauäugige Käufer unterwegs die meinen alle Mängel im ersten Jahr sind Gewährleistungspflichtig. Nein.... Nur die die nachweislich schon bei Übergabe preisgebt aber evtl nicht sichtbar waren!
Gruss
DirksBiMo am 26 Sep 2016 17:26:53
dass es eine Rolle spielt, wann im ersten halben Jahr der Gewährleistung ein solcher Fehler gemeldet wird?
...natürlich spielt das eine Rolle.....um es zu verdeutlichen...... wenn der Käufer bspw. in den ersten 5 Monaten 20 tsd. km fährt und reklamiert dann ein defektes Steuergerät, hatte aber in den ganzen 20 tsd. gefahrenen km keine Beanstandung, kann der Mangel wohl kaum angelegt gewesen sein. Die Beweislastumkehr heist nicht automatisch, dass der Käufer in den ersten 6 Monaten " umsonst " Auto fährt. Aber evtl. erklärt das U. Dähn nochmal besser als ich.
Gruß
Dirk
Gast am 26 Sep 2016 17:45:18
Zebrahalter hat geschrieben:Fehler gemacht ok.aber über den Kauf ärgere ich mich nicht.
Das ist ja schonmal das wichtigste. Da das Schreiben vom Anwalt kein Unrecht beinhaltet kannst du folgendes ihm schreiben:
"Da der Defekt des KI nicht bei Übergabe vom Käufer aufgrund nur schwaches Glimmern der Instrumente und das Fahrzeug bis zur Reklamation nachweislich nicht benutzt wurde ist der Umstand der Beweispflicht ihrerseits nicht erbracht. Ich bitte um nochmaliges Prüfen des Sachstandes"
Darauf hin wird er , rein aus Kulanz, evtl alles übernehmen :mrgreen:
brainless am 26 Sep 2016 18:08:03
nethunter hat geschrieben:Es geht um die Beweislastumkehr. Der Händler hat im ersten halben Jahr nur die Beweispflicht das der Mangel nicht bei Übergabe bestand, damit ist er aus der Gewährleistung bzw Nachbesserungspflichtig !
Diesen Beweis hat der Verkäufer mit seinem Brief aber nicht erbracht.
Das hat der Kunde mit einer reklamationsfreien Übergabe bestätigt....mehr brauch er nicht.
Dummes Zeug.
Hier sind immer noch viele blauäugige Käufer unterwegs die meinen alle Mängel im ersten Jahr sind Gewährleistungspflichtig. Nein.... Nur die die nachweislich schon bei Übergabe preisgebt aber evtl nicht sichtbar waren!
Hältst Du das nicht für sehr leichtfertig, solch falsche Feststellungen deinerseits zu machen?
Volker ;-)
Volker ;-)
fcawl am 26 Sep 2016 20:10:35
solch krawall wegen 141,- € . aber wer es braucht ...
Tinduck am 29 Sep 2016 06:59:01
Boah, Leute.
Der Mangel war in diesem Fall schon angelegt, als Fiat das KI verbaut hat, die Dinger gehen ja wohl offensichtlich reihenweise kaputt. Was Fiat ja auch durch Übernahme der 80% Kulanz bestätigt.
Unabhängig davon gilt im ersten halben Jahr der Gewährleistung die Regelung, dass der Schaden als beim Kauf schon angelegt angenommen wird, es sei denn, der Verkäufer kann den Nachweis führen, dass das nicht so war, was nur im offensichtlichsten Fall möglich sein dürfte. Keinesfalls genügt dafür eine fehlende Reklamation des Mangels bei der Übergabe, es sei denn, es geht darum, dass das Lenkrad fehlt o. Ä. ... Dass ein Mangel angelegt ist, bedeutet übrigens nicht, dass er bei der Übergabe schon sichtbar oder bemerkbar ist. Eine schlechte Lötstelle oder ein Software/Firmware-Problem kann z. B. durchaus erst beim x-ten Betrieb (z. B. lange nach dem Test bei der Übergabe) der Komponente zum Ausfall führen, ist aber natürlich ein gewährleistungsrelevanter Mangel.
Richtig ist, dass nach dem ersten halben Jahr die Beweislastumkehr eintritt, d. h. dass dann der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf angelegt war, was wiederum sehr schwierig sein dürfte und Gutachten etc. erfordert. Dann ist man halt auf Kulanz oder Einsehen des Händlers angewiesen. Wenn der mauert, dürfte es dann schwierig werden.
bis denn,
Uwe
Pilotefahrer am 14 Jun 2017 16:58:32
Liebe Wohnmobilgemeinde, leider muß ich mich mit meinem Problem an Euch wenden. Im Juni 2016 wurde unser Pilote 781 bei der Fa.J. in J. ausgeliefert. In den ersten Wochen wurde das knarrende Armaturenbrett,sowie der Abrieb von den Bugschränken reklamiert.Im Herbst war die Windschutzscheibe undicht. Insgesamt war das Womi 3mal beim Händler,er hatte es sechs Wochen zur Rep. Offensichtlich ist jetzt alles ok. Da ich knapp 250 km.zum Händler habe,sind 1000km mit dem Womi,sowie 750 km mit dem Pkw zusammen gekommen.Dafür habe ich dem Händler 762 Euro Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Antwort vom Händler: Die Fa Pilote lehnt laut Garantiebedingungen die Übernahme ab. Was sagt Ihr dazu? Mit freundlichen Grüßen. Der Pilotefahrer
Mann am 14 Jun 2017 17:25:36
ich weiß nicht was in den Garantiebedingungen von Pilote steht, am ehesten du. Was wäre wenn du in Garmisch wohnen und du in Flensburg gekauft hättest?
wolfherm am 14 Jun 2017 19:23:31
Was hat denn der Hersteller damit zu tun? Die Gewährleistung liegt beim Verkäufer, also dem Händler. Und der muss dir den Aufwand ersetzen.
lonsome am 14 Jun 2017 19:39:58
Hallo,
Sag dem Händler, dass Du Dich nicht auf die Garantie beziehst, sondern auf die Gewährleistung. Die Garantie wird gerne als Ausrede benutzt.
Gruß Klaus
selbstschrauber am 14 Jun 2017 19:48:04
Für Fahrtkosten für Fahrten zur Mängelbeseitigung im Rahmen der Sachmängelhaftung steht dir ein angemessener Ersatz gegen den Händler zu. Ob und was der Händler vom Hersteller davon wiedersieht kann Dir egal sein, dein Anspruch richtet sich gegen deinen Verkäufer, nicht gegen den Hersteller. Viele Händler ignorieren das und hoffen das der Kunde wegen rel. geringer Beträge nicht klagt. Manche tun es doch und sperren mit dem Titel dann sogar das Händlerkonto :-) :mrgreen:
Die 762 Euro erscheinen mir aber zu hoch. rechnet man mit 0,3 Euro kommen nur etwas über 500 Euro raus. LG
Selbstschrauber
brainless am 14 Jun 2017 19:58:08
Mann hat geschrieben:ich weiß nicht was in den Garantiebedingungen von Pilote steht, am ehesten du. Was wäre wenn du in Garmisch wohnen und du in Flensburg gekauft hättest?
Dann müßte der Händler noch deutlich höheren Kostenersatz leisten,
Volker 8)
hampshire am 24 Jun 2017 03:57:24
Pilotefahrer hat geschrieben:Da ich knapp 250 km.zum Händler habe,sind 1000km mit dem Womi,sowie 750 km mit dem Pkw zusammen gekommen.Dafür habe ich dem Händler 762 Euro Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Antwort vom Händler: Die Fa Pilote lehnt laut Garantiebedingungen die Übernahme ab.
Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit der Kosten und ob diese dem Händler rechtzeitig mitgeteilt wurden oder nicht. Schließlich hat der Händler nur dann die vorgesehene Möglichkeit anhand der Verhältnismäßigkeit der Kosten eine Nachbesserungsvariant abzulehnen. Überraschst Du Deinen Händler im Nachhinein mit Kosten für mehrere Fahrten kann er die Übernahme ablehnen und du wirst nicht viel Handhabe haben und die Kosten selbst tragen müssen. Am besten spricht man in diesen Fällen die Reisekostenübernahme direkt mit an, dann gibt es in der Regel auch kein Problem.
Beduin am 24 Jun 2017 08:49:08
Wie kommst du da drauf? Kenne das auch nur so wie Selbstschrauber das geschrieben hat
brainless am 24 Jun 2017 13:55:04
hampshire hat geschrieben: Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit der Kosten und ob diese dem Händler rechtzeitig mitgeteilt wurden oder nicht.
Nein, Blödsinn.
Schließlich hat der Händler nur dann die vorgesehene Möglichkeit anhand der Verhältnismäßigkeit der Kosten eine Nachbesserungsvariant abzulehnen.
Eine Nachbesserung im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht kann der Verkäufer nicht ablehnen.
Überraschst Du Deinen Händler im Nachhinein mit Kosten für mehrere Fahrten kann er die Übernahme ablehnen und du wirst nicht viel Handhabe haben und die Kosten selbst tragen müssen.
Überraschen? :roll: Seit Jahren existieren Urteile, die dem Käufer Kostenersatz zusagen, wenn der Verkäufer das Fahrzeug in seine Werkstatt gebracht haben will, um dort die Nachbesserung/Reparatur durchzuführen.
Am besten spricht man in diesen Fällen die Reisekostenübernahme direkt mit an, dann gibt es in der Regel auch kein Problem.
Wieso? Der Käufer hat rechtlichen Anspruch darauf. Dieser Anspruch besteht direkt gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller (PILOTE).
Volker
hampshire am 24 Jun 2017 14:56:11
Ät Beduin: Ich sauge mir das ja nicht aus den Fingern und habe eigene leidvolle Erfahrung. Hier habe ich einen Link zu einem vergleichbaren Fall auf einer Anwaltshotline gefunden: --> Link
Ät Brainless / Volker: Du hast recht, der Verkäufer darf die Nachbesserung nicht ablehnen. Zusätzlich hat er aber je nach Verhältnismäßigkeit der Kosten die Wahl welche Nachbesserungsvariante - da gibt es mehrere - zu wählen. Um diese Wahl zu treffen müssen ihm die Kosten bekannt sein. Vielleicht hast Du ja das mit der Variante überlesen.
Soweit meine Info. Meine Meinung dazu ist eine Andere: Die Kosten gehören erstattet. Bei einem Fahrzeugmangel sollte der Hersteller die Kosten aufbringen und nicht der Händler. Schließlich ist bei Fahrzeugen der Hersteller gut ausfindig zu machen. Ich finde es eigenartig, dass die Entfernung eines Kunden zum Ort eines Händlers die Kosten für einen Händler in einem Gewährleistungsfall erhöhen.
dieter2 am 24 Jun 2017 15:36:40
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Händler wegen einen Defecktes von,sagen wir mal 40 €,eine Anfahrt mit 250€ Kosten bezahlt. Er könnte auch eine Werkstatt vor Ort beauftragen um den Schaden zu beheben. Oder einen Mitarbeiter schicken.
Gruss Dieter
hampshire am 24 Jun 2017 15:59:19
dieter2 hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen das ein Händler wegen einen Defecktes von,sagen wir mal 40 €,eine Anfahrt mit 250€ Kosten bezahlt. Er könnte auch eine Werkstatt vor Ort beauftragen um den Schaden zu beheben. Oder einen Mitarbeiter schicken.
Genau so ist das auch, es ist seine Wahl wie er seiner Nachbesserungspflichtig gerecht wird.Dien NAchbesserung muss nicht am Verkaufsort oder in einer bestimmten Werkstatt erfolgen.
Pilotefahrer am 24 Jun 2017 17:38:52
Hallo,liebe Wohnmobilgemeinde, erstmal Danke für die vielen Antworten. Zu den Antworten möchte ich folgendes klarstellen: Ich habe den Händler gefragt, ob die undichte Winschutzscheibe bei uns bei Car Glas abgedichtet werden kann. Er wollte das Womi zu sich haben. Die Fahrten kamen durch nicht erfolgreiche Beseitigung der Mängel zustande. Dadurch mußte das Womi erneut zum Händler. Wünsche allzeit gute Fahrt. Der Pilotefahrer.
brainless am 24 Jun 2017 21:14:38
hampshire hat geschrieben:Dien NAchbesserung muss nicht am Verkaufsort oder in einer bestimmten Werkstatt erfolgen.
Natürlich nicht. Der Verkäufer kann mit dem Käufer auch vereinbaren, daß er (der Verkäufer) eine Fachwerkstatt in der Nähe des Käufers mit der Nachbesserung/Reparatur auf seine (des Verkäufers) Kosten beauftragt. In diesem Fall muß der Verkäufer aber auch die entstehenden Fahrtkosten zu dieser nahe gelegenen Fachwerkstatt ersetzen.
Wenn der Verkäufer die Nachbesserung/Reparatur in seiner eigenen Werkstatt durchführen will, - ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug dort hinzubringen, - ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
Die Entfernung und die Häufigkeiten von Fahrten spielen keine Rolle: Alles muß der Verkäufer ersetzen,
Volker
hampshire am 24 Jun 2017 23:15:08
Pilotefahrer hat geschrieben:Zu den Antworten möchte ich folgendes klarstellen: Ich habe den Händler gefragt, ob die undichte Winschutzscheibe bei uns bei Car Glas abgedichtet werden kann. Er wollte das Womi zu sich haben
Damit sieht es so aus, dass der Händler sich für eine Form der Nachbesserung entschieden hat und Du solltest Anspruch auf Kostenerstattung haben.
Viel Erfolg und vor Allem genieße Deine Fahrten in dem hoffentlich nun perfekten Reisemobil.
Jonah am 01 Aug 2017 13:14:20
brainless hat geschrieben:Wenn der Verkäufer die Nachbesserung...durchführen will, - ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug dort hinzubringen, - ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Entfernung und die Häufigkeiten von Fahrten spielen keine Rolle: Alles muß der Verkäufer ersetzen,
So wurde es mir auch erklärt.
Jonah am 01 Aug 2017 13:14:54
Pilotefahrer hat geschrieben:Da ich knapp 250 km.zum Händler habe,sind 1000km mit dem Womi,sowie 750 km mit dem Pkw zusammen gekommen.Dafür habe ich dem Händler 762 Euro Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Antwort vom Händler: Die Fa Pilote lehnt laut Garantiebedingungen die Übernahme ab.