beim Recherchieren über die Funktion von Airbagsteuergeräten (sind sicherheitsrelevante Geräte) bin ich auf Arbeiten gestoßen, die sich mit der Verkehrsunfallrekonstruktion auf Basis serienmäßiger Datenaufzeichnung in Kfz beschäftigen.
hieraus einige Zitate:
"Die heutigen Airbag-Steuersysteme sind technisch allesamt dafür ausgelegt, Informationen zu erfassen, welche für eine Verkehrsunfallrekonstruktion hoch bedeutsam sein können. Im Prinzip ist der immer wieder geforderte Unfalldatenspeicher (UDS) bereits in allen mit Airbag ausgerüsteten Fahrzeugen implementiert. Ob und in welchem Umfang die Airbag-Steuerung für Aufzeichnungen auch genutzt wird, liegt in der Entscheidung der Hersteller. Die Airbag-Steuerung kann ohne Mitwirkung der Hersteller nicht ausgelesen bzw. nicht interpretiert werden.
Zwei marktführende Steuergerätehersteller bestätigten unabhängig voneinander die in allen Airbag-Steuereinheiten generell vorhandene technische Möglichkeit zur Datenaufzeichnung und retrograden Auswertung im Falle einer Airbag-Zündung. Auf die Frage, ob und welche Daten tatsächlich gespeichert würden, verwiesen die Steuergeräteherstellern auf die jeweiligen Automobilhersteller und auf eine diesbezüglich unterschiedliche Handhabung in der Branche. Angaben dazu, welcher Automobilhersteller konkret welche Daten speichert, wurden keine gemacht.
Das Auslesen und die Interpretation gespeicherter Daten sei nur durch den Automobilhersteller oder den Steuergerätehersteller möglich. Diese Angaben decken sich mit den unabhängig davon gemachten Feststellungen eines Sachverständigen, der sich mit dem Thema eingehend befasst hat
Aufschlussreich waren auch die Aussagen verschiedener Kfz-Unfallsachverständiger einer deutschen Sachverständigenvereinigung. Die Branche der Kfz-Sachverständigen steht immer wieder vor der Problemstellung, behauptete Dysfunktionen von Airbags zu interpretieren. Es kommt in der Praxis gelegentlich zu Airbagzündungen und Folgeschäden, obwohl ein Auslösegrund aus Sicht des Pkw-Halters nicht vorgelegen habe. Andererseits unterbleiben Auslösungen, obwohl die Schwere des Unfalls einen Zündungsgrund vermuten lasse. Bemühungen, über Steuergeräteherstellung und Fahrzeughersteller Daten der Airbagsteuerung zu erhalten, seien mangels gesetzlicher Anspruchsgrundlage bislang vergeblich gewesen.
Ein herstellerseitiges Aufklärungsinteresse ist bei Produkthaftungsfragen kaum zu vermuten und auf Seiten der Sachverständigen scheint man darauf bedacht zu sein, bestehende Kontakte zur Automobilindustrie nicht zu überstrapazieren."
Anmerkung: nur die Entwickler sind in der Lage die Daten auszulesen, können aber rechtlich nicht dazu verpflichtet werden. Teilweise werden auch pre-Crash Daten aufgezeichnet, über die Vernetzung OBD und ESP/ABS und deren Datenspeicher können Beschleunigungen, Geschwindigkeit......festgehalten werden
Vereinfacht gesagt: weil weder die Kfz-Hersteller noch die Kunden ein Interesse an einer korrekten Darstellung des Unfallgeschehens haben können, bleibt vieles ungeklärt
grüße klaus

