frido1 hat geschrieben:Hallo,
Mir geht es um die Sicherung der Händlergewährleistung und der Herstellergarantie.
Hallo,
wenn folgend nichts passiert ist der Einbau eines WR hinsichtlich der Händler-Gewährleistung bzw der Hersteller-Garantie i.d.R. grundsätzlich unproblematisch.
Die Garantiebestimmungen sind unterschiedlich und beschreiben die Voraussetzungen des Auflebens bzw die Dinge, die zum Erlöschen selbiger führt. Also lesen.
Die Gewährleistung umfasst die Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. In Deinem Fall also ohne WR.
Ein Problem könnte sich hier z.B. ergeben wenn nach dem Selbsteinbau ein mit dem WR in
mittel- oder unmittelbarem Zusammenhang stehendes Teil defekt wird. Der Händler könnte einen kausalen Zusammenhang sehen und die Mängelbeseitigung auf Gewährleistung/Garantie ablehnen.
Wird jedoch z.B. ein Dachfenster undicht, wird er sich nicht auf einen Zusammenhang mit dem WE berufen können und den Mangel beseitigen müssen.
Es kommt also immer auf den Einzelfall an.
O.g. Konstellation finde ich technisch in Ordnung.