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2x Zulassungsverweigerung


thomas56 am 28 Feb 2017 20:24:49

Hallo,
gestern wurde mir die Zulassung verweigert, weil auf der Versicherungskarte "sonstiges" stand. Früher hieß es sonstiges Kfz. Wohnmobil. Das erkennt heute das System auf der Zulassungsstelle nicht mehr. Es ist ein Fahrzeug M1 zur Personenbeförderung!
Gut wenn jeder das weiß - ich wusste es nicht.

Heute mit der neuen Versicherungskarte wieder keine Zulassung.
Das Problem ist, ich habe den originalen Schein! Das Original wurde aber in 2013 verlustig gemeldet und es wurde dafür Ersatz ausgestellt. Dieser Ersatz ist aber nun verlustig, dafür aber das Original wieder aufgetaucht, welches mir der Verkäufer auch mitgegeben hat.
Nun kann das Fahrzeug weder abgemeldet noch umgemeldet werden.

Kann also nur hoffen, dass der Verkäufer den Schein noch findet oder ihn mit eidesstattlicher Versicherung als Verlust meldet.

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schnecke0815 am 28 Feb 2017 20:38:56

Du hast noch eine Versicherungskarte? Wir nutzen bei Zulassung immer eine EVB-Nr.

Melde doch den Ersatz verlustig (bei der Rennleitung) und zeige den Originalschein nicht vor. Nach Behördenlogik müßte dir dann doch ein Ersatz für den Ersatz ausgestellt werden.

rossifumi am 28 Feb 2017 20:50:11

und nebenher hast du dich sicher gefreut, daß die Zulassungsstelle nicht so flexibel war, einfach mit dem originalen, wiedergefundenen Schein ab- bzw umzumelden?
Hoffe, daß Verlusterklärung des Ersatzscheines ausreicht!

habe ähnliches erlebt: Anhänger wurde gestohlen, ich dann nach etwas Hoffungszeit abgemeldet mit Diebstahlmeldung Polizei. Prompt wurde er wenige Tage später wieder aufgefunden (natürlich nicht von der Polizei). Die Polizei war allerdings so freundlich, mir ausdrücklich zu erlauben, den Anhänger mit Kennzeichen vom Fundort nach Hause zu fahren. Frohgemut bei Gelegenheit mit neuer Deckungskarte und Kennzeichen samt Stempel (konnte ja logischerweise nicht entstempelt werden) wieder auf Zulassungsstelle, um wieder anzumelden. Also eigentlich nur neuer Schein notwendig, da alles andere ja noch vorhanden war. Leider war Zulassung nur mit neuem TÜV und neuem Kennzeichen möglich, was den Aufwand und die Kosten etwas erhöht hat.

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WoMo81 am 01 Mär 2017 10:00:27

Moin!

Das Thema mit der Verlustmeldung hatte ich neulich erst bei einem PKW.

War auch erst etwas genervt wieder den Verkäufer zu kontaktieren inkl. Kopie vom Ausweis usw.!

Aber ging dann doch einfacher: Selbst ausgefüllt und unterschrieben und mit dem org. Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und fertig.

Wurde anstandslos akzeptiert und ich konnte das Fahrzeug ummelden.

Gruß, René

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