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Fiat Ducato Bj 2016, was heißt Euro 5 plus?


Hajo56 am 09 Mär 2017 09:56:11

Zum aktuellen Abgasthema habe ich Bitte eine Frage.
Was heist eigentlich Euro 5+ ???

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partliner am 09 Mär 2017 10:01:46

ganz sicher bin ich auch nicht. Ich denke, die Abgaswerte auf dem Prüfstand sind besser als Euro 5, erreichen aber nicht Euro 6

bernie8 am 09 Mär 2017 11:57:25

Hallo,

es gibt beim Diesel Euro 5a + Euro 5b aber 5+ :roll:

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Rainers1869 am 09 Mär 2017 12:19:14

Ich weiss nur dass die Fahrzeuge mit Euro 5 die grüne Plakette bekommen.
Euro 6 Fahrzeuge sollen die blaue Plakette bekommen.
Fraglich ist allerdings noch ob, bzw. wann die Blaue Plakette eingeführt wird.

andwein am 09 Mär 2017 13:48:12

Erst einmal bekommen die aber gar keine, oder?? Vielleicht wird da als "downgrade" eine grüne geklebt? Alles sehr verwirrend!!
Gruß Andreas

kintzi am 09 Mär 2017 18:30:55

Diätenverschlingende Chaosregierung mit Panikorchester in Sttgt., Berlin u. Brüssel, Substanzbedürftig. Gr. Richi

Julia10 am 09 Mär 2017 18:33:54

kintzi hat geschrieben:Diätenverschlingende Chaosregierung mit Panikorchester in Sttgt., Berlin u. Brüssel, Substanzbedürftig.


Was willst Du mit diesem Beitrag dem Fragenden mitteilen?

Eine sachliche Antwort, sofern Du eine parat hast, wäre sicher hilfreicher.

Julia

Eifelwolf am 09 Mär 2017 18:50:07

andwein hat geschrieben:Erst einmal bekommen die aber gar keine, oder?? Vielleicht wird da als "downgrade" eine grüne geklebt? Alles sehr verwirrend!!Gruß Andreas


Ja, die Windschutzscheibe von grisu112bfs neuem CC ist makellos aufkleberfrei: --> Link

Ich denke, besagtes "5+" steht für die Euronorm 5b bei Dieselfahrzeugen. "5b" hört sich aber weniger gut an, eher nach B-Ware, als wäre es - im Gegensatz zur Realität - schlechter als "5a". Hier --> Link gibt es eine Übersicht über die einzelnen Normen.

andwein am 10 Mär 2017 12:08:04

Eifelwolf hat geschrieben:...Ja, die Windschutzscheibe von grisu112bfs neuem CC ist makellos aufkleberfrei.

Jetzt klärt mich doch mal einer auf und lasst mich nicht dumm sterben!
die güne Plakette gibt es für Euro 4, für Euro 5 oder sechs gibt es keine. Was klebe ich jetzt drauf, dass mein Fahrzeug als "schadstoffarm" gilt und z.B. in Stuttgart bei "Feinstaubalarm" einfahren darf?????? Muss ich eine Kopie der Zul. 1 hinter die Scheibe legen, muss ich mir ein Knöllchen verpassen lassen, das ich hinterher mit der Zulassung widerrufen lassen muss??
Fragend, Andreas

andreasnagel am 10 Mär 2017 12:38:25

Moin.

Der ADAC schreibt hier: --> Link

ADAC hat geschrieben:Schadstoffgruppe 4 – Grüne Plakette
Diesel-Pkw nach Euro 4, D4 bzw. Euro 3 und D4 oder Euro 3 mit Partikelfilter sowie neue Abgasstufen Euro 5 und Euro 6 ...


Viele Grüße,
Andreas

Gast am 10 Mär 2017 12:50:55

Hallo!

Habe Euro 5+ und die grüne Plakette.

Diese wird aber, wie bei jedem Neufahrzeug denke ich, nur auf Wunsch erteilt. Ich habe sie mir direkt bei der Zulassung geben lassen. Hat 5€ extra gekostet.

Kann aber auch der TÜV und soweit ich weiß jede Kfz-Werkstatt ausstellen.

Gruß,
René

Berndhaller am 10 Mär 2017 12:53:50

halsbonbon hat geschrieben:Hallo!

Habe Euro 5+ und die grüne Plakette.

Diese wird aber, wie bei jedem Neufahrzeug denke ich, nur auf Wunsch erteilt. Ich habe sie mir direkt bei der Zulassung geben lassen. Hat 5€ extra gekostet.

Kann aber auch der TÜV und soweit ich weiß jede Kfz-Werkstatt ausstellen.

Gruß,
René


Danke Rene :)

LG vom Bernd

andwein am 11 Mär 2017 11:23:56

andreasnagel hat geschrieben:Moin. Der ADAC schreibt hier: --> Link
Viele Grüße, Andreas[/quote]
Danke, Andreas

Gast am 11 Mär 2017 11:36:36

Auch wenn es schon geklärt ist, vielleicht zur Bestätigung: Auch bei unserem Fahrzeug mit Euro 5 Plus ist die grüne Plakette angebracht.

Eifelwolf am 11 Mär 2017 13:05:32

19grisu63 hat geschrieben:Auch wenn es schon geklärt ist, vielleicht zur Bestätigung: Auch bei unserem Fahrzeug mit Euro 5 Plus ist die grüne Plakette angebracht.


Vielleicht mal eine Klarstellung: Eine generelle Plakettenpflicht gibt es nicht, über eine Anbringung kann der Halter selbst entscheiden. Lediglich das Befahren von Umweltzonen erfordert eine angebrachte Feinstaubplakette. Keine (gültige) Plakette, kein Befahren! Die Plakette gibt es beim Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle, aber auch bei TÜV, Dekra, KÜS oder Werkstätten, die berechtigt sind, Abgasuntersuchungen durchzuführen, und in vielen Bürgerämtern der Gemeinden (auch Einwohnermeldeamt genannt). Und: Genauso wie deutsche Autobesitzer müssen sich auch Touristen eine Plakette besorgen, wenn sie in Umweltzonen fahren wollen.

andreasnagel am 11 Mär 2017 14:26:55

Moin.

Das Befahren der Umweltzonen ist auch ohne grüne Plakette erlaubt, wenn das Fahrzeug ein H-Kennzeichen hat. [/klugscheissermodus=off]

Viele Grüße,
Andreas

andwein am 14 Mär 2017 15:14:42

Eifelwolf hat geschrieben:.. Lediglich das Befahren von Umweltzonen erfordert eine angebrachte Feinstaubplakette. Keine (gültige) Plakette, kein Befahren! Die Plakette gibt es beim Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle, aber auch bei TÜV, Dekra, KÜS oder Werkstätten,

Aber das war genau der Kern meiner Frage: Du hast ein Euro 6 Fahrzeug, aber nur eine grüne Euro4 Plakette (trotz höherer AbgasNorm), aber es ist Feinstaub und die Kontrolleure sehen nur grün Euro 4. Woher sollen die wissen, dass du ein Euro 6 Fahrzeug hast. Ein E-Mobil kann man ja erkennen (gilt das auch für ein Euro 4 Hybrid Modell, das gerade mit E-Antrieb fährt?)
Selbst beim Schreiben muss ich schon so lachen dass mir die Tastatur vom Tisch fällt. Ist doch egal was die alles verordnen, sie können es nicht kontrollieren. Ich stelle mir gerade vor, wie die Ordnungshüter auf den Einfallstraßen von Stuttgart morgens zwischen 7 und 9 Uhr die Fahrzeuge anhand der Papiere kontrollieren, den Schlüssel interpretieren, diskutieren und dann die "nicht berechtigten" zurückweisen. Wenden die dann? Bleiben die stehen und machen den Motor aus? Und was machen die Ordnungshüter mit Regressansprüchen bei falscher Interpretation des Emissionswertschlüssels?? Bezahlen??
Ich bin im Lachrausch, Gruß Andreas

lex2222 am 14 Mär 2017 16:32:54

andwein hat geschrieben: Du hast ein Euro 6 Fahrzeug, aber nur eine grüne Euro4 Plakette ...

Die grüne Plakette ist keine Euro-4-Plakette, sondern die Plakette der Schadstoffgruppe 4 !
Und zu dieser Schadstoffgruppe 4 zählen - wie andreasnagel bereits geschrieben hat - Diesel-Pkw nach Euro 4, D4 bzw. Euro 3 und D4 oder Euro 3 mit Partikelfilter sowie neue Abgasstufen Euro 5 und Euro 6 !
Anhand der grünen Plakette ist also nicht ersichtlich, ob Euro 4, 5 oder 6.

tiusboss am 27 Aug 2017 11:22:17

RollerTeam Livingstone 6 Sport (Fiat Ducato)
Mein Womo wurde im Februar dieses Jahres zugelassen
In der Zulassung Punkt 14 ist Euro 6 .... eingetragen
Bei der Anmeldung wurde mir fraglos die grüne Plakette ausgehändigt.
Im Frühjahr habe ich in Stuttgart meine Tochter besucht (Nähe SWR) und vor ihrer Wohnung 2 Mal übernachtet.
Keine Probleme bekommen. Der Parkplatz wurde stündlich wegen der scharfen Parkplatzbewirtschaftung in Stuttgart kontrolliert.
Bin mal gespannt, was zukünftig passiert.

peter1130 am 02 Sep 2017 07:32:21

Sogar beim Euro 6 Mietmobil klebt ne Grüne drin.

dramme73 am 02 Sep 2017 10:01:23

Hallo,
Wenn es keine "Anbringpflicht" (Eifelwolf ) gibt, warum hat dann der Tüv bei meiner letzten HU ( vor 4 Wochen ) die nicht angebrachte Plakette ( lag im Handschuhfach, was die Werkstatt nicht wußte ,) als leichten Mangel vermerkt ?

Gruß von Olli

Eifelwolf am 02 Sep 2017 18:04:01

dramme73 hat geschrieben:Hallo,
Wenn es keine "Anbringpflicht" (Eifelwolf ) gibt, warum hat dann der Tüv bei meiner letzten HU ( vor 4 Wochen ) die nicht angebrachte Plakette ( lag im Handschuhfach, was die Werkstatt nicht wußte ,) als leichten Mangel vermerkt ?

Gruß von Olli


Warum hast Du nicht im Nachhinein besagten TÜV nach der Rechtsgrundlage für seinen Mängelvermerk gefragt..? Die Plakette ist eine Legitimation ("amtliche Kennzeichnung") entsprechend der "Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)", basierend auf § 40 (3) Bundes-Immissionsschutzgesetz...

(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung von Verkehrsverboten ganz oder teilweise ausgenommen sind oder ausgenommen werden können, sowie die hierfür maßgebenden Kriterien und die amtliche Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge festzulegen. Die Verordnung kann auch regeln, dass bestimmte Fahrten oder Personen ausgenommen sind oder ausgenommen werden können, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder unaufschiebbare und überwiegende Interessen des Einzelnen dies erfordern.


...also für diejenigen, die aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich gesperrte Bereich aufgrund eines schadstoffarmen Fahrzeugs befahren wollen. Wer nicht will, benötigt auch keine Plakette. "Fahrzwang" hat die Bundesregierung nicht verhangen :wink: .

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