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Ich wollte für meine nächste Italienreise den Motorrollerträger am Fahrzeug lassen - allerdings ohne Roller .... muss ich jetzt auch eine Warntafel und wenn ja wo anbringen um den Vorschriften entsprechend unterwegs zu sein... die Lichterleiste am Heck für den Roller ist in Betrieb . Derzeitiger Sachverhalt .. ![]() ja, die Tafel muss ran! Erstens muss sie ran, und zweitens speziell für Italien bitte. Eine EU Tafel reicht nicht. Frage: Muss ich in Spanien auch eine speziell für Spanien kaufen? Nach deinem Link ist doch I und ES gleich !!?? :roll: Wer liest ist klar im Vorteil, die Tafel ist beidseitig verwendbar 8) 8) sind sie nicht! :wink: ist geklärt, vielen Dank und schönen Sonntag noch Bin seit 15 Jahren regelmäßig in Italien und Spanien mit einer Rollerbühne ohne Warntafel entgegen der Aussage des ADAC unterwegs und wurde noch nie beanstandet. Habe mich auch bei meinem ersten Aufenthalt in diesen beiden Ländern bei der Polizei erkundigt, ob ich so fahren darf und ich bekam als Antwort ein Ja. Danke für die bisherigen Antworten - also sollte eine Tafel dran und wo Bitte ..... am hochstehenden Träger der zum Befestigen des Lenkers - ist aber sehr nah am Fahrzeug und nicht aussen - an der Lichtleiste damit wäre das Orginalnummernschild verdeckt und im Wind hält der doch sowieso nicht ...
Zur Not am Motorroller..
Danke - Klar - der Motorrroller bleibt aber diesmal zu Hause ... ich will nur nicht den ganzen Anbau abmachen - Wenn du es genau machen willst, bastelst du dir einen Winkel. Ich würde das Ding mit Expandern an den vier Ecken des Schildes befestigen. Untere Kante bündig mit dem herausragenden Teil und die oberen Expander am Gestänge. Dann steht die Tafel halt schräg.
Sorry da habe ich wohl nicht alles gelesen :oops: Ich persönlich würde immer die Bühne abbauen, wenn ich sie nicht benötige.. Sowas findet immer schnell einen neuen Besitzer :wink: Wenn Du sie unbedingt dran lassen willst würde ich das Risiko eingehen ohne Warntafel zu fahren..
So schlecht sind die Menschen doch nicht. Ich habe meine Warntafel zum Beispiel seit Jahren dauerhaft dran mit Expandern befestigt. Also einfach zu klauen. Bis jetzt hat das niemand gemopst. Moin zusammen, ist der Rollerträger in den Fzg.-Papieren eingetragen? Kennzeichenwiederholung und Licht hat er, wurde schon geschrieben. Wenn er dann eingetragen ist, gehören solche Anlagen dort evtl. zum Fzg. und müssen ggf. nicht mit einer Tafel gekennzeichnet werden. Würde zumindest nach meiner Logik die unterschiedlichen Erfahrungen hier bestätigen. Gute Fahrt Klaus Seit wann werden Rollerträger in den Papieren eingetragen?? Da hat man ne ABE für dabei und das wars... bis denn, Uwe
Freiwillig, damit man die ABE zuhause lassen kann. Wenn die Länge in der ZB geändert ist, gehört der Träger zu Fahrzeug und es braucht keine Warntafel.
Hallo Daniela, und wie ist das mit einer ausziehbaren Stoßstange? Ist ja ein Teil des Fahrzeuges. Danke Gruß, Christian
Bei uns steht da : Zulassungsbesch. Teil I unter Ziff 18 07930 - 08630 (gemeint sind cm) zu 18 : ausziehbare Stoßstange :)
Wenn die Länge mit ausgezogener Stoßstange angegeben ist, gilt das Gleiche. Moderation:Leider hat die Diskussion nichts mit Italien zu tun -> Thema verschoben DIe italienische Warntafel und die in die ZB eingetragene Länge hat schon was mit Italien zu tun, denn in Deutschland brauchst du so eine Tafel nicht. Und nur darum ging es in dem Fred. um dem allen eine Ende zu machen: Hier ist es offiziell: -------------------------- Kopie Ich habe mich mal im "codice della Strada", dem italienischen Pendent zur STVO, zum Thema eingelesen; --> Link OT Art.164/6: 6. Se il carico sporge oltre la sagoma propria del veicolo, devono essere adottate tutte le cautele idonee ad evitare pericolo agli altri utenti della strada. In ogni caso la sporgenza longitudinale deve essere segnalata mediante uno o due speciali pannelli quadrangolari, rivestiti di materiale retroriflettente, posti alle estremità della sporgenza in modo da risultare costantemente normali all'asse del veicolo. Der unterstrichene Satz besagt dass Dinge, welche das Fahrzeug in der Länge überragen in jedem Fall mit einer Warntafel gekennzeichnet werden müssen. Art.164 und die dazugehörenden Dekrete sprechen somit weiterhin von einer Warntafelpflicht, so gesehen also nichts neues am Horizont. In "Camperonline.it" gibt es einen Thread welcher besagt dass die Warntafel nicht mehr nötig ist sofern der Lastenträger (mit Beleuchtung, Nummernschild) im Fahrzeugausweis eingetragen ist. Den entsprechenden Hinweis habe ich jedoch nicht im Codice della Strada gefunden. Mein aktueller Stand: Ohne Tafel riskiert man eine Busse zwischen 80 und 318€. Meines Erachtens ist ein "Circolare" ein Rundschreiben, wenn der Beamte dies aber nicht kennt nützt es nix, der hat nur den Codice della Strada zur Hand, und dort steht aktuell nichts von einer Warntafelbefreiung. -------------------------------- alles klar? auch ich war der Meinung, ich müsste an meinem "abnehmbaren" Träger keine Tafel haben. Ich habe sie zwar immer dabei gehabt, aber nie daran, über 10 Jahre
Genau das sagt doch mein Statement aus. Wenn der Träger eingetragen ist und die Länge korrigert wurde, dann ragt nichts mehr über die Fahrzeugumrisse hinaus. Das Fahrzeug endet dann am Ende des Trägers. Moin, Daniela hat sicherlich recht. Nur möchte ich mit meinen rudimentären Italienischkenntnissen nicht mit einem Carabinieri auf der Autostrada diskutieren, ob und warum ich eine (oder doch keine) Warntafel benötige. Die Tafel nimmt im Kofferraum keinen Platz weg, daher ist sie immer im WoMo und wird bei Annäherung an Italien halt hinten dran gebunden. So bin ich auf der sicheren Seite. Gruß Uwe By the way... Wie sieht es aus, wenn ich einen Fahrradträger nutze, der nicht in die Fahrzeuglänge eingetragen ist und somit eine Warntafel benötigt und zusätzlich einen Anhänger mit führe. Muss die Tafel dann auch dran sein? Oder muss die Tafel dann hinten am Anhänger befestigt sein? Kleine Notiz - war über Brennerautobahn in Verona - Gardsee usw. und zurück über Bozen - Meran - Reschenpass - hatte keine Warntafel dran - ( hätte auch gar nicht gewusst wo ich dieselbe anbringen soll ) ich wurde nicht behelligt. Danke für die umfangreichen Stellungnahmen ... das nächste Mal nehm ich den Roller wieder mit - wäre schon sehr praktisch ( dann mit Warntafel )
Nach diesem Link ging es zwischen Euch noch 2 mal hin und her... Die Tafel aus dem Link ist beidseitig anwendbar, habe ich gecheckt. Aber sind beide Seiten tatsächlich in den jeweiligen Ländern zugelassen? Anders gefragt: Will mir gerade so eine Tafel holen. Kann ich die nehmen und decke dann wirklich beide Länder ab? |
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