Du darfst zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf jedem öffentlichen Parkplatz (wo es für
Womo nicht verboten ist) übernachten.
Einzig in Natur- bzw. Landschaftsschutzgebieten sollte man sich das 2mal Überlegen.
Der Polizei ist es meist egal.
Aber es gibt einige Forstämter bzw. Naturschutzämter die wollen ihre NSG bzw. LSG übernachtungsfrei halten.
Es gilt zwar dort auch das mit der "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" aber die kommen meist mit dem Argument durch das die Übernachtung nicht "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" ist (was wenn man ehrlich ist zu >95% so ist!) sondern Campen.
Das ist dann dort (NSG / LSG) eine Ordungswidrigkeit (Gebühr 50 - 1500€).
Hatten wir nicht letzt so Spezies ( Damp und NSG Schaalsee) die so ein Titel bekamen und sich hier Ausgekotzt hatten (War ja schnell von den Admins gelöscht!!!).
Man kann sich zwar darüber Streiten das das Parken von Womo's auf Parkplätzten im NSG (auch über Nacht) erlaubt aber sobald ich da man Haupt niederlege es eine Ordungswidrigkleit sein soll. Es ist halt Rechtslage.
Übrigens bei LKW's ist das mit Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit meist kein Thema -> da wird es sogar in kauf genommen das die in der schönen NSG-Wald rein scheißen!