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Einbau AHK wegen Garantie in Fiat Vertragswerkstatt ?


Alex Wittig am 19 Mai 2017 20:07:33

Hallo,

ich bräuchte bitte mal Hilfe von den Wissenden in Forum.
Ich bekomme in Kürze meinen neuen Kawa auf Ducato-Basis geliefert und möchte eine AHK anbauen lassen.
Kann ich das bei jeder Werkstatt (also in einer Freien Werkstatt oder beim Montagepoint von Rameder) machen lassen, oder muss ich den Anbau bei einer Fiat Vertragswerkstatt durchführen lassen, um meine Gewährleistung- bzw. eventuellen Kulanzansprüche nach Ende der Garantie nicht zu verlieren?

Meine Suche hat leider keine eindeutigen Ergebnisse geliefert, deshalb wäre ich für eine gesicherte Antwort (also keine Vermutung) echt dankbar :lol:

Vorab vielen Dank

Gruß
Alex

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Gast am 19 Mai 2017 20:40:55

Meine AHK wurde von meinem Womo-Händler abgebaut. Der hat keine Fiatwerkstatt. Er gibt ja auch die Gewährleistung für die AHK und die Arbeit.

Alex Wittig am 20 Mai 2017 02:45:36

Hallo Steffen,
danke für die Antwort.
Ich brauche eine AHK von Westfalia, weil das sonst mit dem abklappbaren Radträger und dem Türöffnen nicht klappt.Bei Malibu kannst Du zwar eine AHK ordern, aber nicht von einer speziellen Firma. Also habe ich mich entschlossen, sie nachträglich dran machen zu lassen.Mein Händler baut angeblich keine AHK an, kümmert sich nur um andere An- und Einbauten. Die AHK wäre ja auch nicht das Problem, aber die Werkstatt muss ja an die Elektrik, vielleicht sogar ans Steuergerät (Auskunft einer Werkstatt in meiner Nähe). Falls ich später mal ein Elektrik-Problem bekommen sollte, zickt Fiat vielleicht wegen der Gewährleistung oder Kulanz rum, wenn dies nicht von einer Fiat-Fachwerkstatt gemacht wurde.

So war mein Gedankengang. Deshalb vorher meine Frage :eek:

Gruß
Alex

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Gast am 20 Mai 2017 06:37:35

Moin Alex,

wenn Du deswegen Bedenken hast, frag doch mal bei Fiat, ob sie die Vorbereitung für die AHK anbieten. Dann könntest Du Dir bei Fiat den elektrischen Teil montieren lassen und beim Händler Deiner Wahl den mechanischen Teil.

Ich konnte bei meinem Sprinter ab Werk die "Vorbereitung für Anhängerkupplung" bestellen, elektrisch ist alles da, nur die erforderlichen Stahlteile fehlen halt.

NaviGer am 20 Mai 2017 10:03:17

Alex Wittig hat geschrieben:Hallo Steffen,
... aber die Werkstatt muss ja an die Elektrik, vielleicht sogar ans Steuergerät (Auskunft einer Werkstatt in meiner Nähe). Falls ich später mal ein Elektrik-Problem bekommen sollte, zickt Fiat vielleicht wegen der Gewährleistung oder Kulanz rum, wenn dies nicht von einer Fiat-Fachwerkstatt gemacht wurde.

Gruß
Alex


Da muß man nicht an das Steuergerät. Der zu verbauende Elektrosatz 'lauscht' an den Leitungen für Rück- Brems- Blink- usw. Licht und bildet das dann an der Anhänger Steckdose nach.
Probleme gibt's nur, wenn man Rückfahr-Sensoren eingebaut hat. Vielleicht gibt es aber inzwischen eine Lösung, daß man die Abschalten kann.

Alex Wittig am 20 Mai 2017 16:22:15

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

ät:Thomas: Wenn ich bei Fiat anrufe, dürfte die Antwort klar sein. Die wollen ja ihre Fachwerkstätten stärken. Die Vorbereitung über Fiat laufen lassen ist eine gute Idee, dann müsste ich -für den Fall der Fälle- abgesichert sein!

ät:Gerhardt: Habe ich vorher auch noch nicht gehört und hat mich gewundert. Ans Steuergerät :eek: Von den Kosten her lag die kleine Werkstatt im Nachbarort beim gleichen Preis wie die Fiat Fachwerkstatt und der Anbau ab Werk. Kosten betragen ca. 1.000€.

Ich hole den Slowenen nächste Woche ab und dann sehe ich mal weiter. Habe nach intensiver Such im Forum überall rumtelefoniert. M.W.(lt. Forum gute und günstige Werkstatt) lag auch bei ca. 1.000€ mit einer Wartezeit von 4-6 Wochen. Günstigster Anbieter war Rameder mit 855€.

Ich wünsche Euch ein schönes sonniges Wochenende
Gruß
Alex

flatty am 02 Aug 2017 21:03:25

Hallo,

ich sehe grundsätzlich keine Probleme bei Garantie / Gewährleistung. Der einzige Nachteil: Es kann mal zu Diskussionen kommen, was die Ursache für einen Defekt ist, dann beginnt Ping-Pong zwischen Händler und Nachrüster ggf. Bei den massiven Preisunterschieden aber zu vernachlässigen.

Bei mir wollte Citroen 950 EUR und S&E in Dortmund 690 EUR inkl. Gratis-Fahrradträger. Da musste ich nicht lange nachdenken.

brainless am 03 Aug 2017 00:24:50

Wenn der Anbau und die Elektro-Installation von einem Meisterbetrieb gemacht wird, der in der KFZ-Innung ist, gibt es keine rechtlichen Probleme bei Garantie oder Gewährleistung.
Kulanz ist ein Feld, das man nie vorraussehen kann.


Volker

flatty am 03 Aug 2017 07:19:14

brainless hat geschrieben:Wenn der Anbau und die Elektro-Installation von einem Meisterbetrieb gemacht wird, der in der KFZ-Innung ist, gibt es keine rechtlichen Probleme bei Garantie oder Gewährleistung.
Kulanz ist ein Feld, das man nie vorraussehen kann.


Das ist nicht das Kriterium. Selbst bei einer Eigenleistung gibt es nur dann Probleme, wenn diese für den späteren Defekt ursächlich war.

Inselmann am 03 Aug 2017 09:11:53

NaviGer hat geschrieben:
Da muß man nicht an das Steuergerät. Der zu verbauende Elektrosatz 'lauscht' an den Leitungen für Rück- Brems- Blink- usw. Licht und bildet das dann an der Anhänger Steckdose nach.
Probleme gibt's nur, wenn man Rückfahr-Sensoren eingebaut hat. Vielleicht gibt es aber inzwischen eine Lösung, daß man die Abschalten kann.


Das sehe ich aber anders. Beim orginalen Elektrosatz wird dem Steuergerät mitgeteilt das ein Anhänger angestöpselt ist und das schaltet die Parksensoren ab. Bei CAN Bus Fahrzeugen muss man vorsichtig sein mit der Elektrik.

brainless am 03 Aug 2017 10:34:50

flatty hat geschrieben:Das ist nicht das Kriterium. Selbst bei einer Eigenleistung gibt es nur dann Probleme, wenn diese für den späteren Defekt ursächlich war.



Natürlich ist es das Kriterium.
Bei Eigenleistung wirst Du beweispflichtig, bei Leistung durch anerkannte Fachwerkstatt nicht.
Willst Du einen Sachverständigen beauftragen und (im Zweifelsfall) bezahlen?


Volker

flatty am 03 Aug 2017 10:45:38

brainless hat geschrieben:Natürlich ist es das Kriterium.
Bei Eigenleistung wirst Du beweispflichtig, bei Leistung durch anerkannte Fachwerkstatt nicht.
Willst Du einen Sachverständigen beauftragen und (im Zweifelsfall) bezahlen?

Das ist falsch, urbaner Mythos, bin vom Fach, glaub's mir ;)

Je nach Alter des Fahrzeuges benötigt eine der Parteien ohnehin einen Sachverständigen, wenn verschiedene Ursachen in Frage kommen. Der einzige Ausweg wäre es, den Einbau durch den Verkäufer des Fahrzeuges erledigen zu lassen.

Grüße
Flatty

brainless am 03 Aug 2017 11:34:35

flatty hat geschrieben:Das ist falsch, urbaner Mythos, bin vom Fach, glaub's mir ;)



Das ist zwingend nach dem Gewährleistungsrecht (ab 7. Monat nach Übergabe des Kaufgegenstandes).
Wieso bist Du vom Fach? Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter?
Mit dem "glauben" habe ich so meine Zweifel, wenn ich mich alternativ auf nachprüfbare Fakten verlassen kann,


Volker

flatty am 03 Aug 2017 11:43:52

brainless hat geschrieben:Das ist zwingend nach dem Gewährleistungsrecht (ab 7. Monat nach Übergabe des Kaufgegenstandes).

Zwingend ist es überhaupt nicht. Der Verkäufer muss sich überhaupt erst einmal auf die Hinterbeine stellen. Fällt nach 12 Monaten ein Seitenfenster aus dem Fahrzeug herauaus, wird sich vermutlich kein Verkäufer trauen, den Ausfall auf die Nachrüstung der AHK zu schieben. Auch ein Richter wird, ohne dass überhaupt irgendein möglicher Zusammenhang dargelegt wird, nicht ein SV-Gutachten für erforderlich halten. Bei Problemen mit der Fahrzeugelektrik z.B. oder Rost am Heck, bin ich schon eher bei Dir: Da wird ein Verkäufer wohl einen Zusammenhang behaupten und dann muss ein SV an die Sache ran.

Wieso bist Du vom Fach? Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter?
Mit dem "glauben" habe ich so meine Zweifel, wenn ich mich alternativ auf nachprüfbare Fakten verlassen kann,

Rechtsanwalt. Daher finde ich "glauben" auch nicht gut. Ich habe schon einige PKW-Kaufverträge abgewickelt, unter anderem auch mal Gerichtlich bescheinigt bekommen, dass ein Porsche Panamera (in bestimmter Art) serienmäßig mangelhaft ist (--> Link), ich weiß also durchaus, wovon ich spreche ;-)

Viele Händler schüren aber die Ängste der Kunden und wollen so etwas unlauter Kundenbindung betreiben, das ärgert mich massiv. Ich selbst habe soetwas auch schon erlebt.

Grüße
Flatty

brainless am 03 Aug 2017 15:05:21

flatty hat geschrieben: Fällt nach 12 Monaten ein Seitenfenster aus dem Fahrzeug herauaus, wird sich vermutlich kein Verkäufer trauen, den Ausfall auf die Nachrüstung der AHK zu schieben.

Natürlich nicht. Aber ein solches Konstrukt hatte ich -als juristischer Laie- überhaupt nicht in Erwägung gezogen.
Da sieht man mal wieder, auf welche Ideen die Rechtsverdreher kommen...... :wink:


Bei Problemen mit der Fahrzeugelektrik z.B. oder Rost am Heck, bin ich schon eher bei Dir: Da wird ein Verkäufer wohl einen Zusammenhang behaupten und dann muss ein SV an die Sache ran.

Genau, so etwas hatte ich im Sinn. Etwas, das in Realitas geschieht,


Volker :ja:

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