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hallo
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Ziehen ohne Anhänger


dd3fs am 14 Sep 2006 23:51:44

sorry,
es gibt angeblich in Deutschand eine Firma, die "Anhängergeschirre" für PKW´s bis 750kg anbietet (Zulassung d. Einzelabnahme). Diese Geschirre wurden z.B. früher bei der deutschen Wehrmacht benutzt.
Wer hat nährere Infos, wer bietet so etwas an?
danke,
Dieter

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

dd3fs am 15 Sep 2006 10:03:56

ok.
hat sich erledigt - Firma gefunden - CTE aus NL - mit Ausnahmegenehmigung nach §33 Abs.1 Satz 1 STVZO bei jeder KFZ-Zul.St.
gute Fahrt,
Dieter

Gast am 15 Sep 2006 10:57:41

Hallo.

Kannst Du zu dieser Firma und dem Zuggeschirr nähere Infos einstellen.?
Danke im Vorraus

Anzeige vom Forum


ms-r6 am 15 Sep 2006 11:05:28

Hallo ,
das Thema interessiert mich auch !

spleiss53 am 15 Sep 2006 18:13:56

dd3fs hat geschrieben:.........- CTE aus NL - mit Ausnahmegenehmigung nach §33 Abs.1 Satz 1 STVZO bei jeder KFZ-Zul.St.....

dieses Thema mußt du nähers erläutern - ist, denke ich, keinem von uns bekannt. Und nach meinem Wissen, ist eine solche Zulassung in Deutschland nicht Möglich. Aber: Es gibt ja bekanntlich nichts - was es nicht gibt!

pegor am 17 Sep 2006 20:28:56

Hallo, würe mich auch interessieren. Ich habe gerade jetzt im Urlaub so ein Gespann in Frankreich gesehen. War aber ein Engländer. In den USA sieht man es am laufendem Band. Womo und Pkw dahinter auf seinen eigenen Rädern.

Flywolf am 17 Sep 2006 21:01:40

Hallo!
Zu finden ist das Teil auf --> Link
Dann auf die deutsche Fahne klicken, nun Ersatzteile anwählen und nun links auf das Bildchen klicken, wo im Hintergrund Towing steht. Übrigens, interessant für MAN und Co. Sind auch die beiden Bilder Power plus und HWH.
Wolf

Nachschlag: Anrufen ist kein Problem, dort wird auch deutsch gesprochen. War schon mal mit meinem Van dort, echt nette Leute und mir wurde prima geholfen.

dd3fs am 18 Sep 2006 15:32:15

so, Flywolf hat schon alles gesagt;

genaue Infos findet man in der Zeitschrift: "euromotorhome" Heft 1/2006/ Nr.100 des EMHC.
gute Fahrt, Dieter

Lurchi am 18 Sep 2006 21:29:16

Hallo Dieter,

ich habe den Beitrag in Euromotorhome online gesucht, aber nicht gefunden. Mich würde der Beitrag und das ganze Thema sehr interessieren.

Vielleicht kann ihn jemand verlinken?

,

Bernd

Waldi am 19 Sep 2006 11:26:33

Vor Jahren habe ich mal Fahrzeuge von der Firma Tischer (Kreuzwertheim) bei uns über die Kreuzung fahren sehn .Die fuhren wohl nach Stuttgart zur CMT die hatten diese Geschirre an zwei Fahrzeugen montiert und hatten als Nachläufer zwei Kleinwagen drauf .Das ganze hatte mich etwas gewundert da ich das ja nur aus USA kenne.

Waldi

Gast am 19 Sep 2006 14:57:06

Waldi hat geschrieben:Vor Jahren habe ich mal Fahrzeuge von der Firma Tischer (Kreuzwertheim) bei uns über die Kreuzung fahren sehn .Die fuhren wohl nach Stuttgart zur CMT die hatten diese Geschirre an zwei Fahrzeugen montiert und hatten als Nachläufer zwei Kleinwagen drauf .Das ganze hatte mich etwas gewundert da ich das ja nur aus USA kenne.

Waldi


Und genau da ist in der Regel das Problem in D. Dafür ist halt eine Schleppgenehmigung erforderlich. Der Schleppende muss die FSK 2 haben und vorher beim Strassenverkehrsamt eine entsprechende Genehmigugn nach §33 1 STVZO einholen. Dann erhält er die Erlaubniss, für die vorher zu benennende Strecke diese Fahrt durchzufühen. Laut meinem AStrassenverkehrsamt ist das Problem jedoch, das die Schleppgenehmigung nur begrenzt ( Zeitraum und Weg ) und in Ausnahmefällen erteilt wird. Das ganze wird von einem Erlass des Verkehrsministeriums ( III B 2-21-31/02-22-15A ) geregelt. In diesem Erlass steht z.b. , das die maximal Schleppweite 100KM im Umkreis betragen darf.. Also für uns nicht nuzbar ist.. Ich hab das Thema nach dem Telefonat gestern abgehakt.

dd3fs am 20 Sep 2006 11:47:10

hallo,
hier sollte eigentlich der Artikel aus der Zeitschrift stehen, dann habe ich aber kalte Füsse "von wegen Copyright" bekommen. Wer den Artikel haben will, sende mir eine email - sorry, Dieter.
[mod]email entfernt, bitte AGB beachten![/mod]

dd3fs am 20 Sep 2006 11:56:36

hallo Michael,
für mich geht das Thema erst richtig los. das kann so nicht stimmen. (siehe euromotorhome).
Ich bin schon ein Stück weiter .. hi .. nun soll der Smart dran, aber der hat 790kg, ABER das ist immer mit Fahrer, und der sitzt beim Schleppen ja nicht im Auto. Also nun die Frage: 750kg nach Papier oder nach tatsächlicher Last.
btw. es geht auch über 750kg, aber dann mit "Zusatzbremse" und richtig teuer.
, Dieter

dd3fs am 20 Sep 2006 14:36:36

Hi,
ok, email geht nicht, deshalb bei Bedarf, kurze PN mit email-adr. an mich, Info kommt als scan.jpg
, Dieter

Kai P. am 20 Sep 2006 18:22:21

Folgendes bitte beachten:
Wenn ein Kraftfahrzeug als Nachläufer hinter einem PKW gezogen wird, dann gilt dieses als Anhänger. Da die Achsen dieses Anhängers mehr als einen Meter auseinanderstehen benötigt man einen entsprechenden Führerschein!! Früher nannte man den Klasse zwei. Welcher Schein heute benötigt wird weiß ich nicht. Der alte Klasse drei Lappen reicht auf jeden Fall nicht aus.

Robbi am 20 Sep 2006 18:46:44

So noch ein wenig dazu:

Aber ohne Gewähr und Vollständigkeit, nur ein paar kleine Stichpunkte:

Früher bildete man einen Zug mit mehr als 3 Achsen, wo dann für das ziehende Fahrzeug die Klasse 2 benötigt wurde.
Heute nicht mehr

Aber das Ganze würde unter Abschleppen laufen. Abgeschleppt dürfen aber nur betriebsunfähige Fahrzeuge. Und das was ihr ziehen wollt ist ein betriebsfähiges Fahrzeug.

Ferner würde dann wenn geschleppt würde ein Anhänger draus. Das ist aber kein Anhänger sondern zugelassen als PKW. Also passt das auch nicht. Bei einem Anhänger würden andere Beleuchtungseinrichtungen etc. benötigt

Und genehmigtes Schleppen: Wie gesagt da braucht man eine Schleppgenehmigung der Zulassungsstelle. Und auch Beleuchtungen wie vorgeschrieben dann von der Zulassungsstelle. Die Genehmigung wird man nicht bekommen. Siehe weitere Ausführungen oben.

dd3fs am 20 Sep 2006 19:20:13

sorry, ich nochmal,
es geht hier um eine neue EU-Verordnung die sich mit dem "Ziehen eines PKW´s bis 750kg hinter einem Wohnmobil" beschäftigt. (gültig seit 01.01.2004).
Der Autor des beschriebenen Artikels ist damit schon 60Tkm unterwegs. Zulassung durch eine Zulassungsstelle aus SH.
Da hier keine email-adr. gepostet werden dürfen und in PN die email-adr. vom System automatisch gelöscht werden, hier eine Umschreibung meine email-adr.:
info at benutzername punkt de
, dd3fs

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