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Reparatur und Service in der Garantiezeit


havo am 28 Sep 2006 19:03:42

Hallo,
ich habe eine Frage zwecks Reparatur und Service innerhalb der Garantiezeit.
Kann ich mit meinem Womo in jede Vertragswerkstatt fahren oder nur bei dem Händler wo ich das Fahrzeug gekauft habe.
Mit meinem PKW kann ich in jede Vertragswerkstatt fahren und die sind über jeden Auftrag froh.
Ist das im Wohnmobilbereich auch so?
Volker

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Bergbewohner1 am 28 Sep 2006 19:12:16

Hallo havo, ist ganz einfach, hast Du Garantie kannst Du zu jeden Vertragshändler gehen. Hast Du Gewährleistung, also keine Garantie, dann ist dafür der Händler zuständig, bei dem Du das Fahrzeug erworben hast. Garantie gibt in der Regel der Hersteller, Gewährleistung schreibt das Gesetz vor und dafür ist der Händler zuständig. Aber Vorsicht bei Gewährleitung, nach einem halben Jahr gilt die Umkehr der Beweispflicht.

Gast am 28 Sep 2006 20:26:37

hallo havo,

die 2-jährige Garantie (hier auf Neufahrzeuge) ist bei Inspruchnahme sicherlich "grundsätzlich" bei jedem Händler "Deiner" Marke gewährleistet - denke allerdings, wenn's speziell um Womo-Belange geht, solltest Du unbedingt da "reklamieren", wo Du es gekauft hast - hat bestimmt 'ne Menge Vorteile ... z.B., dass Du da dann auch als "Kunde" akzeptiert" wirst - könnte mir vorstellen, dass das sonst eher kompliziert oder stressig werden kann ...

... was hast Du denn bestellt ??? - :bia:

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havo am 28 Sep 2006 21:01:28

Wir haben unser Traummobil (Knaus Sport TI 650MG) auf der Caravan Messe in Düsseldorf gekauft.
Der nette Verkäufer der sehr ausdauernd uns über mehrere Stunden gut beraten hat, der hat seinen Standort in Offenburg und wir kommen vom Niederrhein.
Im Gewährleistungsfall wäre es dann ein großer Nachteil für uns. :?:
Volker

Bergbewohner1 am 28 Sep 2006 21:14:45

Hallo havo,meine Nachbarin hat ihren Knaus, bei uns in der Nähe zum Nachbessern geschafft, gekauft in Stralsund. Nach unendlichen Leid mit diesem WoMo und unzähligen Nachbesserungen, hat sie es nach eineinhalb Jahren beim Händler in Stralsund zur Wandlung wieder abgegeben.

havo am 28 Sep 2006 21:47:30

Hallo Waldtroll,
das hört sich aber überhaupt nicht gut an und ich will nur hoffen, dass wir es mit unserem WoMo besser haben.

In den letzten vier Jahren haben wir uns immer ein WoMo gemietet. Das erste Mal war es ein T.E.C und dann nur noch Knaus. Wir waren immer sehr zufrieden mit dem Fahrzeug.
Deshalb haben wir uns für Knaus entschieden.
Volker

Gast am 28 Sep 2006 21:57:14

hallo havo.

begrab zunächst erst mal alle Gedanken, die sich mit evtl. Problemen beschäftigen (hast hier wahrscheinlich zu viel geschmökert ...) und warte mit der dazugehörigen Vorfreude "ohne wenn und aber" auf Dein/Euer "rollendes Traumhotel"...

... wenn dann tatsächlich mal ein irgendein Problem auftaucht: melde Dich hier frei nach dem Motto: "hier werden Sie geholfen" ... am besten aber mit "Reiseberichten >ohne Probleme< oder sonstigen Happy-News" :bia:

Gast am 29 Sep 2006 06:59:23

die 2-jährige Garantie (hier auf Neufahrzeuge)


Vorsicht, so einfach ist es nicht. Grundsätzlich sind die Hersteller verpflichtet eine 2-jährige GEWÄHRLEISTUNG (keine Garantie !!!) auf ein Neufahrzeug zu geben. Die aus dieser Gewährleistung entstehenden Ansprüche kann man normalerweise bei jedem Vertragshändler in Anspruch nehmen.

Hat man einen Gewährleistungsfall auf ein Anbauteil das von dem Händler vor Fahrzeugübergabe nachgerüstet - also nicht ab Werk Bestandteil des Fahrzeuges war - hat man Gewährleistungsansprüche nur gegen diesen bestimmten Händler (teilweise soll es hierzu im Kleingedruckten der Hersteller Ausnahmen geben, die einen Gewährleistungsanspruch gegen alle Vertragshändler einräumen).

Alle aus einer Nachrüstung nach Übergabe entstehenden Gewährleistungsansprüche kann man dann nur gegen denjenigen erheben, der die entsprechenden Teile angebaut hat.

Wird in den Vertragsunterlagen bei einem Neufahrzeug ausdrücklich von einer Garantie gesprochen, verhält es sich wie bei der 2-jährigen Gewährleistungspflicht. Vorsicht ist bei Zusatzgarantien (z.B. im Gebrauchtwagenbereicht) geboten. Hier kann die Werkstattwahl eingeschränkt sein.

Bergbewohner1 am 29 Sep 2006 18:53:48

Hallo Gast.ist doch mein Reden. Bei Karmann dürfen nur Originalteile angebaut werden, sonst erlischt die ges. Garantie. Mein Fall, der VW Händler hat eine nicht original Karmann Markise angebaut. Nach dem dort Feuchtigkeit eingedrungen ist, hat Karamnn jegliche zukünftige Garantie auf den ges. Aufbau abgelehnt.

rs270550 am 30 Sep 2006 09:48:16

Hallo Waldtroll,
damit hat Karmann ja auch garnichts zu tun! Die Markise wurde von einem Händler eingebaut und das, offensichtlich, nicht fachmännisch, da undicht! Ansprechpartner hierfür ist der Händler!
Allerdings kann Karmann wegen dieses Vorfalls nicht die komplette Garantie streichen! Dagegen würde ich mich verwehren und das auch schriftlich.
,
Rolf

Nasenbär am 30 Sep 2006 10:00:40

Leider ist es so, dass die Hersteller gesetzlich ja auch nur Gewährleistungspflichtig sind. Wenn sie eine Garantie gewähren, können sie darin festlegen was sie wollen. Es gibt zum Beispiel Unternehmen, die gewähren nur dem Erstkäufer die Garantie usw.
Ansonsten wurde alles schon treffend geschrieben.

, Heinz

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