Hallo,
nach der Reparatur meines Ducato-WoMo bei einer Fiat-Professional-Werkstatt in Spanien im April d. J. musste das dort ausgetauschte Original-Fiat-Teil (Turbo) jetzt wieder ersetzt werden, weil erneut defekt. Dies passierte im Rahmen der Fiat Reparatur- und Ersatzteilgarantie.
Auf meine Bitte bei der deutschen Fiat-Professional-Werkstatt mir so etwas ähnliches wie eine Rechnung auszustellen, damit ich bei einem erneuten Schadensfall z. B. im Ausland etwas schriftliches in der Hand habe, um ggf. erneut die europäische Fiat Reparatur- und Ersatzteilgarantie in Anspruch nehmen zu können teilte man mir von dort mit:
Zitat: "...Die 2-jährige Garantie auf Lohn und Material bezieht sich in einem Schadenfall immer auf die Erstrechnung, d.h. auf die Reparatur, die in Spanien durchgeführt wurde. Unsere Reparatur wird im Rahmen der Garantierichtlinien dann nicht mehr berücksichtigt..."
Kann das denn sein, dass man bei Fiat nach einer durchgeführten Reparatur auf diese keinerlei Reparatur- und Ersatzteilgarantie mehr erhält? Das wäre extrem Kunden- und Verbraucherunfreundlich. Ist die Angabe der Werkstatt rechtlich haltbar, oder ist das nur ein "abwimmeln"?
Gruß
Mike

