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Fiat Reparatur- und Ersatzteilgarantie nach Reparatur?


lmcmike am 14 Jun 2018 18:36:09

Hallo,

nach der Reparatur meines Ducato-WoMo bei einer Fiat-Professional-Werkstatt in Spanien im April d. J. musste das dort ausgetauschte Original-Fiat-Teil (Turbo) jetzt wieder ersetzt werden, weil erneut defekt. Dies passierte im Rahmen der Fiat Reparatur- und Ersatzteilgarantie.
Auf meine Bitte bei der deutschen Fiat-Professional-Werkstatt mir so etwas ähnliches wie eine Rechnung auszustellen, damit ich bei einem erneuten Schadensfall z. B. im Ausland etwas schriftliches in der Hand habe, um ggf. erneut die europäische Fiat Reparatur- und Ersatzteilgarantie in Anspruch nehmen zu können teilte man mir von dort mit:
Zitat: "...Die 2-jährige Garantie auf Lohn und Material bezieht sich in einem Schadenfall immer auf die Erstrechnung, d.h. auf die Reparatur, die in Spanien durchgeführt wurde. Unsere Reparatur wird im Rahmen der Garantierichtlinien dann nicht mehr berücksichtigt..."

Kann das denn sein, dass man bei Fiat nach einer durchgeführten Reparatur auf diese keinerlei Reparatur- und Ersatzteilgarantie mehr erhält? Das wäre extrem Kunden- und Verbraucherunfreundlich. Ist die Angabe der Werkstatt rechtlich haltbar, oder ist das nur ein "abwimmeln"?

Gruß
Mike

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Gast am 14 Jun 2018 19:00:30

lmcmike hat geschrieben:...
Kann das denn sein, dass man bei Fiat nach einer durchgeführten Reparatur auf diese keinerlei Reparatur- und Ersatzteilgarantie mehr erhält? Das wäre extrem Kunden- und Verbraucherunfreundlich. Ist die Angabe der Werkstatt rechtlich haltbar, oder ist das nur ein "abwimmeln"?
...


Eine Garantie- (oder Gewährleistungs-) -reparatur verlängert nicht die Garantie- oder Gewährleistungszeit, sondern die läuft ab der Übernahme der ursprünglichen Reparatur.

--> Link

Ist aber eigentlich logisch.

Gruß

Frank

WomoToureu am 15 Jun 2018 00:06:36

Wenn etwas auf Gewährleistung oder Garantie gemacht wurd, hat man Anspruch auf einen entsprechenden Beleg, wobei diese selbstverständlich die Gewährleistung nicht verlängert oder gar neu startet.

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lmcmike am 15 Jun 2018 11:48:09

FrankNStein hat geschrieben:Eine Garantie- (oder Gewährleistungs-) -reparatur verlängert nicht die Garantie- oder Gewährleistungszeit, sondern die läuft ab der Übernahme der ursprünglichen Reparatur.


Hallo Frank,

du hast Recht, das bestätigt auch der Kundenservice in Italien.
Die Fiat-Reparatur- und Ersatzteilgarantie läuft ab der ersten Reparatur 2 Jahre und beginnt nicht mit der erneuten Reparatur neu zu laufen.
Wichtig ist aber, dass sie weiter läuft!
D. h. man sollte die Rechnung der Fiat-Werkstatt der Erstreparatur dabei haben, in meinem Fall die aus Spanien. Damit hat man für 2 Jahre die Fiat-Reparatur- und Ersatzteilgarantie, falls in diesem Zeitraum das gleiche Ersatzteil wieder den Geist aufgeben sollte, bei mir der Turbo.

Gruß Mike

Gast am 16 Jun 2018 13:05:18

lmcmike hat geschrieben:...
D. h. man sollte die Rechnung der Fiat-Werkstatt der Erstreparatur dabei haben, in meinem Fall die aus Spanien. Damit hat man für 2 Jahre die Fiat-Reparatur- und Ersatzteilgarantie, falls in diesem Zeitraum das gleiche Ersatzteil wieder den Geist aufgeben sollte, bei mir der Turbo.
...


Ja. Trotzdem solltest Du (wie schon ein anderer Antworter schrieb) darauf bestehen, einen Beleg für die erfolgte Reparatur zu bekommen. Darauf hast Du einen Anspruch. Das kann eine Kopie des Werkstattauftrages sein oder eine Nullrechnung.

Gruß

Frank

lmcmike am 16 Jun 2018 17:16:07

Tja - den Anspruch muss man nur auch durchsetzen können.
Diese Fiat Niederlassung in Düsseldorf findet alle möglichen Ausreden, warum das angeblich nicht geht. Irgendwie könnte man den Eindruck gewinnen, die haben etwas zu verheimlichen.
Selbst der Kundendienst in Italien kommt da nicht weiter und verweist auf die Erstrechnung aus Spanien.
Ich kann nur eins sagen: Nie wieder diese Werkstatt und auch keine Fiat-Niederlassung mehr, die haben anscheinend Narrenfreiheit! Lieber eine Fiat-Vetragswerkstatt.

Gruß
Mike

Gast am 16 Jun 2018 19:25:27

lmcmike hat geschrieben:Tja - den Anspruch muss man nur auch durchsetzen können.
...



....könntest Du gerichtlich.....

Aber, welchen Sinn macht es, für sowas den Rechtsweg zu beschreiten?

Keinen.

Vielleicht merkt die Werkstatt ja irgendwann, daß Kunden wegbleiben.

Gruß

Frank

andwein am 17 Jun 2018 11:38:39

lmcmike hat geschrieben:Tja - den Anspruch muss man nur auch durchsetzen können. Diese Fiat Niederlassung in Düsseldorf findet alle möglichen Ausreden, warum das angeblich nicht geht. Gruß Mike

Nur zur Info:
1. Nullrechnungen gehen bei den meisten Abrechnungssystemen nicht (Revisionsgründe, Buchhaltungsgründe)
2. Kopie eines (Gewährleistungs)Auftrags geht. In guten Werkstätten bekommt man die eh wenn man das Fahrzeug abgibt, man muss ja unterschreiben, oder??
3. Zu einer Kopie der Garantieabrechnung mit dem Werk ist die Werkstatt nicht verpflichtet (interne Abrechnung Werk zu Werkstatt)
Ich habe das gleiche Thema auch schon mit Audi besprochen/reklamiert/diskutiert. Drei "Gewährleistungsreparaturen" am gleichen Teil. Sachlage:
Die Original-Gewährleistungszeit wird nicht verlängert.
Auf die durchgeführte Arbeit gibt es natürlich die "Reparatur-Gewährleistung Arbeitszeit und Material
Nachweis für spätere Reklamationen/Wiederholungsstörungen ist der Reparaturauftrag des Kunden und ggf. der Reparatureintrag in das Werkstattsystem.
Vielleicht hilft diese Zusammenfassung, Gruß Andreas

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