poesselinchen am 17 Dez 2006 20:32:14 Hallo zusammen,
ich habe da mal ne Frage: Ist es bei Womo-Händlern üblich, dass bei Bestellung eines Womos vor der Auslieferung schon eine Anzahlung geleistet werden muß?
Wir können die Restzahlung erst im März tätigen. Das Fahrzeug kommt aber schon im Januar zum Händler. Kann es sein, dass dies für den Hänlder eine Sicherheit für die Abnahme des Wagens ist?
Harry
Gast am 17 Dez 2006 21:05:15 Hallo Harry,
in jedem Fall solltest Du in solch einem Fall misstrauisch sein. Es ist vollkommen unüblich. Wer garantiert Dir, dass Dein Geld der Anzahlung getrennt vom Vermögen der Fa. gehalten wird. Was ist bei einem Konkurs der Fa. usw.
Auf jeden Fall ist das nicht seriös. Solltest Du jedoch ein besonderes Verhältnis zu dieser Fa. haben, ist Dein Geld nur mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der Hausbank Deiner Fa. sicher, und die kostet die Fa. etwas.
Also höchste Vorsicht!!!
Peter
Das klingt schon höchst bedenklich. Wahrscheinlich kann die Fa. das Mobil ohne eigene Anzahlung auch nicht bestellen.
dima am 17 Dez 2006 21:17:23 plo1111 hat geschrieben:Hallo Harry,
in jedem Fall solltest Du in solch einem Fall misstrauisch sein. Es ist vollkommen unüblich. Wer garantiert Dir, dass Dein Geld der Anzahlung getrennt vom Vermögen der Fa. gehalten wird. Was ist bei einem Konkurs der Fa. usw.
Auf jeden Fall ist das nicht seriös. Solltest Du jedoch ein besonderes Verhältnis zu dieser Fa. haben, ist Dein Geld nur mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der Hausbank Deiner Fa. sicher, und die kostet die Fa. etwas.
Also höchste Vorsicht!!!
Peter
Das klingt schon höchst bedenklich. Wahrscheinlich kann die Fa. das Mobil ohne eigene Anzahlung auch nicht bestellen.
Ich meine, das alleine der Kaufvertrag die Zahlungsmodalitäten regelt. Wenn eine Anzahlung verlangt wird, wäre u.U. eine Reduzierung des Kaufpreises zu verhandeln. In einem solchen Fall würde ich mich aber vorher über die finanziellen Verhältnisse des Verkäufers (ggf. Referenzen einholen)informieren!
Trotzdem Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!
:roll:
Gast am 17 Dez 2006 21:51:42 @dima
was nützt die Reduzierung des Kaufpreises, wenn die Anzahlung weg ist?
Da hast recht
höchste Vorsicht!
Peter
dima am 17 Dez 2006 21:53:36 Auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen....
dieter2 am 17 Dez 2006 22:00:23 Ich würde NIE eine Anzahlung machen.
Nur Geld gegen Ware.
Hier mal ein Beispiel,ist tatsächlich passiert.
In unseren Nachbarort ist ein renomierter Autohändler einer renomierten Automarke gewesen.
Der hat von Kunden den Kaufpreis ein Tag vor Übergabe angenommen,am nächsten Tag sollte
der Wagen angemeldet übergeben werden.
Deshalb stand der Wagen noch ein Tag beim Händler.
Aber am nächsten Morgen hat der Insolvenz beantragt,und ab diesen Augenblick gibs nichts mehr aus der Firma.
Der Wagen war noch nicht angemeldet,also ist das auch Konkursmasse gewesen.
Kein Auto und kein Geld mehr.
Trotz Gerichtsverhandlung hat der Kunde sein Geld nicht wieder bekommen,war nichts mehr da.
Und wo nichts da ist kann man nichts holen.
Such Dir einen anderen Händler wenn der auf eine Anzahlung besteht.
Dieter
Gast am 17 Dez 2006 22:02:08 dima hat geschrieben:Auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen....
Dann lieber vorher saubere Verträge machen und die Kosten für den Streit sparen.
Peter
Gast am 17 Dez 2006 22:02:55 plo1111 hat geschrieben:dima hat geschrieben:Auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen....
Dann lieber vorher saubere Verträge machen und die Kosten für den Streit sparen. Peter
dima am 17 Dez 2006 22:03:11 plo1111 hat geschrieben:dima hat geschrieben:Auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen....
Dann lieber vorher saubere Verträge machen und die Kosten für den Streit sparen. Peter
....oder so!
Gast am 17 Dez 2006 22:06:13 sorry letzter Beitrag selbst editiert?
dolles ding, wie geht das?
@Dieter:
Dein Beispiel sagt es.
Peter
Gast am 17 Dez 2006 22:07:54 poesselinchen hat geschrieben:Ist es bei Womo-Händlern üblich, dass bei Bestellung eines Womos vor der Auslieferung schon eine Anzahlung geleistet werden muß?
Harry, DAS kann ich jetzt nicht verstehen. Was heißt "geleistet werden MUSS"??? Ob du das willst oder nicht entscheidest DU doch ganz allein?! Wenn der Händler das WOMO ohne Anzahlung nicht verkaufen will, dann soll er es doch bleiben lassen, so einfach sehe ich das.
Wenn ER pleite geht ist deine Anzahlung futsch, wenn du es nicht mehr nehmen willst hat ER immer noch das WOMO, kann es jemand anderem verkaufen und kann bei dir evtl.noch Schadenersatz geltend machen. Wenn einer sooo schwach auf der Brust ist, ist auf alle Fälle äußerste Vorsicht und Risikominimierung angesagt.
Ich würde NIE eine Anzahlung leisten. In meinem Bekanntenkreis hat jemand sogar ein Fertighaus mit ziemlich viel Kohle angezahlt und verlor bis auf einige Bretter ALLES! Der alte Grundsatz - hier Ware und da Geld - gilt immer noch oder immer öfter. Die Schlitzohren werden nicht weniger.
Gast am 17 Dez 2006 22:12:51 Rider hat geschrieben:poesselinchen hat geschrieben:Ist es bei Womo-Händlern üblich, dass bei Bestellung eines Womos vor der Auslieferung schon eine Anzahlung geleistet werden muß?
Harry, DAS kann ich jetzt nicht verstehen. Was heißt "geleistet werden MUSS"??? Ob du das willst oder nicht entscheidest DU doch ganz allein?! Wenn der Händler das WOMO ohne Anzahlung nicht verkaufen will, dann soll er es doch bleiben lassen, so einfach sehe ich das. Wenn ER pleite geht ist deine Anzahlung futsch, wenn du es nicht mehr nehmen willst hat ER immer noch das WOMO, kann es jemand anderem verkaufen und kann bei dir evtl.noch Schadenersatz geltend machen. Wenn einer sooo schwach auf der Brust ist, ist auf alle Fälle äußerste Vorsicht und Risikominimierung angesagt. Ich würde NIE eine Anzahlung leisten. In meinem Bekanntenkreis hat jemand sogar ein Fertighaus mit ziemlich viel Kohle angezahlt und verlor bis auf einige Bretter ALLES! Der alte Grundsatz - hier Ware und da Geld - gilt immer noch oder immer öfter. Die Schlitzohren werden nicht weniger.
auf den . Punkt gebracht!
poesselinchen am 17 Dez 2006 22:24:47 Hallo,
ich muß allerdings dazusagen, dass das mit der Anzahlung natürlich alles im Kaufvertrag steht. Es sieht so aus:
Da wir den Rest des Geldes erst im März bekommen und bezahlen können, das Fahrzeug aber schon im Jan. geliefert wird, will der Hänlder wahrscheinlich eine Sicherheit. Der Händler meint, nur so können wir sicher sein, dass wir den Wagen bekommen und uns keiner zuvor kommt, der z.B. die Kohle bar auf den Tisch legt.
Der Laden macht eigentlich einen seriösen Eindruck.
Harry
Gast am 17 Dez 2006 22:32:53 poesselinchen hat geschrieben:Hallo,
ich muß allerdings dazusagen, dass das mit der Anzahlung natürlich alles im Kaufvertrag steht. Es sieht so aus: Da wir den Rest des Geldes erst im März bekommen und bezahlen können, das Fahrzeug aber schon im Jan. geliefert wird, will der Hänlder wahrscheinlich eine Sicherheit. Der Händler meint, nur so können wir sicher sein, dass wir den Wagen bekommen und uns keiner zuvor kommt, der z.B. die Kohle bar auf den Tisch legt. Der Laden macht eigentlich einen seriösen Eindruck.
Harry
Hallo Harry,
was heißt "eigentlich einen guten Eindruck"?
Wenn Du Dir bezüglich Deiner Finanzierung sicher bist, ist es es vollkommen egal. Lass Dir für Deine Anzahlung eine Bankbürgschaft geben oder lass den Deal.
Peter
Gast am 17 Dez 2006 22:48:43 plo1111 hat geschrieben:...Wenn Du Dir bezüglich Deiner Finanzierung sicher bist, ist es es vollkommen egal. Lass Dir für Deine Anzahlung eine Bankbürgschaft geben oder lass den Deal...
...so isses! BANKBÜRGSCHAFT ist das zauberwort. wenn der händler keine probleme mit seiner bank hat bekommt er die bürgschaft ohne weiteres. bürgschaften kosten im normalfall 0,3-1% - selbst wenn du die kosten übernehmen musst, sollte dir dies die sicherheit wert sein.
bekommt er die bürgschaft nicht - oder rät davon ab... FINGER WEG!!!
:wink: heiko
Gast am 17 Dez 2006 22:54:37 @heiko
schau mal auf Sein:
Kein Mensch nimmt guten Rat an, aber jeder nimmt gern Geld; also ist Geld besser als guter Rat.
Peter
PS: der Heiko kennt sich aus
Eileen am 17 Dez 2006 22:59:59 poesselinchen hat geschrieben:Hallo,
ich muß allerdings dazusagen, dass das mit der Anzahlung natürlich alles im Kaufvertrag steht. Es sieht so aus: Da wir den Rest des Geldes erst im März bekommen und bezahlen können, das Fahrzeug aber schon im Jan. geliefert wird, will der Hänlder wahrscheinlich eine Sicherheit. Der Händler meint, nur so können wir sicher sein, dass wir den Wagen bekommen und uns keiner zuvor kommt, der z.B. die Kohle bar auf den Tisch legt. Der Laden macht eigentlich einen seriösen Eindruck.
Harry
Ich persoenlich wuerde erst dann ein Womo kaufen, wenn ich das Geld dafuer auch sicher in der Hand habe. (Ich nehme mal an, da wird irgendeine Auszahlung faellig?)
Mit Bargeld in der Hand laesst sich's auch wesentlich besser verhandeln 8)
dieter2 am 17 Dez 2006 23:26:44 poesselinchen hat geschrieben:Hallo,
ich muß allerdings dazusagen, dass das mit der Anzahlung natürlich alles im Kaufvertrag steht. Es sieht so aus: Da wir den Rest des Geldes erst im März bekommen und bezahlen können, das Fahrzeug aber schon im Jan. geliefert wird, will der Hänlder wahrscheinlich eine Sicherheit. Der Händler meint, nur so können wir sicher sein, dass wir den Wagen bekommen und uns keiner zuvor kommt, der z.B. die Kohle bar auf den Tisch legt. Der Laden macht eigentlich einen seriösen Eindruck.
Harry
Ist doch alles Blödsinn vom Händler.
Wenn Ihr einen Kaufvertrag über das Womo macht kann er es nicht anderweitig verkaufen.
Dann seid Ihr und der Händler drann gebunden.
Anzahlung bei Übergabe und den Rest wie vereinbart.
Dieter
achimHH am 18 Dez 2006 10:26:04 Hallo....
Anzahlung?
kommt bei mir garnicht in die Tüte !
egal ob mit oder ohne Bankbürgschaft,
wobei das der einzig machbare Weg wäre.
Eine Anzahlung habe ich bei Fahrzeugen egal welcher
Art noch nie geleistet.
gruß vom achim
Diesel-Junkie am 18 Dez 2006 10:37:25 Mich würd ja mal interessieren, welcher Händler das ist.
Gast am 18 Dez 2006 12:16:48 Also bei mir gibts keine Anazahlung mehr..
Ich hatte den Fall erst im Sommer diesen Jahres.. Wollte in Korbach beim Händler ein Womo kaufen. Habs mir angesehen.. Bin probegefahren.. Udn habe mich entschlossen es zu kaufen.. Vertrag gemacht. Es handelte sich hierbei um ein Vermittlungsgeschäft ( So steht es auf dem Vordruck )
Da der Händler das Fahrzeug beim Eigentümer auslösen muss, bevor er selber den Brief bekommt wollte er von mir natürlich eine Anzahlung haben. .Ok.. Machte für mich auch Sinn.. Ich also die 5000 EUR überweisen und einen Abholtermin ausgemacht..
Tja.. dann kam alles anders... Der Händler hat versucht den Eigentümer übers Ohr zu hauen und wollte ihm weniger Geld dafür geben als vereinbart war.. So hat der Eigentümer sich quer gestellt, den Brief nicht rausgerückt udn das Womo erzürnt am nächsten Tag dort abgeholt..
Ok... an für sich kein Problem für mich.. Dem Händler auf Nichterfüllung angeschrieben und um sofortige Rückzahlung meienr Anzahlung gebeten. Nix. .Keine Reaktion.. Nach rregem Verkehr mit meinem Anwalt hat der gute Herr Schüttler es dann nach über 3 Monaten für nötig gehalten, mir meine Anzahlung zurück zu überweisen.... !!!
Nie mehr Anzahlung !!! Das hab ich mri geschworen, nachdem ich da heile wieder rausgekommen bin.. Allerdings. .Ganz abgeschlossen ist die Sache noch nicht.. :-) Dazu später nach Abschluss mal mehr.. Ist recht interessant, was sich Händler heutzutage so alles erlauben
Dakota am 18 Dez 2006 12:43:46 Moin,
bei solchen Geschäften grundsätzlich keine Anzahlung! Ich halte es wie die meisten hier: Geld gegen Ware....
Nicht nur beim Fahrzeugkauf sondern bei aller Art von Kaufgeschäften. (nur bei ebay bin ich leichtsinnig :wink: )
Wenn es bei dir im Vertrag steht, dann nur gegen Bankbürgschaft....
Bergbewohner1 am 18 Dez 2006 19:30:15 keine Anzahlung, auf Erfüllung Kaufvertrag klagen heißt, er gibt das Geld nicht wieder her und hat auch kein WoMo mehr oder hat Insolvenz angemeldet. Dann noch einen Anwalt einschalten und noch mehr löhnen. es kommt nix raus, außer des Geld ist weg. Also wie alle schreiben, [b]Finger weg.[/b]
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