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Hymer Bad


hjk am 23 Jan 2007 18:28:48

Hallo
Ich habe mir im Mai letzten Jahres einen Hymer Camp 644 Baujahr 2003 gekauft.
Die Duschwanne des Fahrzeuges war gerissen und wurde vom Händler erneuert.
Jetzt stellte ich fest dass sich im Bad die rechte Wand löst.
Meine Frage an die Experten unter euch, muss der Händler nach dieser Zeit die
Reparatur übernehmen oder bleibt das an mir hängen.
Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben wie ich in der Sache am besten vorgehe

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dieterrudi am 23 Jan 2007 22:15:23

Servus hjk,
wenn der Händler einen guten Ruf bei H...r hat, erreicht er eine Kullanzregelung mit Beteiligung 50/50 %. Wenn er dann noch überlegt, Dir nach 2 Jahren ein neues Model zu verkaufen, sieht es noch besser für Dich aus!
Vielleicht solltest Du bei einem anderen H..r-Händler oder besser -Niederlassung die Wand und den Grund für das Problem untersuchen lassen.
Ist es ein Feuchtigkeitsschaden - dann 5 Jahre Feuchtigkeitsgarantie, wenn die vorgeschriebenen jährl. Untersuchungen durchgeführt wurden.
Damit Garantiefall, für Dich ohne Kosten. :D

Oder Fabrikationsfehler - dann Kullanzantrag des Händlers/Niederlassung, s.oben.

Auf jeden Fall benötigst Du Geduld und Ausdauer - nicht schnell aufgeben!
Ev. mit bei Rechtsschutz mit einem WOMO-versierten Rechtsberater versuchen! :!:

Nille am 23 Jan 2007 23:13:57

dieterrudi hat geschrieben:Auf jeden Fall benötigst Du Geduld und Ausdauer - nicht schnell aufgeben!
Ev. mit bei Rechtsschutz mit einem WOMO-versierten Rechtsberater versuchen! :!:


BOOOOAHHH, genau solche Einlassungen würzen mir täglich das Leben...:cry:

Muss man eigentlich heutzutage immer alles gleich mit einem Rechtsanwalt regeln???? Vielleicht hilft es auch wenn man mal ein vernünftiges Gespräch führt... Wenn mir jemand mit Anwalt droht dann schalte ich mittlerweile schon aus Prinzip auf stur.

Meine Eltern haben mir immer wieder die Geschichte mit dem "in den Wald hineinrufen" und so weiter eingebleut.

Sorry musste raus ..:oops:


BTT: Rechtlich ist es IMHO so, das eine Reparatur die Gewährleistung nicht verlängert. Allerdings muß der Händler IMHO auf die geleistete Arbeit ein Jahr Gewährleistung geben. Ob jetzt die Ablösung der Wand durch die Auswechselung der Wanne verursacht wurde kann ich jetzt nicht beurteilen, vielleicht stellst Du mal ein Bild ein?

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MichaelW am 24 Jan 2007 07:58:32

Hallo Nils,
dies ist nun zwar OT und man muss sicherlich nicht gleich mit einem RA drohen. Ich bin auch ein äusserst friedliebender Mensch, aber nach der letzten Reparatur und zweifacher Aufforderung eine Endkontrolle vorzunehmen (die in meinem Fall zweimal unterblieben ist), blieb mir auch nichts anderes mehr übrig. Manche Unternehmen (auch gerade in der Reisemobilbranche) haben von aftersales Service noch nichts gehört. Mein Fahrzeug wurde bei einer Kulanz-Reparatur an der Wasseranlage (Einbau Corian Waschbecken) nicht nur am Aufbau beschädigt, auch wurde trotz Aufforderung keine Prüfung der Wasseranlage vorgenommen (mit dem Hinweis des Werkstattleiters, dass sich die Monteure angeblich selber kontrollieren). Moral der Geschicht: falscher Anschluss der Wasserspülung der Toilette mit Folgen und anschliessend nichts als Ärger.
Und das war die Würze, die mir nicht nur ein Wochenende versaut hat.
So gesehen kann ich Dieterrudis Empfehlung durchaus verstehen, auch wenn ich es mir anders wünschen würde, und das hat rein gar nichts mit "wie ich in den Wald rufe, so schallt es heraus" - eher, "wie zocke ich meine "Kunden" am besten ab".
Leider ist das teilweise der Alltag und schätz Dich glücklich, wenn bei Du bisher ohne RA-Androhung auskamst :wink:

Diesel-Junkie am 24 Jan 2007 08:07:53

Hallo Nils,

ich hab leider noch keinen WOMO-Händler erlebt der sich über eine solche Reklamation freut. Allein um keine Fristen zu versäumen ist es ratsam einen RA einzuschalten. Ich kenn da einen Womo-Händler, der ein mangelhaftes Mobil (nur kurz besessen) für einen hohen Preis gebraucht verkauft hat und dem Käufer den wahren Grund für die Rücknahme verschwiegen hat, aber eine nette und anrührige Geschichte zu den Gründen erfunden hat.

So sieht es leider im RL aus.

lockenhaupt am 24 Jan 2007 08:59:06

Guten Morgen


Ich bin auch kein Freund von einem RW, aber wie man hier leider schon oft nachlesen konnte, scheint es mir oft besser bei einer Reklamation gleich mit einem RW anzutanzen.

Wie schon geschrieben wurde, sind viele Händler bei einem Neukauf erst recht freundlich, aber sobald du das Fahrzeug gekauft hast, nach mir die Sintflut.

Ich meine das sind keine billigen Teile, die man da kauft. Da kommen locker mal 30.000 – 50.000 Euronen zusammen, und da will man schon was für sein Geld haben.
Aber leider bekleckert sich dieser Zweig der Industrie da nicht gerade mit Ruhm.
Aber zum Glück gibt es da ausnahmen, und werden über dieses Forum auch kommuniziert.
Trotzdem kann es nicht schaden bei einem RW sich Rat zu holen. Heutzutage gibt es so viele Gesetze, Paragrafen, Vorschriften usw. die man beachten muss, wer soll sich da noch auskennen?

Zum anderen hat es auch schon oft gezeigt, dass es auch fruchten kann einen Händler die Zähne zu zeigen, damit er auch merkt das er mit einem nicht machen kann was er will.

Zum anderen muss man aber auch leider sagen, zum teil sind wir auch selber daran schuld.
Mit der „Geiz ist Geil“ Einstellung, immer alles immer Billiger haben zu wollen, bleibt irgendwann der Service auf strecke, und Irgendwo muss und soll ein Womohändler auch leben, er macht das Geschäft ja nicht aus Jux und dollerrei.

Wie nille schon sagte, erst ein vernünftiges Gespräch, vorher über die Rechts und Sachlage informieren, tja und wenn das nicht fruchtet, bleibt einen nur der steinige Weg.


Locke

rittersmann am 24 Jan 2007 09:02:15

"Muss man eigentlich heutzutage immer alles gleich mit einem Rechtsanwalt regeln???? Vielleicht hilft es auch wenn man mal ein vernünftiges Gespräch führt... Wenn mir jemand mit Anwalt droht dann schalte ich mittlerweile schon aus Prinzip auf stur. "


Das muß ich jetzt gleich mal unterschreiben. Wenn es klemmt und der Händler sich nach einem Gespräch weigert, dann sofort zum Anwalt. Aber als erste Kontaktaufnahme, daß finde ich unmöglich.

Diese Unsitte greift immer mehr um sich, wobei dieser Rechtsschutz dran Schuld ist. Es kostet ja nix.

Wenn bei uns Kunden sofort mit Anwalt drohen, dann laufe ich zur Höchstform auf. Wir verkaufen u.a. Klamotten. Da kommen doch mittlerweile Mails nach dem Motto - Das Hemd paßt nicht. Tauschen Sie um oder muß ich zum Anwalt gehen. Das ist kein Witz. Und natürlich tauschen wir um. Die ruf ich dann persönlich an und wasche denen den Kopf.

Also erst mal vernünftig mit den Leuten reden.

Günter

dieterrudi am 24 Jan 2007 18:55:44

Nille hat geschrieben:.......BOOOOAHHH, genau solche Einlassungen würzen mir täglich das Leben...:cry:

Muss man eigentlich heutzutage immer alles gleich mit einem Rechtsanwalt regeln???? Vielleicht hilft es auch wenn man mal ein vernünftiges Gespräch führt... Wenn mir jemand mit Anwalt droht dann schalte ich mittlerweile schon aus Prinzip auf stur......


Servus Nils,
Du scheinst noch keine Erfahrung mit H...r nach der 2jährigen Gewährleistungszeit zu haben.
Ich habe es schon 3mal gutmütig versucht und wurde von Schnöseln recht rüde abgewiesen - genau wie mein langjähriger H...r-Händler, der nach langen, sehr erfolgreichen H...r-Jahren das Handtuch geschmissen hat!
Nur mit androhen mit Rechtsanwalt (der mich auch Womo-jur. beraten hat, da er selber Womo-Fahrer ist) hat man sich nach 1/2 Jahr in Bad W...e herabgelassen, eine Kullanzangebot zu machen, das dann der Händler ausbaden mußte (vorgeschriebene Reperaturzeit-Kostenerstattung, die nicht der Praxis entsprach!).
Nach zwei H...r Wohmos und gleichen Abläufen der Reklamationen, liegt der Verdacht nahe, daß eine gutmütige Reklamationsabwicklung des Händlers/Kunden wirklich bestraft wird.
Ich habe halt langjährige, berufliche Erfahrung mit der Abwicklung von Reklamationen.
Es gilt noch immer:
auf einen Groben Klotz gehört ein grober Keil!

Nille am 24 Jan 2007 19:48:51

Hallo Dieterrudi!

Du hast recht! Ich habe keine Erfahrung mit Hymer..aber schon Erfahrung im Umgang mit Kunden und Lieferanten.

hjk hat bei einem Gebrauchtwagen der bei Kauf schon (oder erst ;) ) drei Jahre alt war keinerlei Ansprüche gegen Hymer, eventuell (wenn alle Stempel im Heft) noch eine Dichtigkeitsgarantie. Es geht hier um die Reparaturgewährleistung des Händlers und das muss ja nicht mal unbedingt ein Hymerhändler sein.

PS: Warum schreibst Du H...r anstatt Hymer??

Bergbewohner1 am 24 Jan 2007 20:07:11

hjk hat geschrieben:Hallo
Ich habe mir im Mai letzten Jahres einen Hymer Camp 644 Baujahr 2003 gekauft.
Die Duschwanne des Fahrzeuges war gerissen und wurde vom Händler erneuert.
Jetzt stellte ich fest dass sich im Bad die rechte Wand löst.
Meine Frage an die Experten unter euch, muss der Händler nach dieser Zeit die
Reparatur übernehmen oder bleibt das an mir hängen.
Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben wie ich in der Sache am besten vorgehe

Also, von der gesetzlichen Gewährleistung ist nach überschreiten des ersten halben Jahres nichts mehr zu machen. Die Beweisplicht Herstellerfehler liegt dann bei Dir.
Bei Aufbaugarantie oder Nachbesserungplicht auf alle Fälle erst mal im Guten versuchen, aber unbedingt schriftlich und Termin setzen.
Wann nichts kommt Fachanwalt einschalten.
Es ist wirklich leider so, das einem fast alle Händler versuchen einen für dumm zu verkaufen. Es ist kaum noch einer bereit, von sich aus einem Kunden unbürokratisch nach Ablauf der Garantie oder Gewährleistung
zu helfen, warum auch immer !

Gast am 24 Jan 2007 23:04:05

re u nettes hallo zusammen
vielen die hier schreiben :muß es denn immer gleich der anwalt sein vollkommen recht geben muß
auch ich habe schon einiges an autos -booten -mopeds us.w gekauft aber in meinem leben bisher in dieser angelegenheit noch keinen anwalt gebraucht
bis jetzt führte bei mir ein reklamationsgespräch immer dazu dass ich im prinzip das bekommen habe was ich eigentlich errreichen wollte.
nur irgendjemand hat den satz von geiz ist geil erwähnt ?ß ich denke einfach dass auch das ein grund ist für eine schlechter werdende qualität der produkte
-ich kann einfach nicht für den preis eines smarts die qualität der s klasse erwarten und bekommen
natürlich ist der preis eines Womo in der zwischenzeit heftig geworden und auch ich erwarte dort qualität
nur die große frage bleibt immer die selbe wo kaufst du es und was erwartest du ?????
kauf ich beim discounter oder einer fa die einen guten ruf hat ???
dass es beim discounter billiger sein kann ist klar aber was passiert dann ??
eine fa die einen guten ruf hat was den service betrifft hat auch normalerweise gute mitarbeiter und gute leute kosten auch geld
also muß oder müßte eigentlich auch jedem klar sein dass der händler mit einem guten ruf nicht so billig sein kann oder auch will wie der discounter -oder er spart an anderer stelle ,anders funktioniert das geschäft nicht

vom verschenken kann keiner leben oder gehen wir nur zum vergnügen in die arbeit ?????
nur in der heutigen zeit glauben einfach viele sie bekommen alles für lau und wenn nicht gibts ja den rechtsanwalt
für mich war bis jetzt ,egal was ich auch kaufte ,ein gutes geschäft immer nur dann ein gutes geschäft wenn beide seiten zufrieden waren
die erfahrung sagt doch man sieht sich immer 2mal im leben und wenn ich den händler beim kauf rasiere ,rasiert er mich das nächstemal wenn ich was will
also leben u leben lassen und mit ein paar netten worten hab ich bis jetzt im leben immer noch im prinzip das erreicht was ich wollte und wenns nicht anders ging halt dort nix mehr gekauft so einfach ist das auch ohne rechtsanwalt

Campoverde am 25 Jan 2007 01:44:01

Hallo Hyk,

ich denke, Waldtroll hat alles richtig beschrieben. Die Gewährleistung ist futsch, was bleibt, wäre die Chance über die Dichtigkeitsgarantie.
Ich denke auch, dass zunächst alles versucht werden sollte, gütlich die Angelegenheit mit dem Händler zu regeln.
Ich verstehe jedoch dann einige Beiträge nicht mehr, insbesondere dann,
wenn hier ausgeführt wird, dass ein Unterschied mit den Preisen beim Discounter oder beim sonstigen Händler gemacht wird. Das hat mit der Angelegenheit nichts zu tun, Recht bleibt Recht, egal wo Du gekauft hast.
Wenn dann noch ausgeführt wird, dass heute sehr schnell der Ruf nach dem Anwalt laut wird, geht mir als leidgeprüfter Womobesitzer der Hut hoch. Ich rate jedem Womofreund eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Dann bist Du im Zweifelsfall immer in der Lage, eine Beratung und notfalls bei einer Chance den Prozeß zu gewinnen, auf der richtigen Seite und brauchst Dir zunächst keine weitere Gedanken mehr zu machen. Die meisten von uns scheuen ja die letzte Konsequenz, ein Verfahren anzustreben, weil sie fürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Ich fahre seit über 20 Jahre ein Wohnmobil, auch ich habe noch nie einen Rechtsanwalt in meinem Leben bemühen müssen. Nun habe ich jedoch ein "Zitronenauto" erhalten (siehe Rückabwicklung vom Kaufvertrag) und mmußte diesbezüglich einen Anwalt einschalten.
Fazit:
Erste Versuche einer gütlichen Einigung (wird im übrigen auch von jeder Rechtschutzversicherung zuerst verlangt!!!!!!!!!!!!!!)
dann Rechtsberatung durch einen versierten Fachanwalt
dann notfalls Einleitung der notwendigen Schritte

Aber ich denke, jeder soll sich selbst überlegen, was für ihn das Beste ist, denn er allein zahlt auch die Zeche oder hat evtl. Vorteile durch sein Handeln.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg.
MfG
Campoverde

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