03. Februar
Wegen SMOG ist die Zufahrt nach Hamburg nur noch mit Fahrzeugen möglich, die entweder den Umweltvorgaben genügen oder über eine entsprechenden Ausnahmegenehmigung verfügen. Es kommt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Die Polizei setzt auf Aufklärung statt Strafe.
Ach ja, bevor ich es vergesse. Dies ist so geschehen am 03.02.87.
Stephan

