Hallo,
ich habe eine Ganzjahreszulassung für mein Womo aber keine Winterbereifung.
Zur Ausführung einer Garantiearbeit muß ich in diesen Tagen mein Fahrzeug in eine 200km entfernte Werkstatt bringen. Dort verbleibt das Fahrzeug 1 bis 2 Wochen und muß von der Werkstatt zu anderen Spezialwerkstätten gefahren werden ( Lackiererei ).
Für die Überführung von Wohnort zur Werkstatt hafte ich wegen der fehlenden Winterausrüstung. Wer haftet für die Fahrten zwischen den Werkstätten, die von meinem Händler durchgeführt werden ?
Fahrer oder Halter ?
Es ist in den nächsten Tagen mit Winter zu rechnen und ich möchte keine unnötigen Knöllchen sammeln.
Georg350

