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Haftung für fehlende Winterbereifung


Georg350 am 01 Feb 2007 09:24:15

Hallo,
ich habe eine Ganzjahreszulassung für mein Womo aber keine Winterbereifung.
Zur Ausführung einer Garantiearbeit muß ich in diesen Tagen mein Fahrzeug in eine 200km entfernte Werkstatt bringen. Dort verbleibt das Fahrzeug 1 bis 2 Wochen und muß von der Werkstatt zu anderen Spezialwerkstätten gefahren werden ( Lackiererei ).
Für die Überführung von Wohnort zur Werkstatt hafte ich wegen der fehlenden Winterausrüstung. Wer haftet für die Fahrten zwischen den Werkstätten, die von meinem Händler durchgeführt werden ?
Fahrer oder Halter ?
Es ist in den nächsten Tagen mit Winter zu rechnen und ich möchte keine unnötigen Knöllchen sammeln.


Georg350

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dieter2 am 01 Feb 2007 11:40:04

Ich würde sagen,haften tut der der am Steuer sitzt.

Dieter

Dakota am 01 Feb 2007 11:42:19

Georg350 hat geschrieben:Wer haftet für die Fahrten zwischen den Werkstätten, die von meinem Händler durchgeführt werden ?


Der Händler bzw. sein Ausführungsgehilfe. Und zwar immer, nicht nur in dieser speziellen Konstellation.

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Nille am 01 Feb 2007 11:43:04

Ich schätze mal, das verhält sich genauso wie mit abgefahrenen Reifen: Der Fahrer UND der Halter sind beide verantwortlich.

PS: Ein Knöllchen nur für das Bewegen des Fahrzeuges wird es nicht geben solange nichts passiert und das Fahrzeug niemanden behindert.

guter_Junge am 01 Feb 2007 20:44:28

Kommst Du zu mir in die Werkstatt mit Sommerreifen und ich muß zwecks
Lackierarbeiten das Fahrzeug zu einem Dritten bringen...kein Problem...
Womo kommt mit dem Abschleppdienst zum Lackierer.....
schau in Dein Reparaturauftrag wer das zahlt und haftet. :D

Dakota am 01 Feb 2007 21:40:50

guter_Junge hat geschrieben:Kommst Du zu mir in die Werkstatt mit Sommerreifen und ich muß zwecks
Lackierarbeiten das Fahrzeug zu einem Dritten bringen...kein Problem...
Womo kommt mit dem Abschleppdienst zum Lackierer.....
schau in Dein Reparaturauftrag wer das zahlt und haftet. :D


Moin,

so gewinnt man Stammkunden - Glückwunsch :D

Ich habe noch nie nirgendwelche "Transport / Verbringungskosten" bei (m)einem Händler gezahlt. Beispiel: Dichtigkeitprüfung beim Händler mit Auftrag TÜV/AU & Inspektion am Basisfahrzeug. Der Händler führt solche arbeiten nicht selber aus sondern überstellt das Mobil an den FIAT-Dealer (20 km entfernt).... und er holt es wieder ab. Ich zahle auch nicht zwei Rechnungen, sondern nur eine. Die Kosten für TÜV/AU, Inspektion werden (wurden) mir im Vorweg genannt. Der örtliche FIAT-Händler hier bei mir im Ort war auch nicht günstiger.....

DAS ist Kundenservice und Kundenbindung.

Bei jeder anderen Vorgehensweise, und/oder Zusatzkosten / Aufschläge hätte mich der Händler das letzte mal gesehen.....

Nachdem ich hier deine äußerung gelesen habe, @guter_Junge, kann ich jedem nur raten vorher alle Kosten schriftlich bestätigen zu lassen. Und, wenn diese Zusatzkosten nicht in den (gesetzlich vorgeschriebenen) Preisaushängen aufgeführt sind..... :wink:

Dakota am 01 Feb 2007 21:43:31

Nachtrag:

guter_Junge hat geschrieben:schau in Dein Reparaturauftrag wer das zahlt und haftet. :D


Im Auftrag würde ich nur detailierte Arbeiten und voraussichtliche Kosten festhalten. Pauschale Aussagen haben hier schon manchen Händler zu "unbedingt nötigen" Arbeiten verleitet :wink:

guter_Junge am 01 Feb 2007 22:23:22

Wieso geht es hier um Stammkunden ???

Das Problem ist doch, ob ein Monteur mit dem Womo auf Schnee mit
Sommerreifen fahren soll oder muß!?! Das dieser dabei sein Leben aufs Spiel
setzt spielt keine Rolle - oder?
Knöllchenfrage steht im Vordergrund...das nenne ich schon erbärmlich...
egal was den Leuten in der Werkstatt passiert.

Dakota gibt noch einen drauf .... wenn man Stammkunden will muß man sich
auf solche tödlichen Gefahren einlassen.

Dakota am 01 Feb 2007 22:39:53

Entschuldige bitte aber das ist die dümmste Argumentation die ich je gehört habe. Gerade in diesem Beispiel (Lackieren, mehrwöchige Standzeit) findet sich zu 99,99% immer ein "fahrbarer" Tag -ohne Gefährdung für irgendwen.... Der Werkstattbetrieb muss nur wollen :wink:

Auch sonst wird der Kunde sicher nicht darauf bestehen das sein Mobil auf Eis & Schnee bewegt werden muss !

RaiWo am 02 Feb 2007 10:57:03

Hai!
Alle Antworten sind doch wohl von Laien gegeben worden, oder?
Absolute rechtsverbindliche Auskunft kann nur ein Niedergelassener Rechtsanwalt geben!
CU
Wolf

rs270550 am 02 Feb 2007 11:10:03

Hallo Wolf,
ich kann zwar nichts zu Thema dagen, da ich keine Ahnung habe, aber ich vermute mal, daß es folgendermaßen ist:

,
Rolf

dieter2 am 02 Feb 2007 12:57:03

RaiWo hat geschrieben:Hai!
Alle Antworten sind doch wohl von Laien gegeben worden, oder?
CU
Wolf


Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett,
hier sind doch wohl nur "Fachleute und Sachkundige"im Forum unterwegs :D :D

Dieter

Nille am 02 Feb 2007 22:08:32

Jepp, ich bekenne mich schuldig....bin Laie...;), ich denke das man als Fragesteller durchaus weiß das dsa hier keine Forum von Rechtsanwälten ist. :roll:

Als Tip noch: --> Link

Nasenbär am 02 Feb 2007 22:36:51

Wie fast alle Antworten in Foren sind auch diese rein vom persönlich Erlebten, Erfahrungen und Empfinden geleitet. Ist doch normal. Aus der Summe der Antworten hat man schon die Hilfe, die man braucht.

Jetzt Vorwürfe zu machen, dass dass einem Knöllchen wichtiger sind, als was anderes, ist doch Quatsch. Wenn der Monteur mit dem Sommerbereiften Womo fährt, wird er schon wissen, ob er es darf. Wenn die Witterung es mit der Bereifung nicht zuläßt, wird er sich mit dem Kunden schon in Verbindung setzen und abklären, ob es was ausmacht, wenn sich die Reparatur wegen der Witterung verzögert. Ansonsten eben die erforderlichen Reifen aufziehen.

Georg350 am 03 Feb 2007 11:01:07

Hallo Nasenbär,

Es ist natürlich richtig was du schreibst, deshalb habe ich auch diese Frage hier ins Forum gestellt.
Aber es ist schon interessant welche Antworten kommen.
Zur Erklärung muß ich vielleicht noch sagen, als ich den Terminvorschlag von meinem Händler zur Beseitigung des Garantiemangels bekam und ich den Hinweis auf eventuell auftretendes Winterwetter gab, die ehrliche Antwort von einem Mitarbeiter erhielt:"An sowas haben wir noch garnicht gedacht."
Deshalb mein tieferes Eindringen und die Fragestellung hier. Inzwischen besteht die Lösung darin, daß der Lackierer zum Händler kommt.
Aber ein Rechtskundiger hat noch keine Antwort zur Haftung gegeben.

georg350

rs270550 am 03 Feb 2007 11:07:03

Hallo Georg,
einen Rechtskundigen benötigt man zur Beantwortung dieser Frage ja auch garnicht! Jeder Fahrzeugführer hat sich, vor Fahrtantritt, vom ordungsgemäßen Zustand des Fahrzugs zu überzeugen.
Hierzu gehören z. B. auch das Überprüfen der Beleuchtung und der Reifen.
Haben wir eigentlich ALLE in der Fahrschule gelernt.
,
Rolf

dieter2 am 03 Feb 2007 11:44:02

rs270550 hat geschrieben:Hallo Georg,
einen Rechtskundigen benötigt man zur Beantwortung dieser Frage ja auch garnicht! Jeder Fahrzeugführer hat sich, vor Fahrtantritt, vom ordungsgemäßen Zustand des Fahrzugs zu überzeugen.
Hierzu gehören z. B. auch das Überprüfen der Beleuchtung und der Reifen.
Haben wir eigentlich ALLE in der Fahrschule gelernt.
,
Rolf


Genau so ist es.
Hab ich weiter oben schon geschrieben,wer am Lenkrad dreht bekommt die Lampe :D

Wenn die Reifen ohne Profil sind bekommt der Halter auch eine.Aber nur bei unsachgemäßer
Benutzung(fahren bei Glätte) kann der Halter ja nicht zu.
Wenn ich mein Auto verlei und der Fahrer fährt im Dunkeln ohne Licht kann ich schließlich auch keine Strafe bekommen.

Dieter

Sunlight am 03 Feb 2007 11:51:14

Hei,
Lange Rede,kurzer Sinn:

wenn schon das Mobil auch im Winter
genutzt, wird gehören da auch Winterreifen drauf.
Es geht ja nicht nur um den Schnee sondern auch um die niedrigen Temperaturen.

Sunlight

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