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... mein Anatz für diese Info ist nicht, eine Risiko-Kalkulations-Tabelle zu publizieren, sondern um die Einhaltung der für ALLE gültigen Regelungen zu werben ...
:hallo: :autofahren: :hallo:
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... mein Anatz für diese Info ist nicht, eine Risiko-Kalkulations-Tabelle zu publizieren, sondern um die Einhaltung der für ALLE gültigen Regelungen zu werben ... :hallo: :autofahren: :hallo: Ich lasse doch deshalb mein Fahrzeug nicht Auflasten mit all den Nachteilen-Kosten die ich dann habe.
Bin seit 15 Jahren noch nicht einmal gewogen worden, wenigstens nicht unfreiwillig. Außerdem bekäme der Staat dann noch mehr Steuern von mir, es reicht so schon. vielleicht noch per Rundmail an alle Wohnmobil-/Wohnwagen-Hersteller senden :wink: @ all: falls nicht sofort erkennbar: der Link enthält den >>> kompletten <<< Bußgeldkatalog; die hier verlinkte Seite ergab sich just aus der gerade behandelten Thematik ... Bei nicht erfolgter Entladung der Überlastung gibts zusätzlich 1 Punkt und 50,-€ Strafe. So werden dann aus 10,-€ für mehr als 5% Überladung 60 plus Punkt. Ob man dann weiterfahren darf? Nur Wasser ablassen reicht ja ev. nicht. :wink: hmmm,
hier in D gehts ja noch ,aber Bauchweh bekomme ich im Ausland. hmm
Schau mal da --> Link betrifft nur die Schweiz, und nur die Sschweiz. Die Busentabelle findest auch im vorangehenden Thread über ... Fragen zur Zuladung. Peter Die Gewichtsbussen findet man ab Punkt 300 |
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