xcamping
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Heckträger für 2 Roller?


Womo-Rider am 27 Feb 2007 22:45:11

Hallo zusammen,
gibt es eigentlich auch Heckträger für 2 Roller?

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Frankia700 am 27 Feb 2007 22:50:37

weiß ich nicht, aber ich werde eine entsprechende Schiene mit Auffahrrampe für einen Roller nächste Woche bei ebay reinsetzen.

Frankia

canter am 27 Feb 2007 22:54:04

Hallo,

hab ich bisher als Standart Zubehör noch nie gesehen. An unserem alten Womo ( Siebert 700 auf Mitsubishi Canter 7,5t Chassis ) hatte ich über eine Rahmenverlängerung eine Plattform für zwei 50er Roller. Bei normelen Womos bei denen die Hinterachse nicht 5t verträgt wird das aber nicht gehen. Auch war der Hecküberhang ( mit Träger 3,8m ab Achse ) beim Abbiegen schon recht heftig. Und wenn dann noch der Bootshänger dran war war es einfach nur "sch...." zu fahren.
Ducato & Co sind meist mit einem Mopped schon am/überm Limit, zwei gehen da ganz sicher nicht.

Anzeige vom Forum


Nasenbär am 27 Feb 2007 22:55:39

Immerhin muß der Träger ziemlich weit nach hinten reichen. Ob dann die Belastung hinhaut, wage ich zumindest zu bezweifeln. Kommt sehr auf das Womo an.

soonwaldmichel am 28 Feb 2007 02:32:01

Hallo Womo-Rider.
Ich habe ein ähnliches Problem. Beim Kauf meines kürzlich erworbenen WOMO, hier ein GMC Truck Puresuit mit 6,6 to zGgw, ist eine selbstgebaute Edelstahl-Motorradbühne in der Grösse B 2,4 m x L 1,1 m drangeschraubt. Natürlich ohne Zulassung. Aber.... Nach Rücksprache und Begutachtung mit dem TÜV, zeichnet sich eine Lösung ab. Hierzu benötige ich folgende Nachweise:
1. Eine Konstruktionszeichnung,
2. Ein Materialdatenblatt,
3. Eine statische Berechnung durch einen Ingenieur,
4. Ein Nachweis über die Schweißarbeiten, Gerätschaften etc. ist auch sehr hilfreich.
Nach ersten Berechnungen durch den TÜV, steht dann der Eintragung, so die statische Berechnung nichts nachhaltiges ergibt, mit 250 - 300 Kg nichts mehr im Wege. Mein Problem ist, das die Bühne aus V4A Stahl gefertigt wurde. Bei diesem Edelstahl handelt es sich um einen spröden Stahl. TIP!! Würde es sich z.Bsp. um St 42 handeln, hätte ich weniger Probleme mit der Statik, da dieser Stahl elastischer ist.
Fazit: Auch eine Eigenkonstruktion trägt der TÜV ein, wenn die Kriterien, hier am Besten im Vorfeld mit einem TÜV-Sachverständigen reden, stimmen. Also zwei Roller passen locker bei mir drauf. Ich werde das Forum auf dem Laufenden halten, ob die Eintragung geklappt hat. :wink:

dieter2 am 28 Feb 2007 12:02:37

Hallo Soonwaldmichel

Dein Problem mit den TÜV wird sicher sein das die Bühne direckt am Chasis montiert ist.
An unser Womo habe ich die bühnenaufnahme Elemente von Sawiko geschraubt,die eine Zulassung haben.
Die Bühne selbst habe ich selber gebaut,schon die Dritte in meiner Womozeit.
Die TÜV Abnahme war jedesmal völlig problemlos.
Ohne Berechnungen und Materialgutachten.
Der Prüfer hat sich das Ding angeschaut,wir haben über die Tragfähigkeit verhandelt,der Prüfer hat eine
Herstellernummer eingeschlagen und das wars.42,-€ bezahlt und nach Hause gefahren.
Die letzte Bühne hat noch nicht mal eine Nummer bekommen.
Alle Bühnen waren aus Stahlrohr 40/60 mm vierkannt verzinkt mit Alluträgerwanne.

Dieter



topolino666 am 28 Feb 2007 12:39:57

Hallo dieter2!

OT:

Ist das der Piaggio ET4 (125)?
Wenn ja, Probleme (rostiger Auspuff, Wegfahrsperre, Sitzbank rissig, hakeliges Schloss)?
Wie schnell geht er bei Euch (mit Scheibe!!!) und 2 Personen, Verbrauch?

Wir fahren ebenfalls ET4 (unser-Nur-WoMo-Roller) wg. der klassischen Form!



topolino
Matthias

dieter2 am 28 Feb 2007 14:06:19

topolino666 hat geschrieben:Hallo dieter2!

OT:

Ist das der Piaggio ET4 (125)?
Wenn ja, Probleme (rostiger Auspuff, Wegfahrsperre, Sitzbank rissig, hakeliges Schloss)?
Wie schnell geht er bei Euch (mit Scheibe!!!) und 2 Personen, Verbrauch?

Wir fahren ebenfalls ET4 (unser-Nur-WoMo-Roller) wg. der klassischen Form!

topolino
Matthias


Ja.ist der ET 125 ccm.
Der geht so um die 100 kmh,wenn´s mal günstig ist auch mal knapp 110kmh.
Ist 7 Jahre alt und hat erst 3500 km gelaufen,der wird auch so gut wie nur im Urlaub genutzt.
Probleme haben wir noch keine gehabt,weder Rost noch sonstiges.
Könnte aber besser anspringen,dauert oft ein bischen lange bis er läuft.

Dieter

Gast am 28 Feb 2007 15:31:32

soonwaldmichel hat geschrieben:Hallo Womo-Rider.
Ich habe ein ähnliches Problem. Beim Kauf meines kürzlich erworbenen WOMO, hier ein GMC Truck Puresuit mit 6,6 to zGgw, ist eine selbstgebaute Edelstahl-Motorradbühne in der Grösse B 2,4 m x L 1,1 m drangeschraubt. Natürlich ohne Zulassung. Aber.... Nach Rücksprache und Begutachtung mit dem TÜV, zeichnet sich eine Lösung ab. Hierzu benötige ich folgende Nachweise:
1. Eine Konstruktionszeichnung,
2. Ein Materialdatenblatt,
3. Eine statische Berechnung durch einen Ingenieur,
4. Ein Nachweis über die Schweißarbeiten, Gerätschaften etc. ist auch sehr hilfreich.
Nach ersten Berechnungen durch den TÜV, steht dann der Eintragung, so die statische Berechnung nichts nachhaltiges ergibt, mit 250 - 300 Kg nichts mehr im Wege. Mein Problem ist, das die Bühne aus V4A Stahl gefertigt wurde. Bei diesem Edelstahl handelt es sich um einen spröden Stahl. TIP!! Würde es sich z.Bsp. um St 42 handeln, hätte ich weniger Probleme mit der Statik, da dieser Stahl elastischer ist.


Passt zwar nicht zum Thema, aber wenn ich so was lese, dann platz mir der Kragen. :explodieren:

Ja, da merkt man halt wieder, das wir in Deutschland sind. Ist der Herr Ingenieur vom TÜV nicht Ingenieur genug um zu entscheiden ob das was taugt oder nicht? So lange es genug Papier gibt und jemanden auf dem er die Verantwortung abwälzen kann, hat er nichts dagegen. Selbst entscheiden und vieleicht sogar Verantwortung übernehmen ist wohl zu viel verlangt.

Die meißten Selbstbauten sind ohne statische Berechnung dermaßen überdimensioniert, das man schon sieht ob das hält oder nicht. Ich würde das Ding einfach mal mit dem doppelten Gewicht beladen und dann ne Runde drehen. Ist der Träger danach noch dran, dann hast Du im normal Betrieb auch keine Probleme. der Test ist sicher aussagekräftiger als ne statische Berechnung. Wie soll das mit dem Materialdatenblatt gehen? Beauftragst du ein Materialprüfungsinstitut um herauszufinden welche VA-Legierung verwendet worden ist? Wer soll die Qualität der Scheißarbeiten nachweisen? Ein Scheißnahtprüfung durch Ultraschall oder Röntgenstrahlen hätte der TÜV'ler wahrscheinlich gerne.
Abgesehen davon, hält das Teil mehr aus, wenn du eine Konstruktionszeichnung (natürlich nach DIN/ISO xxxx) hast?


So einen Blödsin hab ich schon lange nicht mehr gehört. Bald ist es soweit, das wir unsere Hobby's ISO9001 zertifzieren müssen. :wall:


soonwaldmichel hat geschrieben:Fazit: Auch eine Eigenkonstruktion trägt der TÜV ein, wenn die Kriterien, hier am Besten im Vorfeld mit einem TÜV-Sachverständigen reden, stimmen. Also zwei Roller passen locker bei mir drauf. Ich werde das Forum auf dem Laufenden halten, ob die Eintragung geklappt hat. :wink:


Natürlich trägt der TÜV alles ein, wenn Du genug dafür bezahlst und der TÜV keine Verantwortung dafür übernehmen muss.


dieter2 hat geschrieben:Hallo Soonwaldmichel

Dein Problem mit den TÜV wird sicher sein das die Bühne direckt am Chasis montiert ist.
An unser Womo habe ich die bühnenaufnahme Elemente von Sawiko geschraubt,die eine Zulassung haben.
Die Bühne selbst habe ich selber gebaut,schon die Dritte in meiner Womozeit.
Die TÜV Abnahme war jedesmal völlig problemlos.
Ohne Berechnungen und Materialgutachten.
Der Prüfer hat sich das Ding angeschaut,wir haben über die Tragfähigkeit verhandelt,der Prüfer hat eine
Herstellernummer eingeschlagen und das wars.42,-€ bezahlt und nach Hause gefahren.
Die letzte Bühne hat noch nicht mal eine Nummer bekommen.
Alle Bühnen waren aus Stahlrohr 40/60 mm vierkannt verzinkt mit Alluträgerwanne.

Dieter



Mein reden, Deutschland und seine Bürokraten :ooo: Ist das Teil fest verschraubt dann.....siehe "sonnwaldmichel". Kann mann das Teil abnehmen, dann siehe "dieter 2". Soll noch einer sagen, das hier der Schwachsinn nicht offensichtlich ist.


aus München

frebeka am 28 Feb 2007 16:36:20

Hallo,

da geb ich Dir vollkommen Recht, oschi-andi.
Ich habe fürs jetzige Womo ein Anhängerkupplungsbock nach den Orginalmaterialien geschweisst und angebaut. Für diese Rahmenverlängerrung konnte ich keine Herstellerware nehmen. Bei der Fahrzeugabnahme wollte der junge Prüfingenieur ein Festigkeitsgutachten!
Was heisst das, wer macht sowas? Das Teil wird abgebaut, weggebracht und mit Gewalt verrissen. Danach steht das zulässige Zuggewicht amtlich fest und ich darf wieder ein neues bauen. Schon allein die hohen Kosten waren für mich nicht spruchreif. Ich brach die Fahrzeugabnahme bei diesem Prüfer ab und fur zu einem anderen TÜV. Dort sah sich ein erfahrener Ingeneur das Teil an, wir verhandelten über die max Anhängelast und basta. Jetzt habe ich eine eingeschlagene Prüfziffer und ein Gutachten, speziell für meine Fahrgestellnummer.

Wichtig wäre vorher eine Unterhaltung mit verschiedenen TÜV Beamten, das macht die Aktion leichter und sicherer.

Gast am 28 Feb 2007 21:40:13

frebeka hat geschrieben: Dort sah sich ein erfahrener Ingeneur das Teil an, wir verhandelten über die max Anhängelast und basta. Jetzt habe ich eine eingeschlagene Prüfziffer und ein Gutachten, speziell für meine Fahrgestellnummer.


Na da bin ich aber froh, das es wenigstens ein paar TÜV'ler gibt, die selbst Denken können. :D


aus München.

dieter2 am 28 Feb 2007 21:55:51

oschi-andi hat geschrieben:Na da bin ich aber froh, das es wenigstens ein paar TÜV'ler gibt, die selbst Denken können. :D
aus München.


Bei meiner Trägerprüfung wollte ich gleich von 3,4 to auf 3,5 to auflasten,ohne irgend eine techniche Änderung.
Die erste reaktion,geht nicht,wo ist das Herstellergutachten und ....
Nach nachfrage von mir warum nicht kam,die Bremsen sind nicht ausgelegt dafür.
Wenn das Womo als 3,5 to mit Anhänger 750 kg ungebremst fährt reichen die Bremsen nicht mehr.
Gut,sagte ich,tragen wir die ungebremste Anhängelast auf 650kg um.
Alles klar sagt der Prüfer,Womo 3,5 to mit 650 kg ungebremste Anhängelast :D
Damit kann man leben,habe eh keine Kuplung drann.
Also,es gibt noch mehr Prüfer mit Durchblick :D

Dieter

soonwaldmichel am 28 Feb 2007 21:58:35

Hallo Leute. Ich freue mich, dass ihr alle mit mir fühlt. Auch ich bin der Meinung, dass ein diplomierter TÜV-Ingenieur beurteilen kann und darf, ob ein Anbauteil verwendet werden darf oder nicht. Wenn der deutsche Amtsschimmel wiehert, gibts kein halten mehr. Aber ich werde dran bleiben und mit einer Veränderung an der Bühne meine Eintragung erhalten. Was das Materialgutachten betrifft, so reicht ein Materialdatenblatt bzw. Werkstoffdatenblatt. Hier sind Zugfestigkeiten etc. aufgelistet. Kann man sich aus dem Internet ziehen oder beim Eisenwarenhandel schicken lassen.

achimHH am 28 Feb 2007 22:23:16

Hallo Ihr :

mir hat einmal ein Tüv- Ing gesagt:

sie brauchen bei mir die Papiere
für Ihre Anhängerkupplung und den Bock nicht.... :eek:

ich kann es gottseidank noch selbst berechnen ! :wink:

Der hat einiges an dem Fahrzeug berechnet,
war kein normales Wohnmobil.....
und das war für mich ein Prüv-Ing. der Topp war ! :daumen2:

achim

canter am 01 Mär 2007 23:17:42

Hallo,

ich denke mal das das bauen und Eintragen ( bei passendem Fahrzeug ) von Einzelanfertigungen das kleinere Problem ist.
Nur "von der Stange" gibts halt nichts für zwei Roller, da 95% der Mobile das Gewicht gar nicht tragen können.
Der Träger ist nochmal gut einen Meter länger als das Womo. Also ende Träger bis mitte Achse min. 3Meter.
Entsprechend werden die 220kg von zwei Rollern plus Trägergewicht die Hinterachse durch den langen "Hebel" mit sicherlich 400kg belasten. Ich hab die Formel/Dubbel leider gerade nicht parat ums genau auszurechnen.
Daher bietet wohl auch kein Hersteller solche Träger an.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Reparaturrampen
Frage zur Bedienung (lockern) von Quick Lift Stützen
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt