Es gibt diverse Vermittler für die Buchung von Fähren, die Portale sind meist kundenfreundlich und erleichtern den Überblick über die besten Preise und Startzeiten etc.
Es kann vorkommen, dass die Fährgesellschaft bei dem Wunsch, eine Tour umzubuchen, diesen ablehnt, da die Buchung nicht über die Gesellschaft selbst erfolgte (und der Vermittler die Provision kassiert hat). Dies ist besonders ärgerlich, wenn man aus zwingenden Gründen früher den Urlaub beenden muss und dann für die Mitnahme zu früherem Termin nochmal zahlen muss. Hinzu kommt evtl. dass der gebuchte günstige Tarif meist nicht gilt. (Last Minute ist teurer, finde ich seltsam)
Ich empfehle daher, vor der Buchung mit dem Vermittler zu klären, ob die Fährgesellschaft (bei Umbuchung aus zwingendem Grund) vertraglich so verfahren darf.
Vielleicht ist es möglich, eine Klausel zu vereinbaren...?

