forstpointler hat geschrieben:möglicherweise ist der 3te Sitz quer zur Fahrtrichtung, oder sogar in entgegen der Fahrtrichtung.
Für diese Positionen sind keine Gurte vorgeschrieben.
Das ist so allgemein gesagt nicht richtig.- Wichtig ist dabei das Herstellungsdatum des Aufbaus.
Für ab dem 1.1.1992 zugelassene
Wohnmobile gelten:
• Dreipunktgurte für die Außensitze unmittelbar hinter der Windschutzscheibe. Beckengurte für alle anderen Sitze, auch für die für den Fahrbetrieb genehmigten Sitze im Wohnteil.
Ab 01.10.1999 wurden die Anforderungen wieder geändert.
• 3-Punkt-Automatikgurte auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung
• 3-Punkt-Automatikgurte auch auf hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt,
• bauartgenehmigte Beckengurte an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.
Mit Erstzulassung ab 01.01.2004 wurden erforderlich
• Automatik-Dreipunktgurte für alle Sitze; (gilt nur für Sitze, die für den üblichen Gebrauch während der Fahrt bestimmt sind.Mit Erstzulassung ab dem 20.10.2007 gilt:
• Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung sind nicht mehr zulässig.
Für alle alten Fahrzeuge gilt ein Bestandsschutz, bei einem Umbau gelten aber die heutigen Regelungen.
Gruß Andreas