Aus dem Berchtesgadener anzeiger
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Wohnmobile und Campingbusse bleiben derzeit also die einzige Option für kleine touristische Reisen und Ausflüge mit Übernachtung. Bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden sieht man das ähnlich: »Man darf in einem Fahrzeug übernachten«, sagt ein Polizist auf Nachfrage. »Wir betrachten ein Wohnmobil wie eine Wohnung.«
Ermöglicht werden muss zudem die »Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit«, maximal bis zu zehn Stunden. Dass dies nicht kontrolliert werden kann, wer aus welchem Grund wie lange sein Wohnmobil parkt, weiß man auch bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden. Deshalb werde die zunehmende Übernachtungstätigkeit im Landkreis zwar registriert, aber nicht weiterverfolgt.
Persönliche Anmerkung: Das ist einer der wenigen bayrischen Landkreise in denen aktuell keine Ausgangsperre gilt.

