ich hatte versucht, diese Anfrage im Corona-Thema zu stellen, diese wurde "wegen Diskussion" abgelehnt. Da ich keinen besseren Bereich gefunden habe, kopiere ich die Anfrage hier ein, sorry.
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murksmax hat geschrieben:Das Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen
auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen ist untersagt.
Ist "touristisches Übernachten" auf Parkplätzen nicht sowieso schon immer etwas 'krisselig'? Wie wird hier die "StVO-Nacht" (zur Wiederherstellung der Fahrfähigkeit) gewertet? Wenn ich also nach einer langen Wanderung entscheide, dass es vielleicht besser wäre, eine Nacht zu übernachten, um am nächsten Morgen Heim zu fahren? Oder ich komme (aus welchem Grund auch immer, "Erschöpfung") zu spät zum WoMo zurück, um noch vor 22 Uhr von der Strasse zu sein, dann "muss" ich ja vor Ort übernachten?
Es heisst ja auch nicht, ich muss an meiner angemeldeten Adresse die Nacht verbringen. Ich darf ja auch - unter den üblichen Beschränkungen - jemanden ja privat besuchen und dann dort auch legal übernachten.
Und was heisst "touristisch" (bei einer "mehrtägigen" Urlaubsreise ist das klar)? Wenn ich in den Harz fahre, um dort zu wandern. Dann ist das eher "sportlich" und nicht "touristisch".
Hier in Niedersachsen sind ja inzwischen wieder mehr als 50% der Kreise unter 100 (Stand 24.04.). Landesweit 103. Gelten die Nachtfahrbeschränkungen auch für Autobahnlangstreckenfahrten? Wenn ich von einem Tagesausflug nach Cuxhaven (Inzidenz 76) auf der Heimfahrt in einen Stau komme und ich es vor 22 Uhr dann nicht mehr bis Göttingen (Inzident 67) schaffen kann, darf ich trotzdem weiter heimfahren? Oder muss (!) (darf?) ich auf einem Parkplatz die Nacht verbringen? Die Kreisgrenzen werden ja auf der BAB nicht gekennzeichnet. Oder gelten die Nachtfahrtbeschränkungen erst ab der "Ausfahrt" (falls diese in eine 100er Zone führt)?
Ich will hier nicht diskutieren, sondern wollte nur nachfragen, wie die Regeln rechtlich auszulegen sind? Gibt es hierzu Klärungen? Nicht nur für Niedersachsen.
Wir holen unseren Orangetruck am Donnerstag aus der Scheune und wollen dann wieder vermehrt an den Wochenenden zum Wandern in den benachbarten Harz, und da ist es nicht unüblich, dass man nach der Wanderung kurzfristig entscheidet, das es wirklich besser ist, erst am nächsten zurückzufahren. Zumal der Truck (Bawemo auf LT45-Basis mit 4,6 Tonnen bei 70 PS, vor 30+ Jahren mal) recht schlecht beleuchtet ist und bei den hercynischen Steigungen i.d.R. auf unter 10 km/h fällt. Da fährt man nicht gerne in/ab der Dämmerung.
LG
Thomas

