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Weinsberg Carabus 630 MEG - Gewährleistung


DMA am 03 Okt 2021 14:18:28

Hallo zusammen

Wir haben den erwähnten Weinsberg Carabus MEG 630 MEG. Grundsätzlich ein sehr tolles Fahrzeug, bis auf die Tatsache das es das nur auf Fiat Basis gibt....nun ja, das ist ein anderes Thema.

Aber mal eine Frage an euch Kennern: Im November läuft die gesetzliche Gewährleistung ab. Es sind wie zu erwarten einige Mängel aufgetaucht, das sagte uns der Verkäufer gleich auf den Kopf zu, als wir das Fahrzeug abgeholt haben. Alles ok soweit.

Meine Frage nun: Der Händler bei dem wir kauften ist 700 km entfernt. Das Fahrzeug gab es leider nur noch dort. Nun stehen wir vor dem Problem, dass wir die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen wollen, bevor die 6 Monate ablaufen.

- MUSS das bei genau DIESEM Händler bei dem wir gekauft haben geschehen? Oder können wir das bei jedem Händler mit Weinsberg Servicewerkstatt machen?

- Ich denke die Ansprüche müssen sicherlich schriftlich passieren. Reicht eine Mail an einen x-beliebigen Händler? Oder doch an den Händler wo wir gekauft haben? Oder sollte ich das direkt an Weinsberg senden?


Wie gesagt, es geht erst einmal nur darum die gesetzlichen Ansprüche nicht zu verlieren. Das es derzeit keine Reperaturtermine gibt ist mir klar, zumindest hier im Raum Stuttgart sind die Werkstätten komplett überbucht.



Vielen Dank für Antworten und Hilfen. Falls ein Händler darunter ist, der sich der Sache annehmen will, gerne per PN oder Mail. Wir werden im Frühjahr 2022 einen neuen Carabus bestellen. Eventuell hilft das bei der Entscheidungshilfe :)


Gruß, Olli

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Frank1007 am 03 Okt 2021 15:08:11

Ansprüche aus der Gewährleistung sind immer Händlerangelegenheit.
Wenn überhaupt, wäre es ein Garantiefall, das ein anderen Händler übernehmen könnte.
Da diese aber normalerweise eher schlecht vom Hersteller vergütet werden, musst du schon Glück haben.

Drücke dir die Daumen,
Gruss, Frank

BiggiK am 03 Okt 2021 15:18:03

Wenn es um das Fiat fahrgestell geht, kannst du dich an jede Fiat Vertragswerkstatt wenden. Beim Aufbau wirst du wahrscheinlich nur den Händler, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast, für die Reparatur verpflichten können. Kannst ja mal andere Händler in der Nähe fragen, aber die meisten werden solche Reparaturen nicht annehmen.
Alle Mängel schriftlich beim Händler anzeigen und einen Termin vereinbaren an dem dann alles auf einmal gemacht wird. Zur Not vielleicht derweil ein oder zwei Nächte dort verbringen.
Gruß Birgit

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Kaleun am 03 Okt 2021 20:09:37

Moin,
Die AGB eures Kaufvertrages sollten auch diese Frage beantworten. Was steht denn drin?
Viele Grüße
Rainer

Ruedi1952 am 03 Okt 2021 20:29:02


DMA am 05 Okt 2021 15:36:34

Ruedi1952 hat geschrieben:https://www.evz.de/einkaufen-internet/gewaehrleistung-und-garantie.html


Danke dir. Ich vermute das du mir den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie deutlich machen wolltest. Das ist mir allerdings bekannt, darum verwendet ich dieses wording auch entsprechend. Und weil die gesetzliche Gewährleistung bis zum 6 Monat von einem Mangel schon im Produktionsprozess ausgeht und ich den nicht beweisen muss, ist es mir so wichtig diesen vorher anzuzeigen. Ab dem 6. Monat kehrt sich die Beweislast nämlich um.

Gruß, Olli

DMA am 05 Okt 2021 15:40:12

Haben die entsprechenden Schritte bei Fiat und dem Händler aus Norddeutschland eingeleitet.

Und schon geht es los. Eine Lautsprecherbox ist defekt. Fiat behauptet, dass das verwendete Pioneer nicht Fahrzeugtypisch ist und nimmt sich davon nichts an. Jetzt bin ich mal gespannt wie Weinsberg dazu reagiert. Denn das Pioneer ist eine Kooperation zwischen Fiat und Weinsberg/Knaus. Da sollte man doch von ausgehen, dass die Entstufe im Radio nicht zu stark ist und die Box zerstören kann. Wir bleiben gespannt. Aber das Fingerpointing geht schon mal los....

Kaleun am 05 Okt 2021 16:37:57

Hallo Olli,
Ich präzisiere meinen Hinweis auf die AGB:
Es sollte geregelt sein dort, wer für was die Gewährleistung übernimmt: der Händler, dann wärst du tatsächlich an ihn konkret gebunden. Oder Weinsberg. Dann müssten alle Vertragspartner von Weinsberg regulieren (können).
Ich unterstelle: gleichgültig wie es geregelt ist: es bezieht sich immer auf das Gesamtfahrzeug. Ohne Differenzierung bzgl. Chassis und Aufbau?
Grüße
Rainer

wolfherm am 05 Okt 2021 16:42:26

Die Gewährleistung ist bestimmt nicht in den AGB geregelt, die ist gesetzlich geregelt……

xiquadrat am 05 Okt 2021 17:18:02

also halt wieder mal Gewährleistung und Garantie ....

Der Händler hat gegenüber dem Endkunden eine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Diese beinhaltet, dass das Produkt bei Übergabe frei von Mängeln ist. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Händler müßte nachweissen, dass das Produkt bei Übergabe frei von Mängeln war, danach ist dies Angelegenheit des Käufers.

Die gesetzliche Gewährleistung kann (bis auf ganz wenige definierte Ausnahmen) im B2C nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann der Händler allerdings die normale 24 monatige Gewährleistungspflicht auf 12 Monate verkürzen. Dies muß allerdings vertraglich vereinbart sein.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers bezieht sich immer auf das gesamte verkaufte Produkt, im Falle von Wohnmobilen also sowohl auf das Fahrgestell als auch den Aufbau.

Ansprechpartner für Ansprüche aus der Händlergewährleistung ist nur und ausschließlich der Händler, bei dem gekauft wurde. Sonst niemand !

Ganz im Gegensatz dazu gibt es die Garantie. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Deshalb sind der Umfang, die Länge und die Bedingungen der Garantie vom Hersteller auch frei bestimmbar. Ansprechpartner für die Inanspruchnahme einer Garantieleistung ist der Garantiegeber, also der Hersteller bzw. seine Vertreter.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht und etwaige Garantien existieren parallel zueinander. Die sind auch nicht gegenseitig exklusiv. Wenn also etwas durch eine Herstellergarantie abgedeckt ist, dann heisst das nicht, das dafür die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers nicht greift. Sie tut es !

Insofern empfiehlt es sich bei einem Mangel immer zuerst die Händlergewährleistung in Anspruch zu nehmen, und diesen aufzufordern einen mängelfreien Zustand herzustellen.

Kaleun am 05 Okt 2021 17:40:23

Xi du hast Recht. Beim Gebrauchten. Und bei Neuen, wenn der Händler in seinem Namen verkauft. Ich arbeite bei einem Automobilhändler, der Neuwagen auf Rechnung des Herstellers verkauft. Unsere Kunden können also bundesweit Gewährleistungsansprüche geltend machen. Denn sie tun dies ggü. dem Hersteller.
Ich vermute aber, die WoMo Händler arbeiten alle auf eigene Rechnung oder? Und dann nützt es nix. Olli musz die 700km fahren.

xiquadrat am 05 Okt 2021 18:22:29

Kaleun hat geschrieben:... Und bei Neuen, wenn der Händler in seinem Namen verkauft. Ich arbeite bei einem Automobilhändler, der Neuwagen auf Rechnung des Herstellers verkauft. Unsere Kunden können also bundesweit Gewährleistungsansprüche geltend machen. Denn sie tun dies ggü. dem Hersteller.

In dem Fall ist eben der Hersteller auch der Verkäufer, und ihr macht sozusagen ein Agenturgeschäft. Dann gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht trotzdem für den Verkäufer, der in dem Falle eben der Hersteller ist. Der kann die Abwicklung der Gewährleistungsansprüche natürlich auch frei bestimmen, etwa indem er sie an seine Vertragshändler abgibt.

Kaleun hat geschrieben:Ich vermute aber, die WoMo Händler arbeiten alle auf eigene Rechnung oder? Und dann nützt es nix. Olli musz die 700km fahren.

Ja, der Olli muss die 700km fahren, um die Händlergewährleistung in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist der Händler auch ersatzpflichtig für die nachweisbaren Aufwendungen, die aus dieser Inanspruchnahme entstehen. Also auf jeden Fall beispielsweise Kilometergeld.

xiquadrat am 05 Okt 2021 18:43:35

xiquadrat hat geschrieben:Ja, der Olli muss die 700km fahren, um die Händlergewährleistung in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist der Händler auch ersatzpflichtig für die nachweisbaren Aufwendungen, die aus dieser Inanspruchnahme entstehen. Also auf jeden Fall beispielsweise Kilometergeld.


kleiner Nachtrag... deshalb kann es für den Händler durchaus günstiger sein, er gibt die Reparatur durch einen Betrieb in der Nähe des Kunden frei. Diese Reparatur ist dann allerdings trotzdem im Auftrag und auf Rechnung des Händlers (kann man auch anders regeln, würde ich aber als Kunde nicht tun :)). Dies muss allerdings im Vorfeld mit dem Händler abgesprochen sein, denn er hat die alleinige Entscheidungsgewalt wie und wo die Gewährleistungsansprüche abgewickelt werden.

Gast am 05 Okt 2021 19:09:42

xiquadrat hat geschrieben:Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers bezieht sich immer auf das gesamte verkaufte Produkt, im Falle von Wohnmobilen also sowohl auf das Fahrgestell als auch den Aufbau.

Ansprechpartner für Ansprüche aus der Händlergewährleistung ist nur und ausschließlich der Händler, bei dem gekauft wurde. Sonst niemand !


Wobei ich bei mehreren neuen Wohnmobilien noch nie ein Problem beim hiesigen Fiat - Händler hatte, wenn ich direkt zu ihm kam.
Da wurden alle Reparaturen in der Gewährleistungszeit ausgeführt, sofern sie denn Fieat Teile betrafen.

mv4 am 05 Okt 2021 19:21:01

ich behaupte mal das die Lautsprecherbox nicht defekt ist sondern nur ein Kabel keinen Kontakt hat. Die Lautsprecher halten in Autos meistens ewig.

xiquadrat am 05 Okt 2021 19:30:27

mv4 hat geschrieben:ich behaupte mal das die Lautsprecherbox nicht defekt ist sondern nur ein Kabel keinen Kontakt hat. Die Lautsprecher halten in Autos meistens ewig.

kann dir als Kunde aber nunmal sowas von egal sein. Du hast ein Fahrzeug ohne Mängel bezahlt, soll sich der Händler darum kümmern, dass die Mucke knarzfrei 'rüberkommt. Der hat beim Bezahlen ja auch nicht kulanterweise ein paar Blüten akzeptiert ;)

mv4 am 05 Okt 2021 19:40:48

Das steht außer Frage...nur würde ich dafür keine 700km fahren...aber es werden ja sicher noch ein paar Beanstandungen mehr sein.

xiquadrat am 05 Okt 2021 19:49:55

Lipperlandexpress hat geschrieben:Wobei ich bei mehreren neuen Wohnmobilien noch nie ein Problem beim hiesigen Fiat - Händler hatte, wenn ich direkt zu ihm kam.
Da wurden alle Reparaturen in der Gewährleistungszeit ausgeführt, sofern sie denn Fieat Teile betrafen.

nein, der hat die Reparaturen dann im Rahmen irgendeiner Fiat *Garantie* ausgeführt. Die gesetzliche *Gewährleistung* kannst du nur beim Verkäufer einfordern.

Es gibt keine gesetzliche Gewährleistung des Herstellers gegenüber dem Endkunden, die gibt es nur vom Verkäufer gegenüber dem Endkunden.

Leute, das ist doch nun wirklich nicht so kompliziert, dass man das ständig durcheinander würfeln muss.
Merksatz:
Garantie = Hersteller
gesetzliche Gewährleistung = Verkäufer (wobei Verkäufer wie oben gesehen bei Agenturgeschäften oder Direktvermarktung auch Hersteller sein kann)

Gast am 05 Okt 2021 19:57:42

Ich weiß jetzt nicht, was du mit "irgendeiner Fiat Garantie" meinst......
Für mich war es wichtig, dass es schnell und kostenlos geregelt wurde. Wir bekommen jetzt ja wieder einen
neuen, da werde ich bei der passenden Gelegenheit mal genauer hinschauen.

Gast am 05 Okt 2021 20:10:14

xiquadrat hat geschrieben:

Leute, das ist doch nun wirklich nicht so kompliziert, dass man das ständig durcheinander würfeln muss.
Merksatz:
Garantie = Hersteller
gesetzliche Gewährleistung = Verkäufer (wobei Verkäufer wie oben gesehen bei Agenturgeschäften oder Direktvermarktung auch Hersteller sein kann)


Nö, ist nicht kompliziert, ich schrieb doch nur, dass bei Fiat immer alles problemlos geregelt wurde...
Durcheiander gewürfelt habe ich nichts... :ton:

xiquadrat am 05 Okt 2021 20:23:18

Lipperlandexpress hat geschrieben:Durcheiander gewürfelt habe ich nichts...

na ja, was genau hat dann die Gewährleistungszeit bei Fiat zu suchen ? Du hast dein Wohnmobil doch bestimmt nicht bei Fiat gekauft :)

xiquadrat am 05 Okt 2021 20:49:07

Lipperlandexpress hat geschrieben:Nö, ist nicht kompliziert,

offensichtlich aber auch nicht so einfach. Sonst gäbe es Fragen wie die des TE nicht so häufig. Es ist einfach wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers und eine Garantie des Herstellers zwei grundverschiedene Dinge sind, die absolut nichts miteinander zu tun haben. Und deshalb ist es eben auch wichtig, wenn man sich drüber unterhält, die Begriffe sauber zu verwenden.

Ich fühle mich gerade wie rkopka, der in den E-threads immer wieder auf die korrekten Einheiten hinweisst. Einfach weil's wichtig ist, weil sonst keine vernünftige Diskussion zustande kommen kann.

BiggiK am 05 Okt 2021 21:28:54

xiquadrat hat geschrieben:na ja, was genau hat dann die Gewährleistungszeit bei Fiat zu suchen ? Du hast dein Wohnmobil doch bestimmt nicht bei Fiat gekauft :)


Als bei meinem neuen Knaus die Klimaanlage des Fiat nicht funktionierte, hat der Händler das Fahrzeug in eine Fiat Werkstatt gebracht und dort wurde es repariert. Da mein Knaus sowieso wegen weiterer Mängel beim Händler war, machte das auch Sinn. Genauso gut hätte ich aber auch die hiesige Fiat-Vertragswerkstatt selbst aufsuchen können und diese hätten den Mangel behoben.
Bei einem gebrauchten Fahrzeug mag das natürlich anders sein.
Gruß Birgit

Tinduck am 06 Okt 2021 10:09:56

BiggiK hat geschrieben:Genauso gut hätte ich aber auch die hiesige Fiat-Vertragswerkstatt selbst aufsuchen können und diese hätten den Mangel behoben.
Bei einem gebrauchten Fahrzeug mag das natürlich anders sein.
Gruß Birgit


Das beinhaltet aber das Risiko, dass der Verkäufer das nicht möchte, weil er z. B. selber einen Fiat-Service im Haus hat (sowas gibts) und die Arbeiten lieber selber ausführen möchte.

Deshalb IMMER vorher mit dem Verkäufer abstimmen, tut ja nicht weh. Sonst zahlt man selbst, wenns blöd läuft.

Und für den Fall, dass man das Fahrzeug vielleicht mal wandeln möchte ('Montagsfahrzeug'), ist man darauf angewiesen, alle Mängel dem Verkäufer angezeigt zu haben. Da ist es eher kontraproduktiv, auf eigene Regie Arbeiten am Basisfahrzeug woanders erledigen zu lassen.

In Absprache mit dem Händler ist natürlich alles möglich. Am besten schriftlich :D

bis denn,

Uwe

Gast am 06 Okt 2021 10:28:00

Uwe, da ist was dran, was du schreibst. Ich werde das demnächst so machen... :)

huohler am 06 Okt 2021 12:12:16

Ich habe schon öfters gehört dass der Händler von sich aus eine Werkstatt in der Nähe des Kunden beauftragt damit der nicht so weit fahren muss.
Oft kann das ja gar nicht an einem Termin gemacht werden.
Sehr oft sieht das so aus: 1. Termin Begutachtung und/oder Reparaturversuch. Dann Ersatzteile bestellen und beim 2. Termin fertigstellen.
Erst kürzlich wurde das bei einem Bekannten mit seinem neuen Pössl der nach 2 Monaten einige Kleinigkeiten und eine größere Sache (Badezimmer-Wand musste ausgetauscht werden) reparieren lassen wollte. Anstatt 200 Km (ein Weg) zu fahren wurde das in einer Werkstatt in 15 Km Entfernung gemacht.
Darauf hat man natürlich keinen Anspruch, aber vernünftiges reden mit dem Händler hilft oft.

Hubert

DMA am 07 Okt 2021 09:08:15

mv4 hat geschrieben:ich behaupte mal das die Lautsprecherbox nicht defekt ist sondern nur ein Kabel keinen Kontakt hat. Die Lautsprecher halten in Autos meistens ewig.


Eine gewagte These von dir. Damit "behauptest du", dass ich kein Schräbbeln der Box erkennen würde. Kleiner Exkurs zur Technik: "Falls" das Kabel lose wäre, dann sollte die Box geräuschlos sein oder meinst du nicht?

In den mittleren Tönen ist kein Schräbbeln zu hören, nur in den tiefen Tönen. Also ist die Wicklung des Tieftons defekt.

Trotzdem danke für die Feedback. Ich werde da definitiv nicht beigehen, hinterher heißt es, ich hätte den Zustand verändert und nun könnte man das nicht mehr nachvollziehen. Wenn das Fahrzeug älter wäre, hätte ich die Box schon lange ersetzt. Selber.

Gruß, Olli

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