Hallo,
ich weiss nicht, ob die Frage hier richtig platziert ist.
Ich habe vor zwei oder drei Jahren mal gelesen, dass auf den französichen mautpflichtigen Autobahnen Schwerbehinderte mit Reisemobil in die Kategorie 1 eingestuft werden. Ob das so richtig ist, da bin ich mir nicht so sicher. Wenn dem so währe, ist meine Frage, wie ich das in Frankreich nachweise.
Bei einer Fahrt vor drei Jahren habe ich meinen Ausweis an unterschiedlichen Mautstellen mal vorgezeigt und wurde an einer Zahlstelle wirklich in Stufe 1 eingestuft.
Wer kann näheres dazu sagen.
Erich

