mv4 hat geschrieben:...wie kommst du da drauf?
er hat doch schon im eingangspost davon geschrieben das er mit der Zusatzluftfeder eine Auflastung hat...also ist diese auch eingetragen, und somit beim TÜV hinterlegt und jederzeit vom Prüfer in der Datenbank zu finden...
Ich habe an meinem Womo erst die LuFe eingebaut und abnehmen lassen und später die Auflastung machen lassen.
D.h. ich bin mit dem Womo zum TÜV ( ok, war KÜS ), die haben sich das Womo angesehen, haben im Gutachten nachgelesen dass diese LuFe auch in meinem Womo eingebaut werden durfte und anschließend einen entsprechenden "Bericht" verfasst. Mit diesem "Bericht" kann ( nicht muß! ) man die LuFe dann in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Später dann, beim zweiten Termin ( mit neuen Reifen... ), ging es darum ob mit der verbauten LuFe die Hinterachse aufgelastet werden kann und wenn dann unter welchen Bedingungen.
Dafür musste ich zwingend das Auflastgutachten vorlegen.
In den Fahrzeugpapieren steht jetzt zwar "Luftfederung von Hersteller XY; Typ: 4711" aber kein Hinweis auf irgendeine Gutachten-Nr.
Woher soll der "TÜV" bei dem Fahrzeug vom TE wissen wie viel die Hinterachse noch tragen kann wenn der limitierende Faktor "damals" die Reifen bzw Felgen waren?
Auch habe ich noch nicht gehört dass der TÜV etwas einträgt wenn kein schriftliches Gutachten vorliegt.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren!
Grüße
Dirk