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Hallo Beisammen, am 21.08.2019 wird mein Wohnmobil, Bürstner Lyeso 710 TG, 2 Jahre alt. Somit endet an diesem Tag auch die Herstellergarantie, sowohl bei FIAT als auch bei Bürstner. Jetzt wurde mir von meinem FIAT-Händler eine Neuwagen-Anschlußgarantie von MultiPart angeboten und empfohlen. Klingt erstmal ganz gut, habe aber noch nie zuvor davon gehört.Tylla Wer hat Erfahrungen damit und kann berichten? Vorab ganz herzlichen Dank für alle Antworten!! Hallo, schau genau was die Anschlussgarantie alles abdeckt. Meist sind einige Komponenten ausgenommen oder durch Kilometerbegrenzugen reglementiert. Z.B. so in der Art : Bis 60.000 Km werden 80% der Lohnkosten und 100% Material übernommen. 60.000 bis 80.000Km 60 % Lohn und 80% Material. 80.000 bis 100.000 40% Lohn und 60% Material. Über 100.00 wir nix mehr übernommen. Die Zahlen sind frei erfunden und sollen nur eine Staffelung verdeutlichen ! Schau genau nach was in dem Vertrag steht und wie viel dein Wagen schon auf dem Tacho hat. Grüße Ralf. Ich habe seinerzeit eine Anschlußversicherung abgeschlossen. Aber nur Motor,Getriebe u.Antriebsstrang. Die billigste Vision. Weil mir bei 10 000 km das Getriebe kaputtgegangen ist. Hat mir nichts gekostet,habe aber kein Vertrauen mehr in das neue Getriebe gehabt. Deshalb die Anschlußversicherung. Moin, Multi Part ist ein Eigengarantie Diendtleister und keine Versicherung. Da sind quasi die Rückstellungen Deines Händlers geparkt. Frag mal nach dem Original Produkt des Fiat Versicherungsdienstes oder nach den Alternativen speziell für Wohnmobile von Car Garantie. Gruss Dirk Die Fiat Anschlußversicherung geht über die Allianz. Hallo zusammen, ich hänge mich mal hier dran. Ich kaufe gerade ein WoMo Sunlight mit Fiat Ducato 2.3 Multijet2 150. EZ 2018, 22.000 km, also schon etwas älter ausserhalb der Garantie. Der Händler meint, er verkauft nur mit Wohnmobil-Garantie von MultiPart. Die soll für ein Jahr 1.700 Euro kosten, er lässt sie mir für 1.400 Euro :-) Neben den Fahrzeug-Baugruppen ist im Flyer auch der WOMO-Ausbau aufgeführt. Hat da jemand Erfahrung? Viele Grüße Günter
Hallo Günther, dein Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet, für einen verkauften Gebrauchtwagen die Gewährleistung zu übernehmen. Konkret bedeutet das, dass der kommerzielle Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs ab Kaufdatum zwei Jahre lang dafür einstehen muss, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Ist clever dein Händler .... :lol: MultiPart zahlt die Ersatzteile nur dann zu 100% wenn das Fahrzeug noch unter 50.000km gelaufen hat. Von da an reduziert sich der Anteil um 10% je zusätzlicher 10.000km und ab 100.000km gibt es grundsätzlich nur noch 40%. Außerdem versichern die z.B. zwar die Spannrolle des Zahnriemens, den Zahnriemen selber aber nicht. Und sie versichern auch keine Teile die auf Grund eines Ausfalls eines nicht versicherten Bauteils kaputt gehen. Im Klartext: wenn der Zahnriemen reißt ist der Motor nicht versichert. ABER: wenn der Händler ohne die Garantie nicht verkauft dann bleibt Dir ja nix anderes übrig, bzw ist das ein reiner Kostenfaktor?!! Grüße Dirk Hallo Gerd, Ja, wenn ich das richtig verstehe, ist bei der Gewährleistung der Händler in Pflicht nachzubessern oder zu reparieren. Das wird er bei sich in der Werkstatt machen wollen. > 400 km Entfernung. Dann kann es evtl. auch dauern und ich müsste mit dem Zug hin und her oder übernachten. Die Garantieerfüllung könnte ich hier vor Ort bekommen. Wenn ich die Garantie abschliesse, kann ich mir aussuchen, welches von beiden ich in Anspruch nehme. Mal sehen..... Kann jemand etwas zu Preis sagen? Hallo Dirk, von den Km her bleibe ich ja unter den 50.000. Aber du hast recht, wahrscheinlich wird vieles ausgeschlossen. Wie viele Versicherungen halt so sind. :-) VG Günter
Hallo Günter, in der gesetzlichen Gewährleistung ist alles drin, kein Abzug von % ... 8) Einschlägig sind die §§433ff BGB und im §439 Abs. 2 steht: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen." Damit ist die Rechtslage eindeutig. Bleib bei der Gewährleistung ... :lol:
Moin, Du hast die Beweislastumkehr nach 12 Monaten vergessen. Und so doof ist der Händler nicht, man geht davon aus das es bald alte und preiswerte Autos nicht mehr geben wird. Auch die guten und seriösen Händler können einfach für älteres Autos eine Garantie übernehmen, daher greifen sie immer öfters auf die Versicherungen zurück. Auch die Kaufverträge werden sich ändern. Da geht es z.B. um Software-Updates, die zu einem Sachmangel führen können. Für kleinere Gebrauchtwagenhändler sind die möglichen Konsequenzen finanziell ein Fass ohne Boden. Hier könnte es jedoch einen Ausweg geben, indem die Verkäufer diese Update-Pflicht aus der Gewährleistung ausschließen dürfen. ausführlicher Bericht vom Focus guggst du hier :arrow: --> Link
Die Garantieerfüllung könnte der Verkäufer, jede Vertragswerkstatt oder jede von MultiPart zertifizierte Werkstatt machen. Müsstest Du aber mit dem Versicherer jeweils vorher abklären! Außerdem erlischt die Garantie wenn die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen um mehr als 1.000km ODER 4 Wochen überschritten werden! Achte also drauf ob das Wartungsheft lückenlos ist und die Intervalle passen! Vor allem aber: der Verkäufer muss Dir eine 24 monatige Gewährleistung ( eigentlich heißt das Sachmängelhaftung ) geben. D.h. alles das was innerhalb dieser Zeit kaputt geht aber nicht von der Garantie abgedeckt ist, muss sowieso beim Händler gemacht / von ihm beauftragt werden. Hier mal ein Auszug aus den Versicherungs-Bedingungen: --> Link Grüße Dirk Gerd, Du hast wohl überlesen, dass das Fahrzeug ÄLTER als 2 Jahre ist, und somit der Gebrauchtfahrzeugverkäufer nach 6 Monaten so gut wie raus aus der Geschichte ist (Beweislastumkehr) und nach einem Jahr sowieso!! Ich hatte eine CarGarantie damals auf meiner Carado, die hat mir bei dem defekten ABS-Block noch ein paar Euronen ersetzt. Das ist wie mit dem Spatz und der Taube ... wobei diese Zusatzgarantien erst nach den ersten 6 Monaten wirklich sinnvoll werden.
Hallo Michael, ab 2022 gilt Beweislastumkehr für Mängel nun ein Jahr lang. ... Aber auch danach kann er sich nicht so einfach um Sachmängel drücken. Sonst hätten die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung bei gebrauchten Wohnmobilen ja keinen Sinn ... 8)
Der Ausweg für Händler ist eine Gewährleistung/Garantie Rückversicherung abzuschließen und die Kosten auf den Preis aufzuschlagen! Wenn er das nicht macht, würde er auch nicht billiger, als der Markt hergibt, verkaufen und das Risiko auf den Käufer abwälzen. Wie viele verkaufen ihr Gebrauchtwohnmobil wegen drohender Reparatur (Werkstatt sagt, das muss demnächst gemacht werden)? Also eine solide Gewährleistung vom Händler und der bezahlt eine Ausfall-/Rückversicherung, am Ende natürlich der Käufer ... 8) schon mal allen Danke für die Infos. Jetzt steht in den AGBs: Die Gewährleistungspflicht der Verkäufers wird auf ein Jahr ab Fahrzeugübergabe begrenzt. Ausgenommen.... Schadensersatz ... Vorsatz, Leben, Körper, Gesundheit..... Ist das überhaupt wirksam? VG Günter
Grundsätzlich kann der Händler das machen. --> Link. Grüße Dirk Also: ich habe gerade bei meiner Rechtschutzversicherung angerufen und die Sache geklärt. 1. Die Gewährleistungsbegrenzung per Vertrag auf 1 Jahr (nur bei einem Gebrauchtfahrzeug) ist rechtens. 2. Durch die neue Beweisumkehrlastbegrenzung auf 1 Jahr ist es aber nicht so gravierend, da es nach einem Jahr sowieso sehr schwierig wird, selbst zu beweisen, dass der Mangel schon bei Fahrzeugübergabe bestanden hat. Der Rechtsberater meinte, das wird bei 99 % nicht möglich sein. Von daher ist es schon ein viel besserer Verbraucherschutz mit der neuen Regelung. 3. Zur Nachbesserung und Schadensbehebung: Ja, das muss dann wohl beim Händler geschehen, aber für den Transport und damit verbundene Kosten (aber nicht für das Hotel, wenn es länger dauert :-) )muss der Händler aufkommen. 4. Da ich aber das WoMo ohne den Garantievertrag nicht bekomme, werde ich ihn nehmen und dann in dem (hoffentlich nicht eintretenden Schadensfall) entscheiden, welchen Weg ich gehe. Euch nochmal vielen Dank für Eure Kommentare und ich denke, dass ich, wenn ich das "neue" WoMo habe, noch mit weiteren Fragen auf Euch zukomme. VG Günter achja, ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich die einschlägigen Infos auch schon von Euch erhalten hatte. !! Danke Kleine Ergänzung:
Nein, dann ist die Verkürzung nicht wirksam. Das war einmal. Seit dem 01.01.22 muss die Verkürzung auf maximal 12 Monate ausdrücklich als Sondervereinbarung im Vertrag stehen und der Verkäufer muss genauso ausdrücklich vor Vertragsunterzeichnung auf diese Vertragsklausel hinweisen (476 Abs.2 Nr. 2 BGB) Hallo Jörg, das ist interessant. Aber das Blatt mit den AGB ist eine Seite im Vertrag. Kann sein, dass er darauf hingewiesen hat... Na ja, wenn der Verkäufer hilfsweise eine Seite seiner AGB an den Vertrag heftet, in den Sondervereinbarungen des Vertrages schriftlich auf die Ziff. Xy in seinen AGB hinweist und die Passage auf der Seite textmarkert, wird das LG im Streitfall wahrscheinlich seine Bemühungen anerkennen :wink: Sonst aber ist die Rechtslage eindeutig. Es reicht nicht. Sinn der neuen Vorschrift war es ja gerade, dass die Verkürzung nicht mehr in den AGB versteckt werden kann PS: Ich würde Kaufverträge mit Autohändlern auch immer nur in Anwesenheit eines eigenen Zeugen unterzeichnen. Dann können "Missverständnisse" bei solchen Aufklärungspflichten aussichtsreich vermieden werden.
aha, ok, es steht nicht in den Sondervereinbarungen sonder auf der Unterschriftsseite wird auf die AGB und Sondervereinbarungen hingewiesen, aber auf keine Ziff. hingewiesen. Hat auch keine Ziffern. Aber es ist der letzte Absatz und eingerahmt.... Ich mach' da jetzt nichts weiter und akzeptiere das so. Falls ein Schadensfall eintritt wird sich mein Rechtsschutz damit befassen müssen. Vielen Dank für die Infos... :-) oh Mann, ich muss wohl sehr aufgeregt gewesen sein: Ich sehe gerade, ich habe gar keinen Kaufvertrag unterschrieben, sondern eine "Verbindliche Bestellung"..... |
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