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LPG Umbau in DE nach CH Norm


Gast am 11 Jul 2022 10:52:20

Hallo zusammen,

ich wohne in der Schweiz im grenznahen Gebiet zu Deutschland.
Möchte meinen Sunlight T66 mit 2x LPG Alutankflaschen Travel Mate mit Aussenbetankung und DuoContorl umbauen.

In der CH braucht es dazu zertifizierte Einbauer und Kontrolleure die vom Arbeitskreis LPG --> Link frei gegeben sind.

Wer nachträglich ein Fahrzeug mit Gastankfaschen ausrüstet, muss die Anforderungen nach dem UNECE-R 67 erfüllen und muss folgende Punkte nachweisen:
- Konformitätsbescheinigung der Gastankflasche
- Bescheinigung der geprüften Halterung
- Einbaubescheinigung der Gastankflasche (ausschliesslich durch einen geprüften Kontrolleur mit Einbauschulung)
- Gasprüfprotokoll nach dem Einbau der Gastankflasche

Kann ich trotzdem den Umbau in DE vornehmen lassen und in der CH eintragen lassen?
Wer hat das vielleicht schon mal gemacht oder kann mir Tips dazu geben.

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andwein am 11 Jul 2022 16:15:17

Orvell hat geschrieben:Hallo zusammen, ich wohne in der Schweiz im grenznahen Gebiet zu Deutschland.
In der CH braucht es dazu zertifizierte Einbauer und Kontrolleure die vom Arbeitskreis LPG frei gegeben sind..

In Deutschland eigentlich auch, wobei das Wort "zerifiziert" für die Befestigung der Flasche durch "Fachwerkstatt" ersetzt ist. Ansonsten wollen alle das Gleiche:
Wer nachträglich ein Fahrzeug mit Gastankfaschen ausrüstet, muss die Anforderungen nach dem UNECE-R 67 erfüllen und muss für die TÜV und die Gasprüfung folgende Punkte nachweisen:
- Konformitätsbescheinigung der Gastankflasche Ja, Bedingung für TÜV und Gasprüfung
- Bescheinigung der geprüften Halterung Ja benötigt der TÜV nicht aber der Gasprüfer
- Einbaubescheinigung der Gastankflasche (ausschliesslich durch einen geprüften Kontrolleur mit Einbauschulung) Fordert der TÜV mit Befestigung an vom Chassis-Hersteller bzw. vom Aufbauhersteller freigegebenen Befestigungspunkten
- Gasprüfprotokoll nach dem Einbau der Gastankflasche Ja, erstellt der Gasprüfer

Kann ich trotzdem den Umbau in DE vornehmen lassen und in der CH eintragen lassen?
Wenn diese Punkte eingehalten und nachgewiesen werden können sollte es keine Probleme geben. Aber wie immer, TÜV und MfK haben das letzte Wort.
Gruß Andreas

Acki am 11 Jul 2022 16:19:25

An den Zoll denken ... Stichwort: "Aktive Veredelung"

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Gast am 11 Jul 2022 17:09:24

Hallo Andreas,

nach deiner Aufzählung wird der Einbau in DE wohl

- Konformitätsbescheinigung der Gastankflasche Ja, bekomme ich vom Lieferanten (Gasfachfrau)
- Bescheinigung der geprüften Halterung Ja, bekomme ich vom Lieferanten (Gasfachfrau)
- Einbaubescheinigung der Gastankflasche (ausschliesslich durch einen geprüften Kontrolleur mit Einbauschulung) daran wird es wohl scheitern. Der Kontrolleur muss wohl ein vom CH Arbeitskreis LPG geprüft sein. Oder?
- Gasprüfprotokoll nach dem Einbau der Gastankflasche Ja, erstellt der Gasprüfer das kann dann ja auch ein vom CH Arbeitskreis zertifizierter Gasprüfer abnehmen.

Sehe ich das so richtig?

at Acki: Danke für deinen Hinweis

Scout am 11 Jul 2022 19:42:42

Wenn es geht um einen regelkonformen Einbau geht sind in Deutschland die Tankflaschen Tanks gleichgestellt. Die Gleichstellung gilt für Deutschland durch deutsche Fachverbände.
Ob diese Gleichstellung auch für die Schweiz zutrifft sollte man erst mal bei Schweizer Fachverbänden klären.

Gruß
Scout

meteor640mst am 11 Jul 2022 20:49:41

Guten Tag
Ich habe es soeben in der CH machen lassen, mit allen Papieren. Werkstattpreis liegt pro h bei 150.- Die Rechnung habe ich noch nicht erhalten.
Grüsse Robin

Gast am 11 Jul 2022 21:21:44

Hallo Robin,

was hast du alles verbauen lassen?
11 oder 14 kg Flaschen?
Filter, DuoControl, Filter?

Bin gespannt auf deine Rechnung.
Ich habe Kostenvoranschlag von Fr. 2800.-

andwein am 12 Jul 2022 13:35:01

Orvell hat geschrieben:Hallo Andreas,
nach deiner Aufzählung wird der Einbau in DE wohl
- Einbaubescheinigung der Gastankflasche (ausschliesslich durch einen geprüften Kontrolleur mit Einbauschulung) daran wird es wohl scheitern. Der Kontrolleur muss wohl ein vom CH Arbeitskreis LPG geprüft sein. Oder?

Das weiß ich nicht!
Was ich weiß ist dass eine gültige deutsche Gasprüfung von der Schweiz anerkannt wird. Aber hier gibt es einige Schweizer, die das aus der eigenen Praxis kennen müssten. Ich glaube von denen gehen viele nach D rüber weil hier die Kosten niedriger sind.
Gruß Andreas

Acki am 12 Jul 2022 13:44:45

andwein hat geschrieben:...
Ich glaube von denen gehen viele nach D rüber weil hier die Kosten niedriger sind.
Gruß Andreas

Leider ist dies nicht mehr so einfach:
Man muss das Fahrzeug vor dem Grenzübertritt deklarieren und es dann exportieren mit Hinterlegung einer grösseren Summe.
Dann bei der Einfuhr wieder das selbe!
Die selber machen bietet einige Fallstricke ... und den Auftrag an eine dafür spezialisierten Zolldienstleister zu übergeben verursacht deutliche Kosten.
Was "passieren" kann, wenn man es auf die leichte Schulter nimmt ... --> Link
Diese "aktive Veredelung" ist für Schweizer Kunden in Deutschland zu einem übel geworden ...

nkag16 am 12 Jul 2022 13:56:33

Acki hat geschrieben:Man muss das Fahrzeug vor dem Grenzübertritt deklarieren und es dann exportieren mit Hinterlegung einer grösseren Summe.
Dann bei der Einfuhr wieder das selbe!

Hallo Acki,
wie ist das zu verstehen? Ist das auch gängige Praxis, wenn Schweizer in D - oder auch generell in EU - reisen wollen?
Oder gilt das explizit für Werkstattaufenthalte außerhalb CH?

Acki am 12 Jul 2022 14:22:38

nkag16 hat geschrieben:...
Hallo Acki,
wie ist das zu verstehen? Ist das auch gängige Praxis, wenn Schweizer in D - oder auch generell in EU - reisen wollen?
Oder gilt das explizit für Werkstattaufenthalte außerhalb CH?

Es geht ihr um eine Wertsteigerung beim Fahrzeug!

Sieh z.B. hier ... --> Link

nkag16 am 12 Jul 2022 15:05:26

Ah, verstanden, danke sehr.
Das war mir so nicht bewusst.

andwein am 12 Jul 2022 17:12:36

Acki hat geschrieben:........Ich glaube von denen gehen viele nach D rüber weil hier die Kosten niedriger sind.....
Leider ist dies nicht mehr so einfach:
Man muss das Fahrzeug vor dem Grenzübertritt deklarieren und es dann exportieren mit Hinterlegung einer grösseren Summe.
Dann bei der Einfuhr wieder das selbe!

Das ist eine gute Info, diese Problematik kannte ich bisher auch nicht obwohl ich viel im Bodenseeraum und der Schweiz unterwegs war.
Danke, Andreas

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