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Hallo, ich habe am 3.12.21 einen Carado I 447 vom Händler erworben, dieser war in der Vermietung und hatte eine NZ vom 12.06.21. In meinen Unterlagen finde ich aber nichts über eine Fahrzeuggarantie, sondern nur über die Dichtigkeitsgarantie 7 Jahre. Welche Garantie gibt denn Carado für den Aufbau und alle Teile im Aufbau. zB. ist jetzt die Drehsperre für den Beifahrersitz abgefallen. Wäre doch Garantie, oder? Hat jemand die Garantiebedingungen in schriftlicher Form? Wie lange gibt es denn eigentlich Garantie auf den Motor (Fiat)? Fragen über Fragen.. Viele Grüße von Matthias garantie ist immer eine freiwilligkeit. wichtiger ist die gewährleistung, die ist gesetzlich geregelt und liegt bei 24 monaten. garantie kann auch nur für den erstkäufer gelten.
Allerdings hast der TE ja ein Gebrauchtfahrzeug (aus der Vermietung) vom Händler gekauft. Dann ist die gesetzliche Gewährleistung nur 12 Monate
Sagt wer? Ich kenne das so, das es für das Fahrzeug gilt. Also, so eine art gebrauchtwagengarantie... Aber wenn Fiat auf den Motor 3 Jahre Garantie gibt (bin mir nicht sicher ob das so ist), dann würde die ja bei Verkauf vor Ablauf nicht erloschen sein.. Naja, ich bin ja morgen beim Händler und frage ihn mal. berichte euch dann von der realität...
ja, so kenne ich das eigentlich schon auch. Andererseits ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers, und kann auch frei gestaltet werden. Könnte also theoretisch auch anders sein. Wahrscheinlich ist das aber nicht. Ist schon richtig was geschrieben wurde. Gewährleistung 24 Monate. Beweislastumkehr 12 Monate ab 1.1.22 Gebrauchtgewährleistung auch 24 Monate. Kann auf 12 Monate verkürzt unter gewissen Umständen ausgeschlossen werden. Garantie ist freiwillig. Was, wann, wie, wo legt der Garantiegeber fest. Die Garantie kann an eine Person gebunden werden z.B. den Erstkäufer.
unabhängig davon ob es eine Garantie gibt, wie lange die gilt und welche Garantiebedingungen gelten, hast du auf jeden Fall die 12 monatige Händlergewährleistung beim Gebrauchtkauf. Und das sollte bei Mängeln am Fahrzeug immer dein erster Ansprechpartner sein. Deine Rechte aus der Gewährleistung sind i.d.R. weitreichender sind als bei einer Garantie, weil gesetzlich geregelt. Während Garantiebedingungen frei vom Garantiegeber gestaltbar sind. Grundsätzlich gilt bei Kauf vom Händler an Privat: 2 Jahre Gewährleistung, davon ein Jahr mit Beweislastumkehr. Bei Gebrauchten Waren (dazu gehören auch Wohnmobile) kann der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr (auch mit Beweislastumkehr) verkürzen. Das bedeutet, dass diese Verkürzung nicht automatisch gilt, sondern sie muss im Kaufvertrag wirksam vereinbart sein. Hat der Händler z.B. die Gewährleistung ausgeschlossen, ist das unwirksam und es gilt die 2-jährige Frist. Beweislastumkehr bedeutet, der Händler muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorgelegen hat.
Nee, eben nicht! :eek: Der Kunde muss beweisen dass der Mangel von Anfang an bestanden hat! Das ist ein riesen Unterschied!! Grüße Dirk Da hilft ein Blick ins Gesetz: § 477 BGB.
sage ich, da schon erlebt bei autos. kannst dich ja selber durch alle marken suchen. es war zumindest so. soll auch nur ein hinweis sein, den man beachten sollte. Bei welcher Marke? Butter bei die Fische….
wäre ich erst 5 jahre hätte ich es mir gemerkt. im laufe der jahre kommt einem einiges unter. gibts aber bei den verschiedensten produkten. einfach mal danach googeln. beispiele: --> Link --> Link rest kannst ja selber nachforschen. ist halt so. Der erste Link handelt von Gewährleistung. Der zweite Link ist eine steile Behauptung aus einem Forum. Eventuell hast du da ja noch was substantielleres. Grundsätzlich ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ( bzw des Garantiegebers ). Und der Hersteller bestimmt auch unter welchen Voraussetzungen die Garantie greift oder erlischt. Es gibt z.B. Hersteller bei denen die ( freiwillige ) Dichtigkeitsgarantie erlischt wenn das Fahrzeug in der Vermietung war: Beispiel: §5 Abs.5: --> Link Und wenn der Garantiegeber in die Bedingungen schreibt das die Garantie z.B. auf den Motor nur greift wenn jährlich der Zahnriemen gewechselt wird ( machen viele Gebrauchtfahrzeugversicherer! :eek: ) und der reißt nach 14 Monaten: pP!! ( persönliches Pech ) Die andere Frage ist natürlich ob der Hersteller / Garantiegeber solche Ausschlussklauseln auch anwendet oder ob er einfach ( intern ) argumentiert dass bei der Qualität die er auf den Markt bringt auch nach einer Vermietung der Aufbau 5 oder 10 Jahre dicht sein muss. Und ob der Hersteller überhaupt weiß dass das Womo in der Vermietung war?! Grüße Dirk Bei einem Verkauf an einen gewerblichen Nutzer (Vermieter) Schränken die Verkäufer ihre Gewährleistung auf ein Jahr ein. Wird das Fahrzeug danach vom Vermieter an einen privaten Käufer veräußert, hat dieser keine Gewährleistung gegenüber dem ursprünglichen Händler, wohl aber gegen den gewerblichen Verkäufer von einem Jahr. Ein gewerblicher Verkäufer kann gegenüber einem privaten Käufer diese Gewährleistung auch nicht durch einen passus im Vertrag ausschließen. Dies funktioniert nur zwischen gewerblichen Händlern untereinander. So möchte man private Käufer gegenüber gewerblichen besser stellen. Die freiwillige dichtigkeitsgarantie einiger Hersteller steht auf einem anderen Blatt, da dies gesetzlich eben nicht gefordert ist. Da hilft nur ein detailliertes Studium der Bedingungen, die bei jeder Marke anders sein können Gruß Birgit
Eine Sachmängelhaftung ( früher Gewährleistung ) gegen den ersten Verkäufer, in Deinem Beispiel wohl der Hersteller, hat der private Käufer aber sowieso nicht! Nur immer gegen den gewerblichen Verkäufer mit dem er einen Vertrag hat. Grüße Dirk Das sind doch aber alles Fragen die ich vor dem unterschreiben des Kaufvertrages kläre. Ausserdem gibt es noch das Kleingedruckte das man vor Unterschrift heutzutage lesen sollte. Wer liest sich im Vorfeld schlau macht ist klar im Vorteil. Hallo, der Händler müsste 12 Monate Garantie geben. Sonst Carado 24Monate
Nein, der Hersteller ist raus, denn der erstkäufer war gewerblich = 1 Jahr. Der zweite, private Eigentümer hat nur gegenüber dem Verkäufer, also dem mietwagenvermieter einen Anspruch von 1 Jahr. Gruß Birgit
Nein, beides falsch! :eek: Der Händler gibt in der Regel keine Garantien und im Gewährleistungsfall ( richtiger „Sachmängelhaftung“ ) steht nur der Händler und das erstmal für 24 Monate. Ob der Händler, da es sich um einen Gebrauchtkauf handelte, seine Gewährleistung ( ja, Sachmängelhaftung ) auf 12 Monate reduziert hat, ginge aus dem Kaufvertrag hervor. Aber den kennen halt nur der Händler und unser TE! Grüße Dirk Ob eine Capron Garantie greift wäre interessant zu wissen. Ist sie nur auf den Erstkäufer beschränkt? Gilt sie überhaubt für gewerbliche Nutzung? Da das Fahrzeug vom Händler nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung sondern zu Vermietungszwecken gekauft wurde ist unser TO wohl kein Erstkäufer mehr. Da aber erst im Dezember gekauft wurde ist doch aber der Händler in der Haftung, allerdings mit der 6 Monatsumkehr. Da aber nur ein Hebel abgefallen ist - was sagt denn der Händler überhaupt dazu??
Ja, so sehe ich das auch. Wobei ich mich sehr wundern würde, wenn der Händler die Frist NICHT reduziert hätte... Ich weiss nicht wie es bei Sunlight ist. Ich habe 2020 meinen Hyundai mit 10.000Km und EZ 2019 aus der Vermietung gekauft, und habe noch bis 2024 Werksgarantie. War auch schon wegen einem Garantiefall in der Werkstatt Kosten problemlos übernommen von Hyundai. eine anfrage bei Hyundai hat ergeben das ich noch bis 2024 Werksgarantie habe.
Hm, er hat das Fahrzeug aber innerhalb der gesetzl. vorgeschriebenen Gewährleistung gekauft. Ich habe auch ein Fahrzeug aus Vermietung, allerdings schon 2011 gekauft. Die gesetzl. Gewährleistung war davon nicht betroffen, ob das Fahrzeug vermietet war oder nicht. 04.2011 zugelassen, gekauft 09.2011, Gewährleistung bis 04.2013. Allerdings war die TÜV nur ein Jahr, das ist bei Mietfahrzeugen so. Der HÄndler hat mir dann bei Abholung die TÜV erneuert. Gruß Dieter
Man kann kein Fahrzeug innerhalb der Gewährleistung kaufen. Gewährleistung bzw. die Haftung für Sachmängel übernimmt IMMER der Händler bei dem der private Käufer gekauft hat. Kaufe ich als gewerblicher Vermieter z.B. ein Womo beim Händler und verkaufe es 4 Wochen später als gebrauchtes Womo an einen privaten Käufer so kann ich die Sachmängelhaftung ( früher Gewährleistung ) auf 12 Monate ab meinem Verkauf begrenzen. Der Händler, der mir das Womo verkauft hat, ist dann da raus! Grüße Dirk |
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