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Wohnmobil anmelden Brauche ich die Gasprüfung?


Koalasspo am 02 Jan 2023 21:16:01

Guten Abend zusammen,
ich würde gern mein gebraucht gekauftes Wohnmobil anmelden. Brauche ich dazu die Gasprüfbescheinigung? Das Fahrzeug ist über einen Händler aus Belgien importiert und hat im Dezember eine Vollabnahme beim Tüv und eine Hauptuntersuchung und Gasprüfung bekommen. Dokumente hatte ich alle bekommen, aber verdammt ich kann ums verr.... das gelbe Buch für die Gasprüfung nicht mehr finden. Aber ich wollte das Fahrzeug doch demnächst anmelden, geht das nur mit dem gelben Buch oder ist das nur für den TÜV relevant?

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babenhausen am 02 Jan 2023 21:18:38

Einfach Nein

Koalasspo am 02 Jan 2023 21:32:04

Nein heisst ich kann es auch so ohne die Gasprüfung anmelden? Oder Nein es geht nicht ohne diese?

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MoritzFelix am 02 Jan 2023 21:43:04

Du brauchst für die Anmeldung des Wohnmobils keine Gasprüfung.
Mfg Michael

Koalasspo am 02 Jan 2023 22:03:29

Ok dann ist alles klar. Danke.

nap1d am 02 Jan 2023 22:05:51

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Kreis Wesel

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Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Pass
Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültige Ausweisdokumente des Antragstellers und des Bevollmächtigten
vollständige ausländische Zulassungsdokumente
Prüfbericht einer Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als drei Jahre)
ausländische Kennzeichenschilder (wenn vorhanden)
EU-Übereinstimmungserklärung (COC) oder Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Eigentumsnachweis (zum Beispiel Kaufvertrag)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

babenhausen am 02 Jan 2023 22:11:55

Koalasspo hat geschrieben:Nein heisst ich kann es auch so ohne die Gasprüfung anmelden? Oder Nein es geht nicht ohne diese?

Die Frage war :
Brauche ich dazu die Gasprüfbescheinigung ?

nap1d am 02 Jan 2023 22:12:03

Ach so, wir haben ein Womo selbst aus Belgien importiert - kleiner Tip, für dich wahrscheinlich leider schon zu spät:

Wenn der TÜV im Rahmen der HU vermerkt, dass die FIN abgeglichen wurde und übereinstimmt, dann muss man das Fahrzeug nicht beim Straßenverkehrsamt vorgeführt werden!

Das hat mir einen Satz Kurzzeitkennzeichen gespart. Das Fahrzeug hatte COC-Papiere, der Verkäufer hat es bis hinter die deutsche Grenze zum ersten Womo-Händler mit TÜV gebracht. Da hatte ich schon geklärt, dass der TÜV an dem Tag da ist und die Gasprüfung gemacht werden konnte. Ich musste eine Strecke eh mit der Bahn fahren, entweder, um meinen PKW abzuholen, oder halt das Womo. Mit der Bestätigung vom TÜV bin ich dann nach Hause, habe die Zulassung gemacht, direkt in den Zug, und Womo mit endgültigen Schildern abgeholt. (Der Vorbesitzer hatte die Schilder genietet, daher war ich dann mit Akkuschrauber, Nietzange und Nummernschildern in der Bahn unterwegs... Zum Glück keine Bundespolizei getroffen...)

Navigatore am 02 Jan 2023 22:46:02

nap1d hat geschrieben:Wenn der TÜV im Rahmen der HU vermerkt, dass die FIN abgeglichen wurde und übereinstimmt, dann muss man das Fahrzeug nicht beim Straßenverkehrsamt vorgeführt werden!

In manchen Bundesländern muss ein Fahrzeug nie beim Straßenverkehrsamt vorgeführt werden. Und die Gasprüfung ist (noch) nicht HU-relevant und war noch nie im Rahmen eines Zulassungsverfahrens beim Straßenverkehrsamt vorzulegen.

fomo am 03 Jan 2023 11:26:59

Und hier --> Link die amtliche Quelle.

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