|
Ich möchte Winterreifen auf neuen Alufelgen montieren lassen. Die Felgen entsprechen in den Angaben der Werte in der COC Bescheinigung. Alle Reifenhändler sagen mir ich müsse trotzdem mit dem Felgen zum TüV und eine Abnahme machen lassen, sonst verliere ich die Betriebserlaubnis. Mein Hinweis auf die Einträge in der COC Bescheinigung wurde mit dem Hinweis. Die Beziehen sich auf das Basisfahrzeug. Sie haben aber einen Aufbau von EuraMobil. Wie sind Eure Erfahrungen? LG Michael EuraMobil ist der Hersteller und hat die Typenzulassung. Normalerweise hast du auch dafür eine COC. Mit Glück sind die Felgen bereits im KFZ Schein eingetragen. Hallo mkiefer,
Es gibt immer 2 Möglichkeiten: a) das Risiko - wird schon nix passieren b) den sicheren Weg gehen Der TüV hat in den letzten Jahren zunehmend die Schlinge enger gezogen, was Änderungen und Umbauten am Fahrzeug betrifft. Insofern könnte es sein, dass Du beim nächsten TüV durchfällst, weil die Rad/Reifenkombination nicht zulässig ist. Als Lösungsmöglichkeit gilt bei so etwas immer: frag jemanden der sich damit auskennt und das ist in dem Fall der TüV selber. Weil der entscheidet letztendlich was legal und was illegal ist. Also alle Unterlagen mitnehmen und zum TüV gehen / fahren und dort nachfragen was die davon halten. Im Zweifel kostet dann die Eintragung ein paar Euros, dann ist man aber auf der sicheren Seite. Und wenn der TüV sagt, alles okay, sie brauchen nix zu machen, dann weiß man auch Bescheid und hat seine Zeit sinnvoll genutzt. WoMo NK 19 Wir haben vor ein paar Jahren ORC Felgen auf den Kasten bekommen. Der TÜV war vor Ort und ich habe eine Eintragung bekommen. Im Schein wurde nichts geändert. Bei der nächsten HU ging das einwandfrei durch. Denke auch das eine TÜV Abnahme notwenidg ist. So war es zumindest bei mir letztes Jahr. Hatte allerdings auch auf 4,8to aufgelastet. Mit der ABE, die den Felgen beilag, habe ich dann eine Bescheinigung bekommen, in der die Abnahme bestätigt wurde. Allerdings gibt es wohl 2 Möglichkeiten der Abnahme. 1. Einzelabnahme > Kosten > 100€>Eintragung in den FZS Pflicht. 2. Abnhame gemäß § iregendwas, bekomme es nicht mehr auf die reihe, keine Eintragung notwendig, nur Papiere mitführe>Kosten. ca. 70€ Musst aber drauf auchten, das die Felgen der benötigten Traglast entsprechen. Sonst wird das nichts. Gruß Thomas Hallo,, leider ist die Sache nicht ganz so einfach! Ich hatte vor einiger Zeit einen regen Schriftverkehr mit meinen Händler (Neufahrzeug) und Hymer als Hersteller zu der Problematik. Generell wird unterschieden zwischen Felgen und Bereifung die im CoC bereits explizit aufgeführt wird und "Nachrüstung". Beim Thema Nachrüstung wird unterschieden zwischen Felgen mit einer ABE/Konformitätsbescheinigung des KBA bei denen der Typ/Fahrgestell E-Nummer explizit mit aufgeführt ist - damit ist die Sache erledigt (in der Regel nur bei Kastenwagen der Fall). Bei den meisten TI/VI/Alkofen gilt das nicht. Für meinen Hymer habe ich ja ein CoC von Alko/Hymer, deshalb ist die E-Nummer des Fahrgestells, obwohl das Fahrzeug Fiat Ducato prinzipiell geeignet nicht in der ABE der Felge aufgeführt. Dies macht eine TÜV-Begutachtung/Eintragung notwendig. Man könnte auch Hersteller-Originalfelgen benutzen (gibts ja auch in Alu, kann man ja mitbestellen bei Neufahrzeugen), das würde die Sache vielleicht vereinfachen? bis denn, Uwe
Ja das geht, aber evtl ziehe ich ja noch die Option Auflasten. Das geht dann leider mit den Originalfelgen nicht. Daher auch neue Felgen mit höherer Traglast. Originalfelgen gibt es im Netz reichlich. Billig kauft halt oft zweimal. Danke für eure Einschätzung. Ich werde mir mal die Gutachten der Felgen herunterladen und zum TüV fahren und nachfragen. Michael
Da hat Du die Antwort auf deine Frage selbst gegeben? Felge mit höherer Traglast steht nicht im COC, oder?
Traglast steht nie in der COC auch nicht von der Originalfelge. Dort gibt es nur Einträge zum Durchmesser und der Einpresstiefe. LG Michael P.S. ist wie es ist, frage jetzt beim TüV nach.
Hallo Michael, sieht zwar schön aus, aber wenn mal Schneeketten draufkommen bekommen die Felgen meist Schäden. Beim Duc mit Light-Chassis brauchst bei den aktuelle Modellen fürs Auflasten Felgen mit höherer Traglast, wie die Original-Felgen. Gruß Grandeur
Daher keine Originalfelgen, die helfen mir nicht weiter und werden auch von den Schneeketten evtl. beschädigt.
Hallo, man muß hier mal was klar stellen. Der TÜV bestimmt garnichts was zulässig ist und was nicht. Die Bestimmungen/Vorschriften werden vom Gesetzgeber festgelegt. Der Tüv überprüft lediglich ob die Bestimmungen/Vorschriften eingehalten werden. Dass die "Schlinge enger gezogen" wird hängt auch wieder daran, dass der Gesetzgeber die im Mängelkatalog festgelgte Einstufung des Mangels extrem verschärft hat.
Das mag zwar streng formell so vorgesehen sein. Dennoch gibt es TÜV/Dekra/whatever-Stellen, zu denen man mit 'exotischen' Zulassungsvorhaben oder älteren, nicht gut gewarteten Fahrzeugen besser nicht hinfährt, und es gibt welche, wo vieles fliegt, was woanders bruchlandet. Der Prüfer hat halt Ermessensspielraum, und wenn er sich an die eine oder andere Vorschrift gerade nicht erinnert... Das soll übrigens auch keine Kritik an den Prüfern sein, ist einfach menschlich, dass der gleiche Sachverhalt von verschiedenen Menschen unterschiedlich beurteilt wird, auch wenn es Vorschriften gibt, Grauzonen sind immer vorhanden. bis denn, Uwe
Der TÜV macht aber Eingaben zu Gesetzesänderungen. So war es z.B. der TÜV-SÜD der eine Gesetzesänderung haben wollte das Reifen auf Motorrädern nur von den Prüfstellen abgenommen werden dürfen und nicht beispielsweise durch eine ABE / Unbedenklichkeitsbescheinigung der ( Reifen- ) Hersteller. Leider sind sie damit durchgekommen und haben damit die Sicherheit auf deutschen Strassen nicht gerade erhöht. Grüße Dirk
Das Thema ist etwas umfangreicher und führt hier im Thread nur zu OT.... Es war zum einen der TÜV Nord und zum anderen ging es nur um eine Klarstellung durch das BMVI zu bereits bestehenden Gesetzen.... Da das ganze aber OT ist, will ich das hier nicht vertiefen
Einer der Gründe, weswegen ich noch nie verstanden habe, warum man im Winter Alufelgen fährt. Stahl drauf, und Salz und Schneeketten sind einfach egal. Billiger ist es auch noch... bis denn, Uwe
Aber zum TüV muss ich trotzdem. Ketten hatte ich noch nie auf einem Fahrzeug. Ich fahre auch nicht in die Berge im Winter. LG Michael
Dann bist Du wohl noch nie auf fest gefahrenem Schnee in der Ebene gefahren. Da bist Du dann froh wenn Du Ketten dabei hast.
dann muss ich auch was klarstellen: Die gesetzliche Vorgabe erstellt von Leuten, die durch eine demokratischen Wahl gewählt worden sind, und damit in die Lage versetzt werden Gesetze zu entwerfen, beraten und zu verabschieden ist die eine Seite, Die Auslegung und den Ermessens - Spielraum den TüV / Dekra /.... etc. haben ist die andere. Ich kennen zig Beispiele, wo die eine Prüfstelle gesagt hat "Nein" und die andere gesagt hat "Ja" und die Änderung dann eingetragen wurde. Und ich kenne Beispiele wo die eine Prüfstelle gesagt hat "Ja" und den Eintrag vorgenommen hat und die neue Prüfstelle Jahre später gesagt hat "Nein" das tragen wir nicht mehr ein und sie bauen das bitte wieder zurück. Und leider kenne ich auch einige Beispiele wo die Prüfstelle gesagt ja "Ja" und die Polizei bei der Kontrolle gesagt hat "Nein". Das kann nicht richtig sein, das Fahrzeug bleibt erst mal stehen. In diesem Sinne - Alles im bleibt im Fluß ..... WoMo NK 19
Das wiederum, hat nichts mit den gesetzlichen Vorgaben zu tun, sondern mit dem Prüfer, dem halt manche "gesetzliche Vorgaben" am A.... vorbei gehen, sofern die Kohle stimmt, wie bei nicht wenigen Politikern auch.
Hallo Michael, im COC des Aufbaus oder im COC des Basisfahrzeugs? Bei meinem 2018er 695 EB stehen da unterschiedliche Angaben. Zum Thema Auflastung und Serien-Alufelge: Ich hab hier ein Schreiben von Fa. Stäbler die auf Anfrage sagen "bis 4000kg ist das auch mit der Original 16"-LM-Felge kein Problem" (HA 2240kg, VA 2000kg) Gruß Handfest Hallo Michael, Zum Thema Auflastung und Serien-Alufelge: Ich hab hier ein Schreiben von Fa. Stäbler die auf Anfrage sagen "bis 4000kg ist das auch mit der Original 16"-LM-Felge kein Problem" (HA 2240kg, VA 2000kg) Gruß Handfest[/quote] Ich komme gerade von der Fa. Stäbler. Da ging nichts mit den 16“ Alu Serien Felgen auf 4to. Neue Felgen waren erforderlich für eine Auflastung 4to. (HA 2240kg, VA 2000kg) Die neuen Felgen wurden vom TÜV Süd abgenommen und auch im KFZ Schein eingetragen. Werde kommende Woche Herrn Stäbler anrufen. Demzufolge hätte ich 980€ sparen können. Es kommt immer darauf an welche Serienfelgen verbaut sind. Der Ducato 2.2l mit Automatik hat z.B. serienmässig die 16 Zoll Felgen vom Heavy verbaut. Steht so in jeder ordnungsgemässen Fahrzeugbeschreibung und sollte auch in den COC-Papieren stehen. Vielleicht war das damit gemeint dass es auch mit den Serienfelgen geht.
Ist eine Felgentraglast aufgeführt?
Das Angebot (Stand 2020 und natürlich abgelaufen - vielleicht hat sich seit dem was geändert?) bezieht sich auf „4.0 t Auflastung Blattgefederter Fiat Ducato X 250 (Version 35, 36.5 und 38.5 light) mit bereits vorhandenen 16" Rädern, EZ 2018“ „In Verbindung mit verstärkter Vorderachs-Schraubenfeder und Hinterachs-Zusatzluftfeder“ 2018 gab es meines Wissens nach noch keine 2.2l MJ, der 2018 hat als einzige Serien-Alufelge die bekannte und offenbar bis heute unveränderte mit dem kleinen LK (wegen Light-FW). Und nach dieser hatte ich explizit auch gefragt. Aber so oder so wird die Fa. Stäbler Gründe haben die sich am besten im Einzelfall und telefonisch klären lassen. Die Kompetenz ist da ganz unzweifelhaft vorhanden. Gruß Handfest [/quote] Das Angebot (Stand 2020 und natürlich abgelaufen - vielleicht hat sich seit dem was geändert?) bezieht sich auf „4.0 t Auflastung Blattgefederter Fiat Ducato X 250 (Version 35, 36.5 und 38.5 light) mit bereits vorhandenen 16" Rädern, EZ 2018“ „In Verbindung mit verstärkter Vorderachs-Schraubenfeder und Hinterachs-Zusatzluftfeder“ Aber so oder so wird die Fa. Stäbler Gründe haben die sich am besten im Einzelfall und telefonisch klären lassen. Die Kompetenz ist da ganz unzweifelhaft vorhanden. Gruß Handfest[/quote] Hallo Handfest, habe exakt den gleichen Ducato x 250 EZ 2021 und jetzt Voderachse verstärkt und Hinterachse mit Luftfederung auf 4to aufgelastet. Fa.Stäbler würde ich immer wieder wegen der Fachkompetenz wählen. Vom Angebot bis zur Ausführung und Einweisung alles bestens. Melde mich wenn ich mehr weiß Heute mit Fa. Stäbler telefoniert. Ursprünglich hatte Stäbler die Erlaubnis von Fiat 4to. Auflastungen mit den Alu Serienfelgen zu machen. Diese Erlaubnis wurde aber zurück gezogen weil Fiat den Felgenlieferant wechselte. Somit ist eine 4to Auflastung mit Alu Serienfelgen nicht möglich. Grundsätzlich ist es so, das wenn man original FIAT Felgen nimmt, die hierfür zugelassen sind, man sie nicht eintragen muß.. ich habe meine Stahlfelgen gegen diese hier getauscht (ohne Eintragung) --> Link Hat bisher auch niemand moniert. Es sei denn udn das konnte ich nicht erkennen. das Du Lightfelgen mit Lochkreis 118 hast, das könnte dann in der Tat schwieriger werden. Grüße Stimmt 118er Lochkreis. Light Fahrgestell. Somit hat sich ja alles aufgeklärt. Thema für mich erledigt. |
Anzeige
|