bitte um Erklärung.
Danke
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bitte um Erklärung. Danke alles risiko bleibt bei dir, händler übernimmt keine gewährleistung. allesbleibtgut hartmut Das sind die Fahrzeuge die als "im Kundenauftrag" von Händlern inseriert werden. ich bedanke mich bei allen Beteiligten.
wobei ich das hier anders lese , bzw. interpretiere So hat auch der BGH entschieden, dass der Kraftfahrzeughändler, der ein in Zahlung genommenes Kfz nur im Namen des Kunden und nicht in eigenem Namen verkauft, auch dann wie ein "Quasi-Verkäufer" haftet. Auch in diesen Fällen, in denen der Händler nur als Vermittler auftritt, hat er eine Untersuchungspflicht. Hat er keine Untersuchung des Fahrzeugs vorgenommen, muss er ausdrücklich darauf hinweisen. Unterlässt er den Hinweis, handelt er wiederum schuldhaft und haftet auf Gewährleistung und/oder Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung.
Das Problem liegt in der Beweislast. Wer steht im Vertrag, meist die Privatperson. Das kann ein langer Weg werden und recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei paar Schuhe.
Wie oben gesagt, ist das die aktuelle Rechtslage. Leider lässt sich der dazu gehörende link nicht posten. Man sollte nach "Haftung des Händlers beim Kommisionsgeschäft" + "Wohnmobil" suchen Zitat: § 311 Abs. 3 BGB in der Fassung seit 01.01.02 lautet nämlich: "Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst". WoMo NK 19 dann mal direkt gefragt, man sollte so ein Kommissionsgeschäft eher nicht tätigen, auch wenn das Verhältnis gut ist und man sich schon lange kennt, da es zu viele Unwägbarkeiten gibt? Hallo,
es galt schon immer und es gilt auch weiterhin: Augen auf, beim Gebrauchtwagenkauf. Und es gilt auch weiterhin: wenn ich einen Gebrauchtwagen verkaufe, dann bin ich ehrlich und benenne die notwendigen und außergewöhnlichen Reparaturen und ich weise die Inspektionen mittels Inspektionsheft und / oder Rechnungen nach. Eine aktuelle Dichtig- keitsprüfung für das Fahrzeug könnte ich auch zu den Unterlagen legen. So entsteht für den Käufer ein stimmiges und umfängliches Bild des Fahrzeugs. Und ich schaue auf die Seiten der "üblichen Verdächtigen" wie z. Bsp. dem ADAC nach, was die so für ne Meinung und für Unterlagen zum Kauf / Verkauf haben. Dann kann ich mich schon mal grob orientieren und weiss, was ich machen und was ich lassen sollte beim Kauf / Verkauf. --> Link WoMo NK 19 mir gehts mehr um den Verkauf, und mein Händler schlug das Kommissionsgeschäft vor.
Kannst du machen, warum nicht. Du hast kein Risiko.
ich bin mir unsicher betreffs Forderungen im Nachhinein wegen Ansprüchen bei einem evtl. Schaden. Ich mache bei gebrauchten Sachen nur Kommissionsgeschäfte. Bekomme dann eine Vermittlungsgebühr. Würde ich die Sachen ankaufen und dann weiterverkaufen muss ich Gewährleistung geben.
Du kannst als privatverkäufer die Gewährleistung im Vertrag ausschließen. Nur wenn du arglistig einen Mangel oder unfallschaden verheimlichst, kann der Käufer dich dafür haftbar machen. Daher würde ich alle bekannten Mängel schriftlich im Kaufvertrag fixieren und ansonsten den Ausschluss der Gewährleistung reinschreiben. Gruß Biggi
Dann musst du dein Fahrzeug eben einem Händler verkaufen. Das ist am sichersten für dich.
Kann man dann getrost alle Schäden, auch Unfallschäden, verschweigen und kann dann später vom Händler nicht in Regress genommen werden? Grüße Dirk
Was ist, wenn der Händler das Fahrzeug nicht verkauft? Da entstehen doch sicher Standgebühren? Ja, dann entstehen Kosten. |
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