Hallo,
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage.
Ich melde mein Womo teilweise zwei oder drei mal im Jahr an und ab. Beim Anmelden bezahle ich die Anmeldegebühr, beim Abmelden die Abmeldegebühr.
Auch wenn ich das Fahrzeug nur z.B. 8 Tage angemeldet lasse und nach den 8 Tagen wieder abmelde,muß ich für einen vollen Monat, sprich 30 Tage die KFZ Steuer entrichten. Nach meinem Rechtsempfinden ist das eigentlich nicht korrekt.
Ist diese Handhabung im ganzen Bundesgebiet so, oder vom jeweiligen Bundesland abhängig. Ich wohne in Baden-Württemberg.
Danke für etwaige kurzr Antworten
Reinhard

