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Fiat Ducato und der Lack ist ab


TheRaven am 22 Dez 2023 11:49:48

Bei unserem Knaus Boxstar Street XL in Campovolo Grau auf Basis Fiat Ducato (EZ 2021) platzt bereits nach 2 Jahren der Lack am Stoßfänger ab. Der schwarze Kunststoff kommt zum Vorschein.
Der von uns aufgesuchte Fiat Professional Servicepartner hat den Schaden begutachtet und einen Garantieantrag bei Fiat mit entsprechendem Kostenvoranschlag gestellt. Die Garantie bei Lackschäden beträgt 3 Jahre. Die laut Servicepartner für eine fachgerechte Reparatur notwendigen Vorarbeiten am Stoßfänger wurden von Fiat gestrichen. Somit würden wir auf einem Anteil von ca. 300€ sitzen bleiben. Laut Fiat Professional Servicepartner sind die von Fiat gestrichenen Vorarbeiten notwendig, da der Lack nach sechs Monaten sonst wieder ab ist. Auf Nachfrage bei Fiat „Professional“ wurden wir lediglich wieder an den Servicepartner verwiesen, der den Schaden diagnostizieren und einen Garantieantrag stellen soll. Also sind wir hier in einer unendlichen Schleife gefangen. Offensichtlich versucht sich Fiat über die Garantiezeit zu retten. Auch eine gepfuschte Reparatur verlängert diese nicht.
Da uns das irgendwann zu bunt wurde, haben wir einen Anwalt eingeschaltet. Die für Italiener eher ungewöhnliche Reaktion: Schweigen.
Fiat verweigert also eine fachgerechte Reparatur und verweigert sich der Lösungsfindung. Offensichtlich hat Fiat den Ducato bereits aufgegeben und ergibt sich dem Wettbewerb von Ford, Mercedes, MAN usw.. Denn bei diesem „Kundenservice“ wird das nächste Fahrzeug mit Sicherheit eine andere Basis haben.
Bild2.jpg
Bild3.jpg

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Gast am 22 Dez 2023 12:52:57

Hat die Lackierung überhaupt Fiat gemacht oder war das Knaus? Oft sind die Stoßfänger ab Werk ja gar nicht in Wagenarbe sondern schwarz/dunkelgrau.
Wenn das durch Knaus gemacht wurde, dann wird Fiat natürlich gar nichts unternehmen.

Gruß Axel

fliegenpups am 22 Dez 2023 13:04:13

Ich würde auch mal behaupten, daß die Lackierung nicht von Fiat kommt. Hast Du das mal Deinem Knaus-Händler gezeigt?

Gruß
Henning

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TheRaven am 22 Dez 2023 15:29:32

Zumindest hat Fiat ja einer Lackierung zugestimmt. Nur ohne der notwendigen Vorbehandlung. Warum sollten die das tun, wenn sie selbst nicht beteiligt sind?

topolino666 am 22 Dez 2023 16:01:02

Was soll denn da jetzt gemacht werden? Schaden ausbessern oder die (alle??) Teile komplett neu lackieren?
Hast Du auch großflächigere Ablösungen?
Hast Du eine Arbeitssumme?

Meine Sicht bei diesen Bildern:
Als Sachbearbeiter bei FIAT hätte ich den Antrag abgelehnt (Stoß, evtl. Kratzer bei der Montage).
Als Eigner würde ich mal DIREKT beim Lackierer vorfahren (und nicht die 'stille Post' über Fiat gehen) und an einer langfristigen (!!) Lösung arbeiten.

BikeAir am 22 Dez 2023 16:54:03

Das sind nachträgliche lackierte, ursprünglich schwarze Stoßfänger. Die original lackierten Teile sind nämlich glatt und nicht rauh, wie die auf dem Bild. Um die richtig zu lackieren, braucht man den richtigen Primer und Weichmacher im Lack, damit er eben nicht abplatzt. Das ist bestimmt nicht von FIAT gemacht worden, sondern vom Aufbau Hersteller.

Grüße

IMG_0921.JPG


So sieht das Original aus

chrisc4 am 22 Dez 2023 17:39:42

Bei der 3 jährigen Lack Garantie handelt es sich um eine freiwillige Garantie des Herstellers. Der kann die Bedingungen frei gestalten. Selbst wenn der Reparaturversuch fehlschägt und der Lack wider abplatzt hast du kein Recht auf eine Nachbesserung etc. Das Risiko liegt bei dir.
Dein Vertragspartner und Ansprechpartner ist der Wohnmobilhändler, der soll sich um die Abwicklung mit dem Hersteller kümmern, egal ob Fiat oder der Aufbauhersteller. :)

Schwimmbutz am 22 Dez 2023 17:52:59

Also ganz ehrlich…so blöd die Situation vielleicht ist.
Aber ich hätte die 300€ Anteil für eine vernünftige Lackierung bezahlt und Ruhe gehabt.
Du schaltest wegen 300€ einen Anwalt ein und tingelst von Werkstatt zu Werkstatt?

Elgeba am 22 Dez 2023 18:58:10

Ich bin der Meinung,dass hier von Anfang an unsauber gearbeitet worden ist,wenn ich mir die Bilder so ansehe.Dürfte sich wohl um eine Lackierung des Aufbauherstellers handeln,gehe zum Händler,reklamiere das und lass den Händler seine Pflicht tun.Deswegen einen Anwalt beauftragen halte ich für völlig überzogen.


Gruß Bernd

Luppo am 22 Dez 2023 20:19:04

300 Euro und Anwalt.
Ich beneide die Leute um ihre Freizeit.
Einmal vernünftig verhandeln und Konsens finden hätte mehr gebracht.

Manolium am 23 Dez 2023 09:00:15

Wir hatten das selbe Problem bei unserem ersten Jumper "Farbe weiss" (Adria 600SP).
In unserem Fall hat Citroen den Schaden zu 100% übernommen (2 Mal).
LG aus Kärnten

Irmie am 24 Dez 2023 11:07:19

Schwimmbutz hat geschrieben:Also ganz ehrlich…so blöd die Situation vielleicht ist.
Aber ich hätte die 300€ Anteil für eine vernünftige Lackierung bezahlt und Ruhe gehabt.
Du schaltest wegen 300€ einen Anwalt ein und tingelst von Werkstatt zu Werkstatt?


Frohe Weihnachten,

genau das ist das Problem in der Wohnmobilbranche! Die Hersteller wissen, dass ihr Klientel erstmal selbst Hand anlegt und die Anwälte scheut. Daher trauen die sich auch, so schlechte Qualität zu liefern.

Die Yachtbesitzer würden auch bei geringeren Streitsummen eine Frist setzen und dann den Rechtsweg einschreiten. Die Folge, dort ist die Qualität deutlich besser, was natürlich auch teilweise seinen Preis hat.

Die Vorgehensweise ist doch bekannt:
1. Gelegenheit zur Nachbesserung
2. Minderung des Kaufpreises
3. ggf. Rücktritt vom Kaufvertrag
4. Schadensersatz, falls ein Schaden entstanden ist.

Handfest am 28 Dez 2023 17:10:08

Irmie hat geschrieben:1. Gelegenheit zur Nachbesserung
2. Minderung des Kaufpreises
3. ggf. Rücktritt vom Kaufvertrag
4. Schadensersatz, falls ein Schaden entstanden ist.


1. sehe ich als unstrittig an. Gibt es ja auch Bereitschaft zu.

- Wie geht 2. nachdem das Fahrzeug bereits übernommen und vollständig bezahlt wurde?
- Ist wegen eines Lackproblems <500€ ein Rücktritt vom KV oder eine Schadensersatzforderung ggf. mit jahrelengem Rechtsstreit verhältnisgemäß?

Sicher ist das ärgerlich, aber ich würde mir das erstmal etwas ansehen und - solange nicht größere Flächen betroffen sind- wenn ich es nicht mehr sehen möchte den Lackierer um die Ecke besuchen. Da wäre mir schon die Zeit zu schade zu klären wer jetzt wie den Schaden verursacht hat. Zumal es vermutlich im Leben des Womos nicht ohne weitere Nahkampfspuren ausgehen wird, die Gewährleistung abgelaufen ist und es sich wie chrisc4 schon richtig sagte bei der Lackgarantie um eine "freiwillige Garantie des Herstellers" handelt.

JM2C Gruß Handfest

Irmie am 29 Dez 2023 23:18:30

Hallo,

jeder Anwalt wird dieses Problem lösen, zumal wenn es wirklich ein Gewährleistungsschaden ist! Den Anwalt zahlt in so einem Fall der Wohnmobilhändler! :idea:

Pechvogel am 30 Dez 2023 00:09:57

Irmie hat geschrieben:Hallo,

jeder Anwalt wird dieses Problem lösen, zumal wenn es wirklich ein Gewährleistungsschaden ist! Den Anwalt zahlt in so einem Fall der Wohnmobilhändler! :idea:

Gewährleistung bzw Sachmängelhaftung nach mehr als 24 Monaten? :gruebel:



Grüße
Dirk

Grandeur am 30 Dez 2023 00:14:58

.Den Anwalt zahlt in so einem Fall der Wohnmobilhändler!


Zuerst muss es vor Gericht und welcher Richter wird bei so einer Lapalie kein Urteil sprechen wollen, sondern zu einem Vergleich drängen und dann zahlt man als Geschädigter den Anwalt selbst.

Gruß Grandeur

purplenew am 30 Dez 2023 00:43:57

Irmie hat geschrieben:jeder Anwalt wird dieses Problem lösen, zumal wenn es wirklich ein Gewährleistungsschaden ist!


Nein, es handelt sich nicht um einen Gewährleistungsschaden. Es geht hier um die freiwillige Lackgarantie des Fahrzeugherstellers. Und Fiat schreibt dazu "Ihr Fahrzeug wird außerdem vor herstellungsbedingten Mängeln am Lack geschützt. Falls ein Lackmangel festgestellt werden sollte, wird Ihr Fahrzeug gemäß den Standardkriterien des Herstellers entweder teilweise oder vollständig neu lackiert.".

Man achte hier auf die Formulierungen "Standardkriterien des Herstellers" und "teilweise oder vollständig neu lackiert". Die Standardkritierien und die Art der Ausführung bei einer "freiwilligen" Garantieleistung werden durch den Fahrzeughersteller definiert. Entscheidend ist doch nun zunächst einmal, was die Standardkriterien des Herstellers sind.

So wie ich das sehe, will der Fahrzeughersteller nun wieder den Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Übergabe an den Eigentümer herstellen. Das ist dann eben eine teilweise oder vollständige Lackierung des Stossfängers, allerdings ohne Zusatzarbeiten, die auch nicht bei der Erstlackierung durchgeführt worden sind.

Eine anwaltliche Lösung des Problems sehe ich hier nicht. Wenn ich eine dauerhafte und fachmännische Lackierung des Stossfängers haben möchte, dann würde ich die Zusatzkosten übernehmen, damit der Lack nicht nach wenigen Monaten/Jahren wieder abplatzt und ich eine erneute Lackierung vollständig alleine zahlen müsste.

Beste Grüße
Thomas

Gerry01 am 13 Jan 2024 16:17:27

Außerdem müsste man erstmal einen Anwalt finden der bei dem Streitwert überhaupt Lust hat tätig zu werden. Wenn es um die gesamten Kosten der Lackierung ginge wohl schon, aber wegen 300 Euro?

BikeAir am 13 Jan 2024 17:24:36

purplenew hat geschrieben:
Und Fiat schreibt dazu "Ihr Fahrzeug wird außerdem vor herstellungsbedingten Mängeln am Lack geschützt. Falls ein Lackmangel festgestellt werden sollte, wird Ihr Fahrzeug gemäß den Standardkriterien des Herstellers entweder teilweise oder vollständig neu lackiert.".

DIESER Stoßfänger wurde aber NICHT von Fiat lackiert, dann wäre er glatt (Bild. s.o.) sondern vom Aufbauhersteller hingepfuscht.

Grüße

mv4 am 13 Jan 2024 17:26:07

Genau so sieht es (er) aus

purplenew am 13 Jan 2024 19:28:25

BikeAir hat geschrieben:DIESER Stoßfänger wurde aber NICHT von Fiat lackiert, dann wäre er glatt (Bild. s.o.) sondern vom Aufbauhersteller hingepfuscht.


Warum schreibt der TE dann:"..und einen Garantieantrag bei Fiat mit entsprechendem Kostenvoranschlag gestellt. Die Garantie bei Lackschäden beträgt 3 Jahre. Die laut Servicepartner für eine fachgerechte Reparatur notwendigen Vorarbeiten am Stoßfänger wurden von Fiat gestrichen."?

Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass Fiat freiwillig eine (Teil-)Garantieleistung übernimmt (Fiat lehnt auch kategorisch nahezu alle Kulanzanträge ab). Wenn der Aufbauhersteller zuständig sein sollte, dann hätte Fiat den TE sicherlich auch an diesen verwiesen. Da der TE aber von einem Lackschaden und einer 3-jährigen Lackgarantie spricht, kann nicht der Aufbauhersteller dafür zuständig sein.

Thomas

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