urlaubsbeginn:
vielleicht für manche interessant.
vignettenpreise:
10 tage 7,60 euro
2 monate 21,80 euro
1 jahr 72,60 euro
auszug aus öamtc
Vignettenpflichtig in Österreich sind:
alle österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen des gesamten Bundesgebietes, welche als solche gekennzeichnet sind.
Im Detail:
A 1 Westautobahn
A 2 Süd-Autobahn
A 3 Südost-Autobahn
A 4 Ost-Autobahn
A 6 Nordost-Autobahn (im Bau)
A 7 Mühlkreis-Autobahn
A 8 Innkreis-Autobahn
A 9 Phyrn-Autobahn (Achtung, teilweise auch Sondermautstrecke)
A 10 Tauern-Autobahn (Achtung, teilweise auch Sondermautstrecke)
A 11 Karawanken-Autobahn (Achtung, teilweise auch Sondermautstrecke)
A 12 Inntal-Autobahn
ACHTUNG: Doch keine Vignetten-Kontrollen ab März bei Kufstein!
Die für den Zeitraum ab 1.3.2007 angekündigten Vignettenkontrollen auf der österreichischen Inntalautobahn A 12 im Abschnitt Kiefersfelden-Grenze bis Kufstein-Süd werden vorläufig ausgesetzt. Die bisherige Kulanzregelung gilt bis auf weiteres: Eine Vignette ist nach wie vor nicht erforderlich, so genannte "Vignettenpreller" werden zwar ermahnt, aber nicht bestraft. Über eine Vignettenpflicht auf der oben genannten Strecke wird im Sommer 2007 entschieden.
A 14 Rheintal-Autobahn
A 21 Wiener Außenring-Autobahn
A 22 Donauufer-Autobahn (nicht Brigittenauer Brücke!)
A 23 Südosttangente Wien
A 25 Linzer Autobahn
S 1 Knoten Schwechat - Anschlußstelle Schwechat Süd
S2 Wiener Nordrand-Schnellstraße
S4 Mattersburger-Schnellstraße
S5 Stockerauer-Schnellstraße zwischen Knoten Stockerau und Jettsdorf
S6 Semmeringer-Schnellstraße
S16 Arlberg-Schnellstraße (Achtung, teilweise auch Sondermautstrecke)
S31 Burgenland-Schnellstraße
S33 Kremser-Schnellstraße (nicht Donaubrücke Krems!)
S34 Traisental-Schnellstraße
S35 Brucker-Schnellstraße (nicht Langsamfahrbereich „Stausee Maut“!)
S36 Murtal-Schnellstraße
S37 Klagenfurter Schnellstraße (ehemal. B317, Friesacher Straße - nur zwischen der Anschlussstelle Klagenfurt Nord und St. Veit) - neu seit 1. Jänner 2007!
Achtung!
Auch alle innerstädtischen Autobahnen sind vignettenpflichtig!
Die Nordbrücke heißt seit 1. April 2002 zwischen dem Knoten Nussdorf - Abfahrt Handelskai - und der Brünnerstraße nicht mehr B 227 sondern A 22, ist somit ein Teil der Donauufer Autobahn und daher ebenfalls vignettenpflichtig!
Tank- und Rastanlagen im Bereich vignettenpflichtiger Straßen wurden zu Autobahn- und Bundesstraßenbestandteilen erklärt und sind damit ebenfalls vignettenpflichtig - auch wenn sie zusätzlich über eine nicht vignettenpflichtige Straße erreicht werden können!
Ausnahmen von der Vignettenpflicht: bestehende Sondermautstrecken sowie Teilabschnitte
Folgende Teilabschnitte sind von der Vignettenpflicht ausgenommen:
A 6 Nordost-Autobahn im Abschnitt von der Landstraße B 50a bis zur Staatsgrenze bei Kittsee (im Bau).
S 2 Wiener Nordrand-Schnellstraße im Abschnitt Wien (Hirschstetten/A 23 – Wagramer Straße)
S 5 Stockerauer-Schnellstraße im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Jettsdorf und Krems (Landesstraße B 3, Landesstraße B 37)
S37 Klagenfurter Schnellstraße (ehemalige B317 Friesacher Straße) zwischen Anschlussstelle St. Veit in Kärnten und Judenburg West in Stmk
Sondermautstrecken:
Autobahnen und Schnellstraßen, welche bereits bemautet werden (sogenannte „Sondermautstrecken“), sind nicht vignettenpflichtig. Es ist dort weiterhin eine fahrleistungsabhängige Maut zu entrichten.
A 9 Phyrn-Autobahn in den Abschnitten zwischen der Anschlussstelle Spital/Phyrn und der Anschlussstelle Ardning und zwischen der Anschlussstelle St. Michael und Übelbach.
A 10 Tauern-Autobahn im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg.
A 11 Karawanken-Autobahn im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Jakob i. Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel.
A 13 Brenner-Autobahn
S 16 Arlberg-Schnellstraße im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Anton und der Anschlussstelle Langen

