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Hallo, ich hab gerade Probleme, für meinen dreiachs Sprinter neue Reifen zu bekommen. Wir fahren das Format 285/75 16 und benötigen gemäß Fahrzeugschein einen 126er Lastindex. Die maximalen Achslasten sind 2,0 3,15 und 2,15 Tonnen Wir scheitern am 126er Lastindex. Technisch brauche ich den ja nur für die zweite Achse. Für die erste und dritte Achse würde ein 116er Lastindex ja reichen, und da gäbe es auch passende Reifen. Weiss hier jemand, was der TÜV zu einer Mischbereifung mit 116er und 126er Lastindex sagt? Die 116er würden mein aktuelles Problem lösen. Ich müsste drei der vorhandenem 126 Reifen tauschen… hätte als noch genug gute für die mittlere Achse. Gemischte Lastindexe geben auch andere Hersteller vor, VA 110 und beide HAs je 99 z.B. NiBi Arto von 2010. Wenn das nicht zulässig wäre, dann würde das auch nicht so im COC oder Fahrzeugschein stehen. Verbindliche Auskunft geben TÜV und Konsorten. Hallo Uli Was steht denn im Fahrzeugschein? Das ist das was letztendlich zählt. Guß Joachim Ich habe eine ähnliche Frage. Gerne würde ich die Michelin Agilis Camper, die mit dem M+S Symbol als Sommerreifen fahren. Mein Fahrzeugschein sagt 118/116 die Michelin sind 116. Die zweite Zahl auf den Reifen ist da die Traglast für Zwillingsbereifung, dafür sind die Agiles Camping wohl nicht vorgesehen. Von der Achslast her reicht das, hinten 2430 vorne 2100 laut Papieren, 116 bedeutet 2500kg Achslast also ausreichend ich fahre auch nie mit mehr als 2300kg hinten. Was meint ihr? Beste Gruesse Bernd Der aufmerksame Prüfingenieur wird sich daran stören, wenn der LI der Bereifung kleiner ist als in den Papieren vorgeschrieben. Warum willst du das machen? Es gibt reichlich Reifen mit LI 126. Zugegeben, viele sind offroad geeignet, es gibt aber auch normale Ganzjahresreifen. Ich würde da kein Risiko eingehen und zulässige Reifen aufziehen. Zu Bernd: bei dir passt doch der LI. Alles gut. Gruß Wolf Hallo Wolf, Der 116er LI steht bei mir ja nach dem / ich bin mir nicht sicher ob ich dann 116 fahren darf. Beste Gruesse Bernd
ICH meine das ist ein Fehler in den Fahrzeugpapieren! :eek: 118er Tragfähigkeit für Einzelreifen und 116er Tragfähigkeit bei Verwendung als Zwillingsreifen gilt ja als Angabe von dem Reifenhersteller, der ja nicht weiß wo / wie der Reifen montiert wird. Die Zulassungsbescheinigungen sind aber für ein spezielles Fahrzeug. Und das hat Einzelbereifung oder aber Zwillingsbereifung. Von daher macht es, gerade bei Einzelbereifung, keinen Sinn einen Doppelwert ( also z.B. 118/116 ) anzugeben. Grüße Dirk
Es gibt leider nicht reichlich Reifen mit 126er Lastindex… Ich fahre, wie oben geschrieben, 285/75 R16… MT haben wir aus Not mal genommen, nie wieder der Lärm. Ne beim Rest sind es dann alles ziemlich unbekannte Hersteller. Und hier in Kenia, wo wir gerade sind gibt es grad nix mit 126… In Kenia wird sich aber auch keiner an deinen unterschiedlichen LIs stören, oder? Evtl. auf Dauer neue Felgen umrüsten auf größere mit 17 oder 18 Zoll vielleicht ist da die Auswahl größer? Beste Gruesse Bernd
Dirk, das ist kein Fehler, abgesehen davon, dass so eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 auch nicht immer individuell ist. Aber richtig ist, dass bei einem Doppelwert Lastindex gilt: Bei Nutzfahrzeug-Reifen kann es zwei Kennzahlen für die maximale Tragfähigkeit geben. Die erste Zahl steht in diesem Fall für die maximale Tragfähigkeit bei einer Einzelbereifung und die zweite Zahl für die Tragfähigkeit bei einer Zwillingsbereifung. Dieser Lastindexdoppelwert (hier 126/116) steht so auf den Reifenflanken und deshalb auch so in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Uli, laut Eintrag in Deiner Zulassungsbescheinung Teil 1 musst Du Reifen mit dem Lastindex 126/116 fahren, nicht 126 oder 116. Allerdings wäre ein Angleich mit dem CoC-Papier vielleicht ganz hilfreich, denn dort könnten weitere zulässige Reifengrößen pp. eingetragen sein. Thomas Tante Google hat welche gefunden: Continental VanContact A/S 285/55 R16 126N Continental VanContact 4Season 285/55 R16 126N --> Link Beste Gruesse Bernd
Danke, Aber, Ich suche aber 285/75 16,…
Stimmt, in Kenia nicht. Aber wir sind im Juni wieder in D. Und dann 7 Monate überfällig mit TÜV. Wird alsiüo mit der erste Weg sein… Umrüstung ist kein Thema.
Ist mir klar, dass ich gemäß Papieren 126 fahren muss. Deswegen frag ich ja, was der TÜV sagt, wenn der Lastindex für die Achslast ausreicht, aber geringer ist, als in den Papieren angegeben.
Diese Frage wird Dir wohl leider nur der Prüfer beantworten können, der Dein Fahrzeug prüft. Ein "gewissenhafter" Prüfer wird den "falschen" Lastindex vermutlich als bedeutenden Mangel einstufen und die neue Plakette verwehren, zumal eine erweiterte HU -auch Ergänzungsuntersuchung genannt- durchgeführt werden muss (wenn man die HU-Prüfung um mehr als 2 Monate überzogen hat, mit 20% Mehrkosten). Meine persönliche Erfahrung ist, dass sich Prüfer gerne um Reifen/Räder kümmern. Thomas
der vorher in die EU-Verordnung 458/2011 Anhang II Punkt 3 Loadindex geschaut hat. --> --> Link --> Link --> Seite 15 Kurzfassung: tatsächlicher Loadindex ist ausreichend, wenn er größer ist als 50% der Achslast nach Papieren (Einzelbereifung)
Dann wird er dort auch die Ziffern 3.1 und 3.1.1 lesen, denn dort steht: 3.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 5 dieses Anhangs beträgt die gemäß Absatz 3.2 ermittelte größte zulässige Tragfähigkeit jedes an einem Fahrzeug montierten Reifens einschließlich eines Ersatzreifens (falls vor handen). 3.1.1 im Falle eines Fahrzeugs mit Reifen des gleichen Typs und Einfachbereifung: mindestens die Hälfte des Wertes der für die am stärksten belastete Achse technisch zulässigen maximalen Achslast gemäß den Angaben des Fahrzeugherstellers. Das Einfachste wäre doch, wenn man mal bei einer Prüfstelle nachfragt, um nicht doppelt kaufen zu müssen. Thomas
Uff ich brauch ne neue Brille Beste Gruesse Bernd
Was ist der Unterschied zu dem was ich vorher geschrieben habe?
hier: die Hälfte des Wertes der für die am stärksten belastete Achse Mit der Folge, dass alle Reifen den höchsten Lastindex haben müssen und das ist beim TE die mittelere Achse mit 126. Thomas Den LI 126 braucht es nur wenn die Achslast 3400kg ist.... Wenn mittlere Achse die 3,15t Achslast (Post #1) hat wäre alles ab 124er LI ausreichend
Danke für die Links! 124 hilft mit leider noch nicht wirklich,… aber Vorschriften entsprechen halt nicht immer den Wünschen… Nur mal technisch gefragt: Teilt sich bei einer Tandemachse das Gesamt-Achsgewicht nicht gleichmäßig auf beide Achsen auf? Wie kann es sein, das bei einer Tandemachse EINE Achse 1 t mehr tragen muß als die ander? Da stimmten doch was nicht, oder? Gruß, Nur mal so gedacht Gemischte LIs sind OK, wenn alle gleich oder größer wie die Anforderung in den Papieren sind. Rein technisch wäre es zwar OK, nur auf der nötigen Achse den hohen LI zu fahren, aber bzgl. Zulassung ist das nicht erlaubt - es sei denn, es wird in den Papieren achsweise eingetragen (gibts bei LKW, die auf der VA andere Reifen/Felgen fahren). Vielleicht mal mit Zulassung/TÜV reden, ob das geht? Ein Grund aus dem realen Leben könnte sein, dass man dann die Räder zwischen den Achsen nicht mehr tauschen darf und der Ersatzreifen mit niedrigem LI wäre auch nicht universell einsetzbar. bis denn, Uwe
Als ich an meinem Womo die Hinterachse habe auflasten lassen ist auch „nur“ der LI der Reifen auf der Hinterachse angehoben worden. Grüße Dirk
Bei mir ist es so. Per Definition vom Hersteller (siehe Gewichte im Fahrzeugschein) und per Ergebnis Waage. So, ich hab heute die Antwort vom TÜV Nord erhalten. Ich darf auf der ersten und dritten Achse Lastindex 116 fahren, die mittlere reicht mit 126. Dazu ist auch keine Änderung der Papiere notwendig. Druck ich mir aus, leg es ins Auto und fühl mich ok, wenn es zur Mischbereifung kommt. |
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