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LMC Explorer Liberty I 650, VI, auflasten


Trouw am 17 Jan 2024 13:32:39

Auflasten, die 736te:

Wir fahren einen LMC Explorer Liberty I 650 G, vollintegriert, Erstzul. 2013, mit 130 PS, Stahlfelgen mit 215/70 R 15CP, 109/107 Traglast.
Bisher stand in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (allgemein Fahrzeugschein) unter F1 und F2, zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg. Eine Wiegung mit 75% Tankfüllung (Diesel), und 40 Liter Frischwasser, kein Grauwasser, reisefertig bis auf Kleidung und Verpflegung, ohne Personen, brachte ein Ergebnis von insgesamt 3.440 kg, Achslast vorne 818 kg und 804 kg, zusammen 1.622 kg, zulässig 1.677 kg, Achslast hinten 882 kg und 936 kg, zusammen 1.818 kg, zulässig sind 1.850 kg.

Auflasten ohne technische Veränderung, auf 3.850 kg zulässiges Gesamtgewicht war angesagt.
Nun gibt es unendlich viele Kommentare und Hinweise wie dieses Auflasten funktioniert; eine neue Luftfederung, neue Felgen, Reifen ändern, usw. usw.. Abhängigkeit vom Fahrwerk, Gutachten usw.. Achlast hinten würde sich nicht ändern usw..

Ich bin wie folgt vorgegangen:
1. LMC angeschreiben, mit der Fragestellung (natürlich bezogen auf die Fahrzeugidentnummer) ob eine Auflastung auf 3.850 kg, mit den vorgeschriebenen Reifen möglich ist.

Antwort ja, ist möglich, ohne technische Veränderung. Bei Überweisung von 252,00 Euro wird mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zugeschickt.
Im Gespräch mit einem Mitarbeiter eines großen Automobilclubs wurde mir gesagt, dass es auch ohne diese Bescheinigung geht. Der TÜV (oder gleich) könne anhand der EG-Nummer, im Fahrzeugschein unter "K" eingetragen, sehen, ob eine Auflastung möglich ist.
Nachfrage bei der Dekra ergab, dass das eben nicht möglich ist, da unter dieser EG-Nummer nur das Basismodell einzusehen ist, nicht aber das komplette Wohnmobil von LMC.

2. Unbedenklichkeitsbescheinigung bei LMC nach Zahlung der Gebühr angefordert.

3. Mit der Bescheinigung und einem neuen Typenschild, dem Fahrzeugschein und natürlich mit dem Womo zur Dekra.
Das neue Typenschild sagt folgendes aus:
neues zulässiges Gesamtgewicht 3.850 kg, zulässige Achslast vorne 2.000 kg (zuvor 1.677 kg) zulässige Achslast hinten 2.060 kg, (zuvor 1.850 kg) und neue Zuglast 5.725 kg.
Dekra überprüft Fahrzeugidentnummer, Reifengröße und stellt für 58,50 Euro eine Bescheinigung für das Straßenverkehrsamt aus.

4. Das Straßenverkehrsamt stellt mir für 12,00 Euro eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus, mit den o.g. neuen Gewichtsangaben

Die Auflastung von 3.500 kg zGG auf 3.850 zGG ist vollzogen.

Jeder muss für sich entscheiden, ob die 350 kg zukünftig ausreichen. Das ist abhängig von den Gewohnheiten und eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit.

Mein Beitrag soll all die ermutigen, die bisher verunsichert waren, aufgrund der vielen und auch falschen Hinweisen. Der geschilderte Vorgang war innerhalb einer Woche erledigt, die Kosten halten sich in Grenzen, wenn man überlegt, was die Bußgelder im In- und Ausland kosten. Und dann die ständige Angst im Nacken, vor Kontrollen.

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kielius am 17 Jan 2024 13:47:28

Danke für die Beschreibung des Vorgangs.
Gelten nun andere Geschwindigkeitsbegrenzungen, TÜV Zyklen uns ggf. andere Maut Sätze?

seppr am 17 Jan 2024 14:00:11

Klar gelten die:
TÜV jährlich, Geschwindigkeit 80 auf Landstraßen, 100 auf BAB und Go-Box in Österreich. Letzteres ist am teuersten, wenn man durch Ösiland muss.

Sepp

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Tinduck am 17 Jan 2024 14:01:01

kielius hat geschrieben:Danke für die Beschreibung des Vorgangs.
Gelten nun andere Geschwindigkeitsbegrenzungen, TÜV Zyklen uns ggf. andere Maut Sätze?


Davon würde ich ausgehen - ist ja jetzt über 3,5 Tonnen zugelassen.

Sehr schön, dass das so glatt funktioniert hat. Ist aber nicht zu verallgemeinern - viele längere 3,5-Tonner mit Heckgarage sind reisefertig am Hinterachs-Limit und da hilft die 'Papierauflastung' dann nicht, wenn die HA schon ohne Auflastung 2000 Kg hat und darf. Die 350 zusätzlichen Kg wird man kaum ausschliesslich auf die Vorderachse geladen bekommen. In deinem Fall hat das geklappt, weil die Hinterachslast recht niedrig ist.

bis denn,

Uwe

Trouw am 17 Jan 2024 16:00:01

seppr hat geschrieben:Klar gelten die:
TÜV jährlich, Geschwindigkeit 80 auf Landstraßen, 100 auf BAB und Go-Box in Österreich. Letzteres ist am teuersten, wenn man durch Ösiland muss.

Sepp


...ja das stimmt so, dazu kommt noch, dass man in Frankreich drei Toterwinkelaufkleber (ATTENTION ANGLES MORTS) aufkleben und bei uns noch ein Pannenlicht (Warnblinkleuchte) mitführen muss. Unterlegkeile sind erst ab 4.000 kg zGG erforderlich.
Übrigens wird beim Umschreiben auf 3.850 kg nicht direkt eine Hauptuntersuchung (TÜV) fällig, sondern zur regulären Zeit und erst ab dann jährlich, wenn das Fahrzeug älter als sechs Jahre ist. Bis zu einem Fahrzeugalter von sechs Jahren gilt die Zweijahresfrist.

oschivel am 17 Jan 2024 20:16:39

und mit Anhänger nur noch 80 km/h, Strafen für Überschreitung von Geschwindigkeitslimits, nur Hörensagen, werden nach LKW statt PKW Bussgeldkatalog geahndet.

Kuddel56 am 17 Jan 2024 22:47:38

Hallo oschivel,
wenn der Anhänger eine 100 km/h - Zulassung hat, ist deine Aussage falsch.

Gruß
Frank

rollermanne am 18 Jan 2024 09:39:46

Kuddel56 hat geschrieben:Hallo oschivel,
wenn der Anhänger eine 100 km/h - Zulassung hat, ist deine Aussage falsch.

Gruß
Frank

Das trifft aber auch auch nur für Deutschland zu.

Pechvogel am 18 Jan 2024 10:08:00

Kuddel56 hat geschrieben:...wenn der Anhänger eine 100 km/h - Zulassung hat, ist deine Aussage falsch.

Der TÜV sagt dazu:
--> Link
Hier die gesetzliche Grundlage:
--> Link
Und da heißt es ausdrücklich "...mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger..." . Und 3,85t fallen NICHT mehr unter "bis zu 3,5t".



Grüße
Dirk

Pechvogel am 18 Jan 2024 10:13:26

Trouw hat geschrieben:...neues zulässiges Gesamtgewicht 3.850 kg, zulässige Achslast vorne 2.000 kg (zuvor 1.677 kg) zulässige Achslast hinten 2.060 kg, (zuvor 1.850 kg)...

Finde ICH beachtlich dass LMC da dem Ducato vorne eine höhere zulässige Achslast bescheinigt als Fiat selbst!
Haben die was an der serienmäßigen Achse geändert?



Grüße
Dirk

Trouw am 18 Jan 2024 11:50:24

Pechvogel hat geschrieben:Haben die was an der serienmäßigen Achse geändert?



...du Dirk, keine Ahnung und ich werde auch nicht hinterfragen. Die Dekra hat es akzeptiert. Zudem glaube ich nicht, dass ich die zul. Achslast vorne jemals erreiche.

Kuddel56 am 18 Jan 2024 23:46:43

Hallo Pechvogel,
ich habe da aus dem aktuellen Bußgeldktalog noch folgende Infos:

Zusammenfassung: Höchstgeschwindigkeit fürs Wohnmobil bis und über 3,5 Tonnen zGG
Zusammengefasst gilt gemäß § 3 Abs. 3 StVO für ein Wohnmobil folgende Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts, außerorts und auf Autobahnen:

innerorts außerorts Autobahn
Wohnmobil bis 3,5 t zGG 50 km/h 100 km/h keine generelle Begrenzung*
... mit Anhänger 50 km/h 80 km/h 80 km/h
Wohnmobil über 3,5 t zGG 50 km/h 80 km/h 100 km/h**
... mit Anhänger 50 km/h 60 km/h 80 km/h
* Richtgeschwindigkeit von 130 km/h
** sofern im Fahrzeugschein als Wohnmobil ausgezeichnet und nicht schwerer als 7,5 t zGG (sonst 80 km/h); vgl. § 1 der 12. StVOAusnV

Gruß

Frank

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