Auflasten, die 736te:
Wir fahren einen LMC Explorer Liberty I 650 G, vollintegriert, Erstzul. 2013, mit 130 PS, Stahlfelgen mit 215/70 R 15CP, 109/107 Traglast.
Bisher stand in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (allgemein Fahrzeugschein) unter F1 und F2, zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg. Eine Wiegung mit 75% Tankfüllung (Diesel), und 40 Liter Frischwasser, kein Grauwasser, reisefertig bis auf Kleidung und Verpflegung, ohne Personen, brachte ein Ergebnis von insgesamt 3.440 kg, Achslast vorne 818 kg und 804 kg, zusammen 1.622 kg, zulässig 1.677 kg, Achslast hinten 882 kg und 936 kg, zusammen 1.818 kg, zulässig sind 1.850 kg.
Auflasten ohne technische Veränderung, auf 3.850 kg zulässiges Gesamtgewicht war angesagt.
Nun gibt es unendlich viele Kommentare und Hinweise wie dieses Auflasten funktioniert; eine neue Luftfederung, neue Felgen, Reifen ändern, usw. usw.. Abhängigkeit vom Fahrwerk, Gutachten usw.. Achlast hinten würde sich nicht ändern usw..
Ich bin wie folgt vorgegangen:
1. LMC angeschreiben, mit der Fragestellung (natürlich bezogen auf die Fahrzeugidentnummer) ob eine Auflastung auf 3.850 kg, mit den vorgeschriebenen Reifen möglich ist.
Antwort ja, ist möglich, ohne technische Veränderung. Bei Überweisung von 252,00 Euro wird mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zugeschickt.
Im Gespräch mit einem Mitarbeiter eines großen Automobilclubs wurde mir gesagt, dass es auch ohne diese Bescheinigung geht. Der TÜV (oder gleich) könne anhand der EG-Nummer, im Fahrzeugschein unter "K" eingetragen, sehen, ob eine Auflastung möglich ist.
Nachfrage bei der Dekra ergab, dass das eben nicht möglich ist, da unter dieser EG-Nummer nur das Basismodell einzusehen ist, nicht aber das komplette Wohnmobil von LMC.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung bei LMC nach Zahlung der Gebühr angefordert.
3. Mit der Bescheinigung und einem neuen Typenschild, dem Fahrzeugschein und natürlich mit dem Womo zur Dekra.
Das neue Typenschild sagt folgendes aus:
neues zulässiges Gesamtgewicht 3.850 kg, zulässige Achslast vorne 2.000 kg (zuvor 1.677 kg) zulässige Achslast hinten 2.060 kg, (zuvor 1.850 kg) und neue Zuglast 5.725 kg.
Dekra überprüft Fahrzeugidentnummer, Reifengröße und stellt für 58,50 Euro eine Bescheinigung für das Straßenverkehrsamt aus.
4. Das Straßenverkehrsamt stellt mir für 12,00 Euro eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus, mit den o.g. neuen Gewichtsangaben
Die Auflastung von 3.500 kg zGG auf 3.850 zGG ist vollzogen.
Jeder muss für sich entscheiden, ob die 350 kg zukünftig ausreichen. Das ist abhängig von den Gewohnheiten und eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit.
Mein Beitrag soll all die ermutigen, die bisher verunsichert waren, aufgrund der vielen und auch falschen Hinweisen. Der geschilderte Vorgang war innerhalb einer Woche erledigt, die Kosten halten sich in Grenzen, wenn man überlegt, was die Bußgelder im In- und Ausland kosten. Und dann die ständige Angst im Nacken, vor Kontrollen.

