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Hallo zusammen, gibt es hier jemanden, der mit der Thematik schon praktische Erfahrungen hat? Welche Besonderheiten gibt es im Nachbarland? Und vor allem: Ist wirklich fast die gesamte Atlantik - Küste Flugverbotszone? (Laut Karte sehr viel rot) Danke für eure Tipps und viele Grüße! Uwe Die Flugverbotszonen sind normalerweise in den Drohnen-Apps schon gut erfasst, z. B. in der DJI-App. Vorsicht, wenn man mit Litchi fliegt, da ist das nicht implementiert (kann aber auch mal ganz praktisch sein... :oops: ). Hier gibts eine Zusammenfassung der Regeln für Frankreich --> Link Da ist auch ein Link zu einer Zonen-Karte. bis denn, Uwe Zahlreiche der Farben widerspiegeln Höhenlimiten, bis zu denen geflogen werden darf. Alles gut durchstudieren! ich fliege zwar nicht, aber bin geren zum windsurfen in FRA. da werden bei Veranstaltungen auch zusätzliche Drohnen-flugverbote erlassen, z.b. beim DefiWind in Gruissan sind private Drohnen im gesamten Gebiet komplett verboten. ggf also auch sowas checken, auch wenns nur ein schnelles email an die tourist info ist.
Hallo und Danke! ... genau auf der verlinkten Karte ist ziemlich viel Küste rot (Bretagne,..) , daher meine Fragen... Gruß Uwe
Könnte vielleicht damit zusammen hängen, dass an den Küsten immer Rettungshubschrauber der Gendamerie patroullieren Ja, dachte auch an militärische Aspekte...Küstenschutz...EU- Außengrenze Schade bei den tollen Landschaften! Hallo, wir waren letztes Frühjahr in der Bretagne, das Flugverbot sollte man ernst nehmen, es gab aber noch ausreichend Gelegenheiten für schöne Aufnahmen. Leider ist es an den Leuchttürmen überall streng verboten. Wer gute Sprachkenntnisse hat, kann sich bei den örtlichen Behörden, z. B. Police Municipal, eine Genehmigung holen. Außerhalb der Saison und während der Woche meist problemlos möglich, EU „Drohnenführerschein“ ist Voraussetzung. Haben wir auf Quiberon so gemacht, gilt nicht in der Nähe der militärischen Einrichtungen.
Meine DJI Mini ist registriert und ich bin als Pilot registriert muß aber keinen Führerschein machen aufgrund des Gewichts. Kann man damit ebenfalls eine Genehmigung holen - an der Sprache scheitert es nicht. Beste Gruesse Bernd
Hallo Bernd, ich wurde direkt nach dem EU Kompetenznachweis A1/A3 gefragt mein alter DMFV aus dem Modelsport ist auch nicht mehr gültig. Man kann die Fernpilotenausbildung online machen --> Link Die Gebühren sind 25€, geschätzter Zeitaufwand mit Vorkenntnissen knapp 2 Stunden. Vielen Dank Peter, Werde ich machen. Wie sehen dann die Gebiete aus die man befliegen darf? Bekommt man eine Karte, oder etwas schriftliches wo man fliegen darf? Beste Gruesse Bernd Hallo Bernd, ich habe einen vorgedruckten DIN A5 Zettel bekommen und die Kopie einer Karte darauf war das Gebiet mit Textmarker markiert. Auf dem Vordruck war das Datum, der Zeitraum (Uhrzeit) und die Region vermerkt. Stempel und Unterschrift des Beamten. Super! Vielen Dank dann setz ich mich mal an die Prüfung. Hast du Erfahrung mit Portugal? Dort soll es auch sehr restriktiv sein an der Küste. Sprachlich kann ich dort aber nur Italienisch, Frz, oder Englisch anbieten. Hallo Bernd, in Portugal haben wir Aufnahmen beim Surfen gemacht, da hat keiner gefragt und es hat auch niemand interessiert.
Guter Plan. Ich selbst wurde einmal in Spanien kontrolliert, die wollten nur den Dronenführerschein sehen, Haftpflichtversicherung und das auf der Drone ein kleines Schild klebt. Trotz DJI Mini 2. Polizei wünschte mir dann einen guten Flug und Tag und ist weitergefahren. Ein guter Freund sagte mir, sei dort Landesvorschrift das auch kleine nur mit "Führerschein" geflogen werden dürfen, auch da man "über Menschen fliegt" was man grundsätzlich möglichst vermeiden soll.--> Link
Die möglichen Konsequenzen der Nichtberücksichtung der EU-Drohenregeln können gravierend sein (Unfälle, Bussen usw.). Drohenpiloten sollten sich daher nicht auf die Meinung anderer verlassen. Es sind immer mehr Drohen unterwegs, also eine ähnliche Entwicklung wie bei den Womos. Das Kennen und Einhalten ist wichtig, weil sonst immer mehr Gebiete für Drohen ganz gesperrt werden. Kurz zu dem, was der gute Freund gesagt hat: Über Menschenansammlungen darf ich der EU grundsätzlich nicht geflogen werden. Auch beim Fliegen mit dem sog. "kleinen Führerschein" (A1/A3) gilt zudem: A1 Drohen < 250g: 1. Ich darf über unbeteiligte Personen fliegen, sollte dies aber nach Möglichkeit vermeiden. 2. Ich darf nicht über Menschenansammlungen fliegen. A1 Drohen < 900g: 1. Vor dem Flug beurteile ich das Gebiet; ich darf nur fliegen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Sollte ich unerwartet doch über unbeteiligte Menschen fliegen, steuere ich die Drohne weg von den Menschen. 2. Ich darf nicht über Menschenansammlungen fliegen. Definition "Menschenansammlungen": Eine Menschenansammlung besteht dann, wenn sich die einzelnen Personen darin nicht mehr oder ungenügend frei bewegen können, um sich vor einem abstürzenden UA schützen zu können. Bespiele von Menschenansammlungen sind: Ereignisse sportlicher, kultureller, religiöser oder politischer Natur, Parks oder Seeufer an sonnigen Tagen, Einkaufsstrassen während den Ladenöffnungszeiten, Ferienanlagen und Skipisten. Definition "Unbeteiligte Personen": Unbeteiligte Personen sind Personen, welche nicht am Flug des UA beteiligt sind. Sie sind auch nicht von der UAS-Betreiberin oder der UAS-Pilotin über den Flug, dessen Risiken und mögliche Sicherheitsvorkehrungen informiert worden. Definition "Beteiligte Person": Die Piloten erklären explizit eine Person als Teil der UA-Operation und diese sind damit einverstanden (z.B. als Helferin, als Zuschauerin oder um überflogen zu werden). Und: Die Person wurde über den Flug, dessen Risiken und mögliche Sicherheitsvorkehrungen informiert. Die beteiligten Personen müssen einverstanden sein uns die Risiken verstehen. Die beteiligte Person kennt eine vernünftige Art, um im Falle einer Gefahr durch das UA um sich zu schützen.
Eine kleine Gruppe in der Sonne liegende Personen, wie am Strand üblich können ebenfalls dazu zählen. Es wird immer von der EU Dronenverordnung geschrieben, diese ist einzuhalten ABER auch regionale Vorschriften. Wenn ein autonomes Land in Spanien sagt bei uns muss jeder Dronenpilot einen "Führerschein" haben, dann ist das so. Auch wenn die Dronenverordnmung dies nicht vorschreibt. Kappieren einige offenbar nicht, ändert aber auch nichts an der Tatsache. Geduldete / Schriftliche und Nichtschriftliches: Ein Kollege berichtete über eine schriftlich eingeholte Erlaubnis. Drone im Naturpark ( Naturpark ist auch jede Wasserkante ( Naturschutzraum des Meeres usw. ) wie immer es bezeichnet wird. Der Kollege selbst Dronenflieger beschreibt das es nicht akseptiert wird da zu fliegen wo Vögel sind oder eben Menschen. Dronen stören beide, geht auch um mögliche Aufnahmen von Menschen die sich nicht beobachtet fühlen wollen usw. Fakt ist, dass es dringend anzuraten ist einen für 25 € erwerbbaren Führerschein vorzeigen zu können. Es beweist auch Sachkunde und erspart die Diskussion ob man dort wo man fliegt bis 250 g ohne fliegen darf oder nicht.
Nein, das sind ganz klar sog. „Unbeteiligte Personen“ und keine Menschenansammlungen.
Also Vögel sind fast überall zu finden - dann dürfte ich nirgendwo fliegen. Natürlich fliege ich nicht über Brutgebiete im Tiefflug oder in Naturschutzgebieten. Menschen die sich nicht beobachtet fühlen wollen...... :roll: Dann kann ich in Zukunft keinerlei Photos mehr machen weder mit dem iPHONE noch mit der Kamera - nirgendwo. Wer sich freiwillig in die Öffentlichkeit befindet - wird - beobachtet permanent. Jetzt weiß ich warum soviel Selfies im Netz sind. Beste Gruesse Bernd
Bernd, dass war aber doch gemeint!
Wenn Leute am Strand z.B. in einer Strandmuschel blickgeschützt liegen, darf man sie nicht von oben fotografieren usw. Auch hier war es in dem Sinne zu verstehen. Bernd, verdrehe nicht den Sinn der gemeint ist. Man darf nicht alles wenn die Drone über 2m vom Boden ist sind es "Luftaufnahmen" da darfst Du auch kein fremdes Haus fotografieren. Wenn man die erforderlichen Papiere hat und sich an die Regeln hält ist alles ok. Warum sollte ich das alles tun? Ich hab eine Drohne für Landschaftsaufnahmen und für die Stellplatzdokumentation für mich von oben. Und soweit mir bekannt, bei uns im Ort jedenfalls, darf ich Häuser von oben fotografieren inkl. meines eigenen solange ich die nicht veröffentliche oder kommerziell nutze. Lerne aber gerne dazu. Beste Gruesse Bernd Hallo, mich erinnert das hier an die Diskussion um das Freistehen. Es gibt Gesetze und Regel, die unterscheiden sich von Land zu Land oder sind sogar noch regional unterschiedlich. Man informiert sich vorher und befolgt sie, ganz einfach. Zusätzlich nutzt man noch seinen Verstand und vermeidet Andere zu belästigen oder zu stören. Was ist daran so schwer?
Hallo Bernd, genau so halte ich es ebenfalls. Ich liebe es mal die Gegend von oben anzusehen und meine Tourberichte übersichtlich zu ergänzen. Da sagt auch niemand etwas.
Meines Wissens darfst Du es nicht, egal ob Du es veröffentlichst oder nicht. Das eigene Haus darf bzw durfte man überfliegen, siehe hier --> Link Du darfst kein Nachbarhaus weder überfliegen und meines Wissens jetzt sogar nach der neuen Verordnung auch 150 m ( oder so .. ) Abstand von Wohngebieten halten. Im Moment ist alles sehr eingeschränkt - leider
Richtig. Die Drohenkarten aller Länder definieren präzise, wo geflogen darf, wo nicht und wo mit welchen Auflagen. Naturschutzgebiete und andere Bereiche, in denen nicht geflogen werden darf, sind in diesen Karten unmissverständlich eingezeichnet und klar kenntlich gemacht. Man kommt also auch im Ausland nicht darum herum, die Drohnenkarten der betreffenden Ländern vor jedem Flug zu konsultieren. Und ebenso die tagesaktuellen Verbotsgebiete, die den sog. NOTAMs zu entnehmen sind. Und das alles kann man nur, wenn man sich Wissen für die Fernpiloten-Lizenzen durch Lernen aneignet und die Prüfung absolviert. Wenigstens die A1/A3 Prüfung sollten auch jene absolvieren, die eine Drohne der C0-Markierung (<250g) fliegen wollen (Drohnen mit einem max. Startgewicht von > 250g und < 900g ist die A1-Lizenz europaweit eh obligatorisch).
Kostet der bei euch was ? In A habe ich ihn gratis machen können (A1/A3), erst der A2 kostet was (€43,20). Der ist dann aufwendiger mit theoretischer Prüfung bei der Behörde (Praxis wird verlangt, aber anscheinend nicht kontrolliert !?). RK
Für die Abnahme der Online-Theorieprüfung und die Ausstellung eines EU-Kompetenznachweises A1/A3 werden Gebühren in Höhe von 25,00€ erhoben. Quelle Luftfahrt-Bundesamt
In der Schweiz sind die A1/A3 und auch die A2 Prüfungen zurzeit kostenlos. Ebenso der Ausstellen des „Führerscheins“, der zum Ausdruck heruntergeladen werden kann. |
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