rump
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

nachträglicher Einbau Lüfter Garantie futsch ?


Linde4711 am 12 Okt 2025 21:16:39

Hallo zusammen

Ich bin schon eine Weile am mitlesen, Will mir ein Wohnmobil zulegen, bis jetzt war mir aber unklar, welche Marke etc. Ich war einige Gebrauchte anschauen …. teils mit ernüchternden Ergebnissen. Einbauer vom Zubehör war nicht klar, keine Dokumente vorhanden etc.

Jetzt bin ich auf ein Angebot gestossen, Knaus van ti 640 vansation Modell 2024. Hat so ziemlich alles drin, ausser Solar und Dach Lüfter.
Nun zu meiner Frage, wenn ich anstelle eines Dachfenster 40x40 einen Dachlüfter , Maxxfan etc einbaue, geht da meine Garantie futsch ? Oder Solar aufs Dach klebe und Löcher für die Kabel bohre ?
Dichtigkeitsgarantie etc ?

Herzlichen Dank für Eure Antworten

Thomas

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

mv4 am 13 Okt 2025 08:16:41

Die Dichtheitsgarantie ? Wenn du das selber machst ...ja die wird dir der Hersteller evt. unter Umständen die mit dem Einbau zusammen hängen verweigern wollen. Das kannst du aber alles in Unterlagen dazu nachlesen.Auch wenn das manchmal mühsam ist.

HeideMobil am 13 Okt 2025 08:29:19

Nun, es ist ja üblich WoMos mit Zubehör zu erweitern/ ergänzen. Das wird idR die Garantie nicht erlöschen lassen. Es sei denn, der Schaden steht damit im Zusammenhang.

Bei mir wurden Fenster nachgezogen im Rahmen der Dichtigkeitsgarantie obwohl Lithium und Solar von mir sind. Ich hatte auch innen Wände beklebt, was im Handbuch als NoGo aufgeführt war.

Anzeige vom Forum


Pechvogel am 13 Okt 2025 09:35:54

Linde4711 hat geschrieben:... geht da meine Garantie futsch ? Oder Solar aufs Dach klebe und Löcher für die Kabel bohre ?
Dichtigkeitsgarantie etc ?...

Garantie ist wie Versicherung: super eine zu haben aber wenn man einen Schaden hat werden u.U. Argumente gesucht warum man nicht zahlen muss.

Bei Löchern im Dach wäre ICH schon vorsichtig.
Da heißt es dann "Wasser sucht sich seinen Weg" .... und schon ist der Schuldige für die nasse Wand gefunden.

Kommt aber bestimmt auch drauf an WER da etwas nachrüstet.
Macht man das selber heißt es u.U. "unfachmännisch", "nicht Stand der Technik", ....
Macht das der ( Vertrags- ) Händler sieht das schon anders aus.
Und wenn das der Händler macht dann kann man sich die Garantie ja auch nochmal extra bestätigen lassen?
:gruebel:


Grüße
Dirk

Linde4711 am 13 Okt 2025 11:37:44

Hallo zusammen

Herzlichen Dank für eure Antworten und Einschätzungen. Also werde ich vorsichtig sein und lieber am Anfang einiges beim Vertrags Händler einbauen lassen.

Weiterhin allen eine gute Fahrt und tolle Erlebnisse

Thomas

lonsome am 13 Okt 2025 20:35:44

Hallo,

ich hatte mal einen Knaus. Da wurde mir gesagt: Jeder Einbau oder Umbau führt zum Garantieverlust. Garantie ist ja nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Bedingungen kann der Hersteller selber vorgeben. Bei mir ging es um einen mit Klemmen an der Batterie angebrachten Wechselrichter, vor so 20 Jahren eher üblich als einfache Lösung. Sache wurde trotzdem erledigt.

Seither: Ich mache in der Garantiezeit nichts mehr selber.

Gruß
Klaus

leverkusen3 am 14 Okt 2025 09:14:01

Hallo

Da muss man schon ein wenig Differenzieren.

Bei meinem neuen TI ist in der ersten Woche von mir die orginale Batterie samt der dazugehörigen rudimentären Nordellettronica Elektrik durch eine Victron Installation ersetzt worden. Inklusive fünf zusätzlicher 230v Steckdosen mit einem neuen, ordentlichen Kabelbaum zum Ersatz des vorhandenen Spaghettiknotens.

Wieso sollte dann der Riß in der Duschtasse kein Garantiefall sein?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

rkopka am 14 Okt 2025 09:26:38

leverkusen3 hat geschrieben:Wieso sollte dann der Riß in der Duschtasse kein Garantiefall sein?
lonsome hat geschrieben:ich hatte mal einen Knaus. Da wurde mir gesagt: Jeder Einbau oder Umbau führt zum Garantieverlust. Garantie ist ja nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Bedingungen kann der Hersteller selber vorgeben.

Genau das ist der Punkt. Du hast einen privaten Vertrag mit dem Hersteller. Solange der nicht gegen die guten Sitten (oder so) verstößt, gibt er die Bedingungen vor. Die müssen jetzt nicht unbedingt logisch sein und dienen eher dem Schutz des Herstellers als des Kunden. Es ist eine Werbeaktion, die nicht zuviel kosten darf. Wenn der Hersteller trotzdem zahlt gut, aber wer gegen die Regeln verstößt ist da schnell raus.

RK

Pechvogel am 14 Okt 2025 10:31:30

leverkusen3 hat geschrieben:...Wieso sollte dann der Riß in der Duschtasse kein Garantiefall sein?...

Knaus HATTE z.B. mal in seiner Dichtigkeitsgarantie den Passus das die Garantie erlischt wenn das Fahrzeug mal in der Vermietung war.
D.h. wenn Du ein 1-Jahr altes Fahrzeug aus einer Vermietung kaufst dann gilt die Garantie nicht mehr. Auch dann nicht wenn beim Kauf noch alles dicht ist aber nach 4 Jahren irgendwo was....



Grüße
Dirk

HalbvetteVenus am 14 Okt 2025 11:01:12

Wie so oft gilt hier:

Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) ist gesetzlich geregelt.
Garantie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers und kann daher nach dessen Bedingungen frei gestaltet sein.

Dazu gibt es schon sehr sehr viele Beiträge in diesem Forum :-)

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Dometic RMD 8505 schlechte Kühlleistung
Dometic RMD 8555 kühlt nicht
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt