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Ab 2027 keine Autobahn-Klebevignette in Österreich


Rockerbox am 13 Okt 2025 14:29:54

Ist zwar noch etwas hin, aber hier schon mal die Vorab-Infos:

Ab 1. Februar 2027 wird die bisherige Klebevignette für Österreichs Autobahnen abgeschafft. Das Jahr 2026 markiert das letzte, in dem sie in der klassischen Form erhältlich ist.
Ab 2027 existiert der Mautnachweis ausschließlich in digitaler Form, das heißt: Kein Kleben und kein Abschaben mehr – stattdessen wird das Kennzeichen registriert und elektronisch geprüft.
Während für das Jahr 2026 noch beide Varianten parallel zur Verfügung stehen, wird die Klebevignette in ihrer klassischen Form ein letztes Mal gedruckt – sie kommt für 2026 in der Farbe "Feuerrot".

Der Verkauf digitaler Vignetten wird nicht ausschließlich online erfolgen. Wie beim "Pickerl" wird es weiterhin Verkaufsstellen geben.
Dort nennt man das Kennzeichen, zahlt und erhält einen Beleg – die Registrierung übernimmt der Betreiber im Hintergrund.
Online kann man direkt bei der Asfinag im Mautshop die jeweiligen Mautprodukte kaufen. In den jeweiligen App-Stores gibt es ebenso eine Smartphone-App,
mit der die digitale Vignette gekauft werden kann.

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Luppo am 13 Okt 2025 14:45:12

Sehr schön, dass der Unsinn mit den Klebedingern aufhört.
Ich nutze schon seit Jahren die online-Buchung und die digitale Flexmaut.

basste315 am 13 Okt 2025 16:01:56

Achtung!!!
Weiterhin berücksichtigt werden muss die Frist von 18 Tagen nach Kauf einer Digitalen Jahres-Vignette im MAUTSHOP, da hier die Konsumentenschutzfrist für Onlinegeschäfte zum Tragen kommt.
Also rechtzeitig erwerben ;)

Sofortige Gültigkeit hat man aber beim Kauf über eine Verkaufsstelle (z.B.ÖAMTC)

Helmut

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Kuhtreiber am 13 Okt 2025 16:05:43

basste315 hat geschrieben:Achtung!!!
Weiterhin berücksichtigt werden muss die Frist von 18 Tagen nach Kauf einer Digitalen Jahres-Vignette im MAUTSHOP, da hier die Konsumentenschutzfrist für Onlinegeschäfte zum Tragen kommt.
Also rechtzeitig erwerben ;)

Sofortige Gültigkeit hat man aber beim Kauf über eine Verkaufsstelle (z.B.ÖAMTC)

Helmut


Aber nur für Privatpersonen. Man kann sich auch als Gewerbetreibender anmelden, dann gilt die Vignette sofort.

Ruedi1952 am 13 Okt 2025 16:43:37

Gilt seit diesem Jahr auch für Privatpersonen

basste315 am 13 Okt 2025 18:22:57

Ach Ruedi, das ist falsch ;)

Aber du kannst gerne die dig. Vignette als PRIVATPERSON im MAUTSHOP der ASFINAG kaufen, sofort die österr. Autobahn nutzen und Ersatzmaut zahlen.

Die ASFINAG ist da gnadenlos.

Helmut

Kuhtreiber am 13 Okt 2025 18:23:54

basste315 hat geschrieben:Ach Ruedi, das ist falsch ;)


Nur teilweise falsch :D

Ruedi1952 am 13 Okt 2025 18:42:03

Inzwischen auch für Privatpersonen.
Dieses Jahr selbst gemacht.

Kuhtreiber am 13 Okt 2025 18:45:40

Ich geb auf :D

Rockerbox am 13 Okt 2025 18:52:02

Man unterscheide bitte die Laufzeiten!!!

Zitat ASFINAG:

18-Tage-Frist
Der Konsumentenschutz ist uns wichtig
Als Konsument:in haben Sie nach dem Online-Kauf der Digitalen Vignette 14 Tage Zeit, den Kauf rückgängig zu machen. Mit einer zusätzlichen 3-tägigen Frist für einen möglichen Postweg ist Ihre Digitale 2-Monats bzw. Jahresvignette erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig.

Beim Kauf einer 1-Tages bzw. 10-Tages Vignette entfällt diese Frist!


Sofortige Laufzeit für 2 Monates- oder Jahresvignette gibts nur als Gewerblicher Kunde, aber sogar DAS kann man beim Anlegen eines privaten Kontos angeben! Einfach mal auf ASFINAG nachlesen.

rkopka am 14 Okt 2025 09:45:05

Rockerbox hat geschrieben:Sofortige Laufzeit für 2 Monates- oder Jahresvignette gibts nur als Gewerblicher Kunde, aber sogar DAS kann man beim Anlegen eines privaten Kontos angeben! Einfach mal auf ASFINAG nachlesen.

Ist wohl eine Sache der Perspektive. Für jemanden von hier ist eigentlich nur die Jahresvignette relevant. In speziellen Fällen vielleicht die 2Monats. Für Touristen sind es die Kurzzeitvignetten.

RK

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