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PRESSEMITTEILUNG
Neuauslegung der Rechtsvorschriften zum Parken von Wohnmobilen und Wohnanhängern – Griechenland positioniert sich erneut als modernes, europäisches Camper Freundliches Reiseziel.
Der S.E.A.R.T.E. (Griechischer Wohnmobil & Wohnwagen Handels Verband) gibt mit großer Zufriedenheit die Veröffentlichung der neuen Klarstellungsverordnung des griechischen Polizeipräsidiums (Nr. Prot. 1246/26/351380) bekannt, die die Parkregelung für Wohnmobile und Wohnwagen in voller Übereinstimmung mit der neuen Straßenverkehrsordnung (Gesetz 5209/2025) vollständig klärt.
Nach koordinierter Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr, dem Tourismusministerium, der Polizei und ELAT ist der geltende Rechtsrahmen für das Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen nun unmissverständlich klargestellt und jegliche vorherige Fehlinterpretation beseitigt.
Mit dieser neuen, eindeutigen Verordnung stärkt Griechenland die Gastfreundschaft gegenüber dem Tourismus und stellt sicher, dass legales Parken nicht länger mit illegalem Campen verwechselt wird.
Was offiziell gilt:
1. Innerhalb von Wohngebieten (Artikel 38 Absatz 6 – Straßenverkehrsordnung)
✅ Wohnmobile bis 7,50 m Länge: Parken ohne Zeitbegrenzung ist auf allen Parkplätzen erlaubt, auf denen auch andere Fahrzeuge parken dürfen.
✅ Wohnmobile über 7,50 m Länge: Parken ist bis zu 24 Stunden erlaubt.
✅ Wohnwagen (unabhängig von der Länge): Parken ist bis zu 24 Stunden erlaubt.
2. Außerhalb von Wohngebieten (Artikel 38 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung)
✅ Parken ist in ausgewiesenen Bereichen, auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand erlaubt, sofern keine spezifischen Verbotsschilder ( laut STVO ) vorhanden sind.
✅ Außerhalb von Wohngebieten gibt es keine 24-Stunden-Parkzeitbegrenzung.
3. Klarstellung: Parken versus Campen
Die neue Verordnung betont, dass die Reservierungsklausel des Artikels 38 der Straßenverkehrsordnung vorrangig gilt.
Einfaches Parken ohne Aufstellen von Ausrüstung (Markise, Tische und Stühle, Außenanlagen usw.) ist völlig legal und stellt weder illegales Campen noch eine illegale Installation dar.
Mit den genannten Maßnahmen modernisiert, organisiert und verbessert unser Land bestmöglich sein Image gegenüber der europäischen Tourismusgemeinschaft, das im vergangenen Jahr beeinträchtigt wurde und erholt sich dynamisch als freundliches, modernes europäisches Reiseziel.
Wir bedanken uns an allen Beteiligten herzlich für ihre Kooperation und arbeiten weiterhin methodisch an:
• dem Aufbau der notwendigen Infrastruktur,
• und der Stärkung des Images Griechenlands bei in- und ausländischen Reisenden.
Mit Freundlichen Grüßen
Der Vorstand vom S.E.A.R.T.E.
Hier können Sie die neue Polizei Verordnung runterladen :
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