DieselMitch am 10 Mai 2026 13:43:54
Bei einem KBA-Rückruf (im Gegensatz zum einfachen Hersteller-Rückruf) gibt es einzuhaltende Fristen ... die aber länger, je nach Schwere des Falls, sein können.
Genaueres erfährt man von der Werkstatt des geringsten Mißtrauens des Herstellers.
Mein Jeep GC 3l Diesel hatte nach fast 13 Jahren (sig!) einen Rückruf für eine neue HPFP - die nicht lieferbar war.
Ich musste knapp ein halbes Jahr warten, bis Stellantis eine neue HPFP liefern konnte, die Werkstatt hatte die dann fix eingebaut. Gemeckert hat aus Bierburg ..äähhh... Flensburg keiner, Stellantis konnte einfach nicht liefern aber ich hatte ja einen bestätigten Termin!
Ohne Termin gibt es wohl erst einen blauen Brief aus Flensburg und wenn nix passiert eine Stilllegungsverfügung an das zuständige StVA.
Also: Ab zur Werkstatt, ab da kann es dauern .. und dauern ... und dauern ...