Hallo,
da ich meine alte Kabine auf ein anderes Fahrgestell gebaut habe, gibt es bei mir die Besonderheit hinsichtlich der Fahrzeugbeleuchtung am Heck, daß ca 60 cm über dem Boden die zum Basisfahrzeug gehörige Mercedes-Beleuchtung (die wird auf jeden Fall betrieben, wurde auch nicht geändert) existiert und auf ca. 115 cm Höhe die zum Wohnteil gehörige alte, derzeit nicht angeschlossene Beleuchtung (ohne Nebelschlußleuchte und ohne Rückfahrscheinwerfer) tront.
Es wäre aber möglich, auch diese Beleuchtungskörper anzuschließen.
Ich denke, teilweise wäre es sicherer, Blinker auf jeder Seite doppelt betreiben - und Bremslichter und Rücklichter - bin mir aber nicht sicher wie der Gesetzgeber das sieht.
Meine Frage: Darf ich anschließen?? - wenn nicht, klebe ich die Leuchte einfach mich schwarzer Folie ab...
es gibt da glaube ich auch Höhenbegrenzungen für Beleuchtungen - max 120 cm oder so......?? kann sein, daß es auch Diffferenzierungen gibt..
Ich hatte da mal ein Super-Faltblatt vom TÜV, das darüber AUskunft gab, das finde ich aber ausgerechnet jetzt nicht mehr.
Auch beim googeln werd ich nicht schlau..
vielleicht weiß es jemand von Euch mit einfachen Worten zu erklären..
Danke
Schöne
dokabastler

