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HILFE -STVZO UND BELECUHTUNG


dokabastler am 03 Mai 2004 20:36:28

Hallo,

da ich meine alte Kabine auf ein anderes Fahrgestell gebaut habe, gibt es bei mir die Besonderheit hinsichtlich der Fahrzeugbeleuchtung am Heck, daß ca 60 cm über dem Boden die zum Basisfahrzeug gehörige Mercedes-Beleuchtung (die wird auf jeden Fall betrieben, wurde auch nicht geändert) existiert und auf ca. 115 cm Höhe die zum Wohnteil gehörige alte, derzeit nicht angeschlossene Beleuchtung (ohne Nebelschlußleuchte und ohne Rückfahrscheinwerfer) tront.
Es wäre aber möglich, auch diese Beleuchtungskörper anzuschließen.
Ich denke, teilweise wäre es sicherer, Blinker auf jeder Seite doppelt betreiben - und Bremslichter und Rücklichter - bin mir aber nicht sicher wie der Gesetzgeber das sieht.

Meine Frage: Darf ich anschließen?? - wenn nicht, klebe ich die Leuchte einfach mich schwarzer Folie ab...

es gibt da glaube ich auch Höhenbegrenzungen für Beleuchtungen - max 120 cm oder so......?? kann sein, daß es auch Diffferenzierungen gibt..

Ich hatte da mal ein Super-Faltblatt vom TÜV, das darüber AUskunft gab, das finde ich aber ausgerechnet jetzt nicht mehr.
Auch beim googeln werd ich nicht schlau..

vielleicht weiß es jemand von Euch mit einfachen Worten zu erklären..

Danke

Schöne

dokabastler

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HaraldF am 03 Mai 2004 22:16:37

Hallo Dokabastler ,
als ständiger Aus- und Umbauer kann ich Dir folgenden Link empfehlen :

--> Link


Harald

Gast am 04 Mai 2004 08:41:48

Hallo Dokabastler,

Du darfst die Beleuchtung nicht anschließen. Es gibt penible Vorschriften über die Höhe und Position, in welcher die Leuchten angebracht und betrieben werden dürfen.

Ich befürchte sogar, das ein Abkleben der Womobeleuchtung nicht reicht.


Jürgen

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mikel am 04 Mai 2004 10:53:17

Wenn ich mich recht erinnere, sagt die Zulassungsordnung aber aus "alle am Fahrzeug vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen müssen auch funktionieren", heißt, entweder sie funzen, oder Du mußt sie abbauen.

dokabastler am 04 Mai 2004 11:43:06

Hallo

danke für die Antworten und den link


@ hartifisch: Soweit ich eruieren kann, sind Rückleuchten im bereich zwischen 300 bis 1500mm hoch anzubringen (paarweise gleich hoch versteht sich). Das halte ich ein
Und natürlich ganz hinten am Fahrzeug und nicht mehr als 400 mm innerhalb des äußeren Umrisses Halte ich auch ein, bei beiden...

Zu Bremslichtern gilt ähnliches
zu Blinkern finde ich nix, was anderslautend wäre

Ich hätte bei mir dann auf jeder Seite 2 Beleuchtungseinheiten, die jeweils innerhalb der genannten Toleranzen liegen...
Im Gesetzestext ist immer die Rede davon, daß eine 2. Einheit möglich ist......

Also:
ich pack mal wieder ein Foto ein und fahr zum netten Herrn vom TÜV.....schau mer mal...
und in 2 Wochen mache ich Zulassung und Hauptabnahme......komme was wolle....notfalls bau ich Kerzen dran :D



Und: Abbauen der "alten" Lichter am Womo-Rücken ist gar nicht so einfach: Die sind in die Heckschürze integriert und teilweise eingegossen. Wenn ich die Abdeckung abschraube und wegbaue, schauen die Kabel und die Birnenträger raus. Was spräche denn gegen dunkel (schwarz) abkleben???


dokabastler

HaraldF am 04 Mai 2004 23:57:34

Fahr doch erstmal zum TÜV und stelle nicht allzuviele Fragen ! Meistens erledigen sich dann die meisten Probleme von selbst ( hab' da so meine Erfahrungen !)

Harald
:D

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