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Motoradträger


candyman66 am 07 Mai 2004 09:29:53

Ihr Lieben,

wir haben letztes Jahr unser WoMo mit einem Alko-Chassis gekauft. Als"Zugabe" gab es einen Motorradträger (inkl. dem poligen Elektroanschluß/ Rückleuchtenabschlußblech mit drittem Kennzeichen und Begrenzungsleuchten), der weder eine ABE, noch irgendwelche Daten in dem "Typenschild", das direkt am Träger ist, eingestanzt hat. Im Brief gibt es auch keine Einträge.
Der ehemalige Besitzer sagte, da der Träger ja nur in den Rahmen des Alko-Chassis links und rechts eingeschoben und arretiert wird und damit nicht ständig "zum Fahrzeug gehöre", brauche er auch nicht eingetragen werden. :?: :?: :?:
Hm, das es diesbezüglich unterschiedliche Meinungen gibt, ist mir ja auch schon aufgefallen, aber ich mache mir nun doch ein wenig Sorgen (Versicherungsschutzverlust..etc.). Der ehemalige Besitzer hat allerdings die eigendliche Motorradschiene behalten und an Stelle dessen zwei Fahrradschienen inkl. Halterungen angeschraubt. Hat der Träger dadurch einen "Sonderstatus"??? :/ :gruebel:

Über Antworten von Euch würden wir uns sehr freuen. :D

Liebe Petra und Christian

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Gast am 07 Mai 2004 10:24:10

fahr doch einfach mal, mit dem Träger, beim TÜV vor und frag nach. Ich würde mir allerdings die Aussage schriftlich geben lassen, damit ich die, bei einer späteren Kontrolle durch die Polizei, vorlegen kann.

Jambo45 am 07 Mai 2004 19:30:45

Hi Candyman,

da der Träger nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden, sondern nur eingeschoben und arretiert ist, gilt er genau wie Dachgepäckträger u.ä. als Ladung. Er kann daher gar nicht eingetragen werden, unterliegt aber den Bestimmungen der StVZO bez. Ladung und darf daher nicht beliebig weit nach hinten überstehen usw. Bei normalen Dimensionen wird er das auch nicht (80 cm glaube ich).

Erst wenn Anbauten am Heck vorgenommen werden, die sich mit "üblichem Bordwerkzeug" nicht mehr lösen lassen, gelten sie als fest, verändern die Fahrzeuglänge und müssen eingetragen werden.

Da brauchst du auch keine TÜV-Bestätigung (werden die ohne weiteres auch nicht ausstellen). Wenn die Kollegenschaft mangels Fachkenntnis Stress macht (glaube ich kaum), kannst Du es locker drauf ankommen lassen.



Jambo

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Gast am 07 Mai 2004 21:16:37

hab Heute mal einen Freund angerufen, seines Zeichens Prüfer bei der DEKRA. Er meint, der Träger müsse auf jeden Fall eingetragen werden, da er ja die Fahrzeuglänge und die Achslast verändert. Wenn Du keine Unterlagen von dem Teil hast, einfach mal nachsehen, ob sich ein Typenschild auf dem Teil befindet. Dann den Hersteller anrufen/schreiben, ob er Dir eine Freigabebescheinigung zuschicken kann. Damit dann. in den alten Bundesländern zum Tüv oder in den neuen BL auch zur DEKRA. Die tragen dir das Teil dann ein.

Gast am 08 Mai 2004 11:52:03

Ich kann nur von unseren Erfahrungen mit zwei Fiedler Bühnen berichten.

Beide sind im Brief eingetragen mit der der Traglast und Typennummer.

Für die Abnahme ist sogar eine Wiegekarte erforderlich.


Thomas

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