ingemaus hat geschrieben:Gibt es juristisch einen Unterschied zwischen WANDLUNG UND RÜCKKAUF?
Hallo Ingemaus, ist nur ein anderer Begriff der das gleiche beschreibt.
Natürlich steht Dir eine Verzinsung der Kaufsumme zu, aber leider wird der Zustand des Wohnmobils bewertet ( In der Regel von einem Gutachter ).
Mit allen mit denen ich gesprochen hatte, haben erklärt das die Gutachter jeden Kratzer usw. aufgeschrieben und bewertet haben, so das unter dem Strich in der Regel :!: ein Betrag stand, der sehr teuer für den Käufer war. Gemeint ist der Wertabschlag nicht wegen des Alters und der gefahrenen Kilometer sondern wegen der "Macken".
Auch an meinem Wohnmil sind kleine Kratzer im oberen Bereich die auf diversen Campingplätzen von Büschen entstanden sind. Auch die Plastikscheiben haben einen Kratzer drauf, woher auch immer.
Vieleicht waren die schon im Kauf vorhanden und man hat es nicht gesehen.
So oder so rate ich dringend, den Zustand des Fahrzeugs selbst von einem guten Freund aufnehmen zu lassen. ( Leiter zur Verfügung stellen )
Der wird sicherlich eine lange Liste machen, jeder Kratzer im Innenraum zählt auch. Natürlich dürfen normale Verschleißerscheinungen ( Microkratzer sage ich jetzt mal ) vorhanden sein, ist ja kein neues mehr.
In der Regel wird sich der Rücknahmepreis oder wie immer Du das nennen willst, so niedrig gestalten, dass Du so wie ich dann doch nicht mehr "Wandeln" möchtest.
Bei uns sind, wie das blöde Schicksal es jetzt wollte, auch noch kleinere "Knutschschäden"
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hinzugekommen, was sich auch nicht gerade werterhöhend auswirkt. :roll: