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anhaengerkupplung
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Versicherung beim WoMo-transfer


katalog am 11 Sep 2007 16:31:07

Moin, Moin,
ich habe eine Frage an die unter uns, die sich mit Versicherungen auskennen:
Ich werde in Zukunft desöfteren versicherte und zugelassene WoMo´s im Auftrage des Halters von A nach B bringen.
Nun fragt mich ein Transfer-Interessent,
ob es eine zusätzliche Versicherung gibt, um Selbstbehalte bzw. Rückstufungsnachteile nach einem Unfall oder durch den Fahrer verursachten Schaden auszugleichen?

Mein Versicherungsmakler hat heute kategorisch "NEIN" gesagt, so etwas lasse sich bei einem versicherten Fahrzeug nicht noch einmal versichern!!???

Das ist ja eine ziemlich unbefriedigende Antwort.

Weiß hier jemand hier im Forum darauf eine Antwort und ggf. eine Lösung für dieses Problem ???

Danke im Voraus für Eure Mühen

aus dem Teufelsmoor
Rolf

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achimHH am 11 Sep 2007 17:18:09

Hallo Rolf.

mein Versichungsmensch sagte mal, es gibt nichts was man nicht versichern kann.

Auch weiß ich, das Betriebsfremde Fahrer die auf eigner Achse
z.b. neue Mercedes LKW´s von z.b. Karlsruhe nach Lübeck fahren irgendwie versichert sind.

Bloß wie genau, und bei welcher Versicherung, da muss ich nachfragen.

Auf alle Fälle ging das nur wenn ein Gewerbe angemeldet war usw...

achim

Gast am 11 Sep 2007 17:26:52

hallo katalog
Du schreibst
"Ich werde in Zukunft desöfteren versicherte und zugelassene WoMo´s im Auftrage des Halters von A nach B bringen. "

Nun ich gehe davon aus das Du dieses nicht kostenlos machst - selbst ein damit verbundener Urlaub mit kostenlsoer Nutzung im Gegenzug wäre da höchstwahrscheinlich schon als gewerbliche Tätigkeit an zu sehen.

Sollte es sich so verhalten dann kannst Du ja für Deine Tätigkeit eine Betriebshaftpflicht für diesen Teil abschließen.

Im übrigen gilt wie achimHH geschrieben hat
"mein Versichungsmensch sagte mal, es gibt nichts was man nicht versichern kann"


Du mußt Dir eben die richtige Versicherung aussuchen.
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katalog am 13 Sep 2007 12:48:33

Hallo und vielen Dank für die beiden Antworten. Mein Versicherungsmakler muss da wohl noch mal auf die Suche gehen!!

Ein Gedanke ist doch aber auch das Kurzzeitkennzeichen!?
Ich kann von meiner Versicherungsgesellschaft eine Vers.-Doppelkarte für 5 Kalendertage für 105,00 € bekommen.
Damit wäre doch zumindest das Haftpflichtrisiko abgedeckt!
Und wenn ich dann ein Ziel hätte, welches ich in 5 Kalendertagen erreichen könnte, wäre ich doch aus dem Schneider, oder ??


Es klingt eigentlich recht einfach, aber ist da nicht doch ein Haken dran??

Rolf

achimHH am 13 Sep 2007 15:24:08

Hallo Rolf.

Klar geht das mit den Kurzzeitkennzeichen.
Aber wie Du schon richtig schreibst ,nur bei Haftpflichschäden.

Bei Kaskoschäden kommts auf die Versicherung an.

Gefragt habe ich einen Bekannten der ein kleines Autohaus hat.
Wenn die mit Kundenfahrzeugen nen Crash bauen, das tritt die
Betriebshaftpflicht ein, für den Schaden den der Kunde sonst
dadurch hätte.

Bei der Spedition + Reisebusbetrieb, die öfter mal Fahrer,
die selbstständig sind, beschäftigen, die haben eine
Haftpflichtversicherung für Schäden die sie verursachen,
auch wenn sie Grob-Fahrlässig sind.
Diese Fahrer müssen Ihrer Versicherung die Tour, und das Fahrzeug vorher per Fax melden.
Was es kostet und bei welcher Versicherung das ist wusste er nicht,
Er meint die Prämie, geht nach Wert der Ladung bzw, des Fahrzeugs.

achim

Gast am 19 Nov 2007 15:41:31

Hallo,es geht nicht das du es versichern kannst, weil es ja schon versichert ist, und dieses Risiko will keine Versicherung zudem auch noch tragen.
Anno

abo1 am 19 Nov 2007 15:50:52

anno1959 hat geschrieben:Hallo,es geht nicht das du es versichern kannst, weil es ja schon versichert ist, und dieses Risiko will keine Versicherung zudem auch noch tragen.
Anno


hallo

kann ich mir nicht vorstellen

ist doch täglich so

ich habe meine eigene versicherung
dann noch die vom autofahrer club
dann die von der arzteflugambulanz

dann haengt die werkstatt ihre werkstaetten kennzeichen drauf wenn der mechniker damit probefahrten macht

wenn der nun dabei mit dem fahrzeug ein reh erlegt zb wäre dass durch deri der vier oben genannten versicherungen gedeckt

ich kann mir nicht vorstelen was die versicheruzng dagegen hat, dass ihr riskio plötzlich halbiert ist weil eine weitere deckung besteht

ich denke am ehesten geht das mit einer gewerbeanmeldung und überstellungskennzeichen und einer betriebshaftpflicht ...

wird wohl auch kein haus kosten

lg
g

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