Hallo Forum,
ich hab eine wichtige dringende Frage:
Ich war 2 Wochen mit einem Mietwohnmobil unterwegs. Nach 7 Tagen ist das Womo nicht mehr angesprungen. Also wurde der Wagen abgeschleppt und wir mussten den Urlaub unterbrechen. Mit einem Mietwagen sind wir dann über Umwege nach Deutschland zurück gefahren.
Frage:
Welche gesetzliche Grundlage besteht, bezüglich einer Rückerstattung eines Teiles des Mietpreises?
Habe ich darauf überhaupt Anspruch?
Wenn ja, wovon ich ausgehe, wie viel kann ich verlangen?
Die Reisekosten betrugen 1150,- Euro.
Ein befreundeter Jura-Student meinte 50% und eine "Urlaubsfreudenausfallpauschale" von 30 Euro /Person /Tag.
Was meint ihr dazu?????
Stephan

