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WIHTIGE FRAGE!!! HILFEEEEE


donnerhugo am 25 Jun 2004 12:12:29

Hallo Forum,

ich hab eine wichtige dringende Frage:

Ich war 2 Wochen mit einem Mietwohnmobil unterwegs. Nach 7 Tagen ist das Womo nicht mehr angesprungen. Also wurde der Wagen abgeschleppt und wir mussten den Urlaub unterbrechen. Mit einem Mietwagen sind wir dann über Umwege nach Deutschland zurück gefahren.

Frage:

Welche gesetzliche Grundlage besteht, bezüglich einer Rückerstattung eines Teiles des Mietpreises?
Habe ich darauf überhaupt Anspruch?
Wenn ja, wovon ich ausgehe, wie viel kann ich verlangen?

Die Reisekosten betrugen 1150,- Euro.

Ein befreundeter Jura-Student meinte 50% und eine "Urlaubsfreudenausfallpauschale" von 30 Euro /Person /Tag.

Was meint ihr dazu?????



Stephan

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donnerhugo am 25 Jun 2004 12:56:41

Ich habe hier die AGB der Firma.

Der Rechtsberater vom ADAC meinte heute, dass ich dort selber schauen soll. Dolle Beratung.

Sehe ich das richtig, dass wenn das Auto ausfällt und die Reisedauer nicht verlängert wird oder werden kann, dass dann für den "Ausfallzeitraum" keine Miete gezahlt werden muss? Also dann ja auch Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für diesen Zeitraum?

"...13.4.3 Für die nachgewiesene Dauer einer Reparatur, ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Eine Befreiung von der Zahlungspflicht entfällt, wenn Vermieter und Mieter sich einigen, daß sich die Mietdauer um die Reparaturzeit verlängert. Eine solche Vereinbarung kann schriftlich, fernmündlich oder durch Telefax erfolgen. ..."

Die gesamte AGB ist zu finden unter:
--> Link
-> "Mieten"
-> "Allgemeine Geschäftsbedingungen"

Gast am 25 Jun 2004 13:13:58

Hallo Stefan,
13.4.3 Für die nachgewiesene Dauer einer Reparatur, ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit.

Ist meines Erachtens doch eindeutig.Da Du augenscheinlich nicht verlängert hast, erhälst Du zumindest für die Zeit die Mietzahlung zurück.
Wie das aussieht mit einer Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden kann ich Dir nicht eindeutig beantworten. Könnte aber in Anlehnung an die Rechtsprechung bei Pauschalreisen (Hier z.B. unzumutbarer Lärm dur Großbeustelle etc.) zumindes nochmals preismindernd wirken. :?

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Gast am 25 Jun 2004 13:15:16

Hallo Stefan,
sorry, ich vergaß etwas ganz wichtiges:
Herzlich Willkommen im Forum

donnerhugo am 25 Jun 2004 16:02:24

Kannst du dir mal die ganze AGB durchlesen?
Für mich kommt, was meine Ümstände angeht eigentlich nur dieser Absatz in Frage. AGB's sind halt nicht ganz so meine STärke.



Stephan

Gast am 25 Jun 2004 20:32:12

Hallo Stephan,
ich habe mir mal die AGB's angesehen. So wie es aussieht, hast Du Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises für die nichtgenutzten Tage.
wegen:
13.4.3 Für die nachgewiesene Dauer einer Reparatur, ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Eine Befreiung von der Zahlungspflicht entfällt, wenn Vermieter und Mieter sich einigen, daß sich die Mietdauer um die Reparaturzeit verlängert. Eine solche Vereinbarung kann schriftlich, fernmündlich oder durch Telefax erfolgen.

weitergehende Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden o.ä sind meines erachtens ausgeschlossen wegen: :?
13.4.4 Etwaige Schadensersatzansprüeche des Mieters gegen den Vermieter sind bei einem Defekt des Fahrzeugs ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

donnerhugo am 25 Jun 2004 21:41:34

Also genauso sehe ich das eigentlich auch.
Tatsächlich kann der Vermieter ja nichts dafür, dass das auto liegen bleibt.

Aber AGB sind AGB und daher danke ich dir herzlich.

Ich werde denen wohl mal einen lieben Brief schreiben.

Stephan

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