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Gasprüfung + TÜV Nord 1, 2


Gast am 10 Okt 2003 20:14:24

Hallo Reisemobilfreunde,

war heute mit meinem Reisemobil beim TÜV Nord, HU und AU für schlappe 111,15 Euro. Das alles immer noch jedes Jahr. Reine Abzocke :x !

Habe im Netz gelesen das immer häufiger beim TÜV Nord die Forderung nach einer Gasprüfung kommt. Nun auch bei mir, hier der Ablauf.

Die erste Aussage des Prüfers war das ich eine Gasprüfung machen müsse, worauf ich Ihn nach der gesetzlichen Grundlage fragte. Das der DVGW keine Gesetzeskraft hat habe ich Ihm auch gleich gesagt und wenn er auf einer Gasprüfung bestehe, ich das TÜV-Gelände sofort verlassen werde (ohne HU beim TÜV). Zu seiner Gesichtswahrung merkte er an das er das noch prüfen werde.
Die eigentliche HU war anschließend um so sorgfältiger.
Die Plaketten HU und AU wurden erteilt :) !
Bermerkung im Untersuchungsbericht "Keine Gasprüfung auf ausdücklichen Wunsch des Kunden" :!: und "Eine Gasprüfung ist durchzuführen".
Habe ich auch anschließend gemacht (Manometerprobe wie der TÜV auch) :wink: .

Also Reisemobilfreunde laßt euch in der Zukunft nicht einschüchtern durch den TÜV Nord.
Der TÜV Nord will doch nur euer Bestes.


Michael

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Gast am 11 Okt 2003 21:43:09

Hallo Michael,
Ich war gestern mit meinem gut 10 Jahre alten Safariways Womo beim Tüv und habe Tüv und Diesel-AU ohne Mängel bestanden. Kosten 78 Euro. Allerdings habe ich nur 2,81 to und muss das deshalb auch nur alle 2 Jahre löhnen. Das ist dann schon erträglicher. Eigentlich sollte die Gasprüfung auch gemacht werden, aber der dafür geeignete Prüfer hat sich krank gemeldet. Gasprüfung hätte nochmal 30 Euro gekostet. Werde sie nächste Woche aber nachholen.
Meines Wissens ist die Gasprüfung vorgeschrieben, kann allerdings nicht sagen wo. Trotzdem muss der Tüv seine Plaketten auch ohne geben. Ein erfahrener Polizist, der bemerkt, dass du keine gültige Gasplakette hast, kann dir meines Wissens aber ein Busgeld verpassen.
Ich bastle selber auch gern rum, habe auch schon eine komplette Gasanlage gebaut und abgenommen bekommen. Trotzdem, meine und die allgemeine Sicherheit sind mir die 30 Euro all zwei Jahre wert.

Dietrich

Abenteuer am 14 Nov 2003 20:48:17

Hallo,

habe am Dienstag bei der DEKRA 73 Euro für HU und ASU (Diesel) hingelegt. Ich gehe seit Jahren nur zur Dekra, da Ihre Tarife günstiger sind und eine eventuelle Wiedervorführung preisgünstiger ist.


Günter

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Gast am 14 Nov 2003 21:15:58

Hallo Günter,

ist Dein Reisemobil unter 3,5to? Dann sind die Tarife preiswerter.


Michael

Herbsch am 15 Nov 2003 11:01:09

Gasprüfung dient Eurer eigenen Sicherheit und der auf Campingplätzen (Haftungsfrage)

Der Polizei ist es egal ob Du ne Gasprüfung hast

Herbsch

Gast am 15 Nov 2003 15:01:14

Hallo Reisemobilfreunde,

in einem anderen Forum hat Wolf schön beschrieben wie die Gasprüfung selbst zu machen ist :) . So mache ich es übrigens schon seit ca. 20 Jahren und bin noch nicht in die Luft gefolgen :!: . Übrigens, der ach so wichtige Gassachverständige macht nichts anderes.

Wolf schrieb:
lf Rainer (majakeda) , 28.02.2002, 16:51:07
Gude aus Südhessen! Aus dem Urlaub zurück kämpfe ich mich gerade durch die verschiedenen Foren. Nun zum Thema: Lt. Aussage von Truma gilt eine Anlage als dicht, wenn (bei Benutzung von Duo- oder Triomatic) der Zeiger des Manometers nach Schließen insg. 10 Min. unverändert stehen bleibt.- CU Wolf
Auszug Ende

Mit dem Stichwort "Sicherheit " erschlägt man dann jedes Gegenargument.
Die Leute vom TÜV, Sachverständige usw. wollen doch nur unser Bestes :? !

Wenn CP`s eine Gasprüfung verlangen kann mir das recht sein ich fahre prinzipiell nicht auf CP´s. Meine Reisemobile sind immer midestens eine Woche absolut autark, selbst im Winter.


Michael

Zegu am 15 Nov 2003 22:35:43

@ kmfrank

Hallo Michael

..........bitte?????????
Ich versteh jetzt nicht so recht, ob das alles auch DEINE Meinung ist, die der Wolf dort vertritt. Vielleicht lese ich die Interpunktionen verkehrt :?

Ich finde die "ach so wichtigen Gas-Sachkundigen" machen genau das, was Unwissende und Nicht-Sachkundige (Laien hört sich echt krass an) nicht wissen, oder selbst machen können.

Zu einer Gasprüfung nach DVFG (bei G 607) gehört immer neben der Druckprobe auch eine Überprüfung der Abgaswege, die Sichtprüfung der Gasleitungen und Gasflaschenkästen (oder Gastankanschlüsse) sowie die Musterung der Frischluft-Versorgung und Raumluftentsorgung (Zwangsbelüftung).

Für die Einhaltung des sicherheitsrelevanten, technisch einwandfreien Zustandes ist der Betreiber der "Anlage" verantwortlich.

Ferner unterliegen die Mobilheime der Verordnungen der TRF (Technische Regeln für Flüssiggas) und sind somit den Wochenendhäusern (Gebäude die bestimmungsgemäß nicht ganzjährig bewohnt sein dürfen). Bei diesen ist eine wiederkehrende Gasprüfung vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung und Schadenseintritt sind strafrechtliche, sowie haftungstechnische Konsequenzen zu erwarten.


Frank

Abenteuer am 15 Nov 2003 22:54:57

Hallo Michael,

es hat zGgew. 3.5t.



Günter

Gast am 15 Nov 2003 23:20:28

Hallo Frank,

das was ich geschrieben habe meine ich auch so. Die Gasprüfungen die ich bisher gesehen habe, haben sich lediglich auf die Druckprüfung beschränkt.
Gasleitungen im Zwischenboden überprüfen?
Zündsicherung und Dichtheit prüfen? Oder die in Holzverkleidungen eingebauten Abgasleitungen aus unverrottbarem VA prüfen? Oder die Dachluken mit Zwangslüftung prüfen die man nicht verschließen kann?
Wer sich das als Laie nicht zutraut muss es halt für viel Geld machen lassen.

DVFG (bei G 607), ist das ein Gesetz? TRF noch ein Gesetz? Wenn es so wäre hätte mich der TÜV wegen schwerer Mängel nicht vom Hof gelassen.

Seit 20 Jahren fahre ich Reisemobile mit Gasanlage und hatte nie Undichtigkeiten noch sonst Probleme, ausser Funktioniert nicht. Was soll da auch passieren. Jede Baumaschine fährt auf unseren Gasleitungssystemen mit der Hydraulik 150 und mehr bar. Wir haben 50 oder 30 mbar.

Das so wenig Reisemobile/Wohnwagen in die Luft fliegen oder abbrennen ist sicher der Verdienst der guten Gas-Prüfungen?

Wir Deutschen übertreiben es wieder einmal. Oder Deutschland ist überreguliert.


Michael

[Admin] am 15 Nov 2003 23:31:52

naja, das ist alles ein bissel relativ - es gibt genug Leute mit zwei linken Händen........(und man kann halt keine Verordnung erlassen, die nur diese Leute betrifft)..........also sollten alle erstmal eine Gasprüfung haben................und wer meint, er hat das nötige Wissen und einen Druckprüfer............soll er halt

Herbsch am 15 Nov 2003 23:34:58

Ich weiß zwar nicht was ne Baumaschinenhydraulik mit 150 bar mit ner Niederdruckgasleitung mit 30mbar zu tun ha´t, aber seis drum ich verstehe nicht alles.

Gasprüfung ist jedenfalls ein kein gesetzliches muß sondern nur ein Soll!


Herbsch

Gast am 16 Nov 2003 05:33:43

Hallo Herbsch,

die Gasleitungen, Verbindungen, Verschraubungen, Winkel usw. die in unseren Reisemobilen verbaut sind kommen 1 zu 1 aus der Hydraulik. Wenn Du mal für Deine Gasanlage zum Umbau was benötigst, so gehe zum nächsten Bau - Landmaschinenhändler. Du Zahlst dort auch keinen Campingaufschlag.


Michael

Herbsch am 16 Nov 2003 11:23:15

Was sich da aber für Gas einsetzen läßt ist vielleicht mal ne Hydraulik für Cabrioverdecke oder so. Die Hydraulik mit der ich sonst zu tun habe ist wesentlich gewaltiger.


Herbsch

Zegu am 16 Nov 2003 14:21:13

Mann oh Mann,

Hydaulik hin Hydraulik her.................

......Da sind 150 bar drauf....jaja. Verdammt nochmal.........aber eben, wie das Wort schon sagt: Hydro etc. also Wasser, oder Flüssigkeiten und keine Brenngase. Und diese Gase haben einen noch viel spitzeren Kopf als Flüssigkeiten. Also: Wenn eine mit Flüssigkeiten gefüllte Hydraulikleitung mit 150 bar als dicht eingestuft wird, so muss sie es bei 50 mbar Brenngasdruck (oder 150 mbar Druckprobendruck) noch lange nicht sein.

Weiter: DVFG (Deutscher Verband für Flüssiggas)

TRGI Technische Regeln für Gasinstallationen
TRF Technische Regeln für Flüssiggas
beides sind DIN und somit Regelwerke die bei Rechtsentscheidungen verbindlich sind.

Was soll da auch passieren?


Na was schon? Bei `ner undichten Gasleitung, oder Abgasleitung,oder unzureichender Frischluftzufuhr wird man bestimmt nicht naß.....oder bekommt Hungergefühle.....oder verbraucht 2 Liter Diesel/100 km mehr......oder...oder


Frank

Jambo45 am 16 Nov 2003 14:51:52

Hi Michael ,

also, die Gasprüfung beschränkt sich keineswegs auf die Dichtigkeitsprüfung, die im Übrigen mit 150 mb durchgeführt wird, das ist der 3-5fache Bewtriebsdruck. Da geht es u.a. auch um die Zündsicherung, Abgasführung, Korrosion und andere ganz essentielle Sicherheitsaspekte, die bei Fehlfunktion schnell zum Supergau führen können. Die Gesamtanlage wird auf vorschriftsmäßigen Aufbau und Zustand geprüft, das ist ne lange Checkliste. Wird das nicht gemacht, würde ich auch die Gebühr nicht zahlen.

Gemeint sind hier wohl weniger die Leute, die technisch einigermaßen im Saft stehen und ihre Gasanlage sehr wohl vorschriftsmäßig aufbauen und überprüfen können. Mache ich ja auch ständig. Und die vorgeschriebenen Komponenten, so sie denn verwendet werden. bringen schon für sich einen hohen Sicherheitsstandard.

Leider gibt es aber zu viele Bastler mit zu viel Mut und zu wenig Ahnung. Erst kürzlich hatten wir diese Anfrage im Forum bez. Katalytofen mit Schlauchanschluss. So was gibts nicht nur wirklich, das fährt auch auf deutschen Straßen umher! Und noch schlimmeres.

Gas ist, unsachgemäß behandelt, nun mal extrem gefährlich. Strömt es auch, kann es eine Sprengkraft entwickeln, die durchaus mit Dynamit vergleichbar, dabei aber um ein vielfaches brisanter ist. Ich hab schon etliche Opfer von Gasverpuffungen gesehen, das reicht mir. Ich bin froh, wenn um mich herum immer mehr Fahrzeuge mit Prüfsiegel stehen. Weiß ich denn, was die alles an ihrem Vehikel vermurksen?



Jambo

Zegu am 16 Nov 2003 14:55:54

@ Jambo

Du sprichst mir aus der Seele.

Vielen Dank

Frank

selfmaker am 17 Nov 2003 15:15:53

Hallo Jambo,

Man darf auch nicht außer Acht lassen,daß im Schadensfall die Versicherungen die Zahlung verweigern kann :abgelehnt: , wenn keine gültige Gasprüfung vorhanden ist. (Und das kann ganz schön teuer werden) :cry:




Selfmaker

Gast am 17 Nov 2003 16:34:31

Bleibt cool Leute :!: :!: :!: 8)

Ich bin der Meinung, bei Gas hört der Spass auf :!:

Und es werden Unsummen für Salatschüsseln und Fernseher, Klimaanlagen und last but not least zigtausende für den WoMo Spass selbst ausgegeben, da sollte die Gasprüfung doch nicht weh tun, oder ???


Thomas

Zegu am 17 Nov 2003 17:22:12

da sollte die Gasprüfung doch nicht weh tun, oder ???


Ja genau

Umgerechnet sind das.................warte........ :gruebel: ........ ca 300 km Diesel alle 2 Jahre.
Das wird so schlimm nicht sein, oder?

Frank

Gast am 17 Nov 2003 17:43:23

Nur 300 KM :eek:, vorsicht Frank sonst kriegste auch ne Werbe PM zum Tuning. :D


Thomas

HPMZ am 13 Mai 2004 22:40:32

Hallo zusammen,

ich versuche (gelingt mir nicht immer) Geld zu sparen wo es halt eben geht.
Nach meinem Verständnis geht es halt nicht bei der Gasprüfung für 30 Euro. Ich habe keine "Pumpe" um die Anlage auf Druck zu setzen und bin auch nicht ausgebildet die weiteren Prüfungen zu machen. Sicher gibt es immer wieder Spezis die alles können. Auch die HU beim TÜV könnten viele selbst, aber wir haben uns nun mal entschieden nach den hiesigen Gesetzen und Vorschriften hier in der BRD zu leben. Mag es allerlei Unsinn bei Regeln und Gesetzen geben, die Gasprüfung ist es nicht. Vor 4 Wochen habe ich mein WoMo für 30 Euro bei der Dekra hier in Aachen prüfen lassen. Der Prüfer (im übrigen ein sehr netter, unterhaltsamer, freundlicher Mensch) hat sich sehr viel Mühe gegeben. Mühe nicht einen Fehler unbedingt zu finden, sondern für meine Sicherheit zu sorgen/zu prüfen. Die Druckrüfung war ein Bestandteil, die Sichtprüfung von Kasten , Be-Entlüftung, der Regler, die Zuleitung, der Verbindungsschlauch ein weiterer. Danach ging es zum Herd. Funktion der Flammen, der (weiß nicht wie es im Fachmund heißt) Abschaltsteuerung (Magnetventil oder ähnliches muß schliessen-klacken- wenn Flamme ausgeht) aller Brennplatten, die Heizung wurde auf ordnungsgemäße Flamme und Abschaltung (klacken wenn Flamme aus geht) geprüft, der Kamin, die Zu- und Abluft im Wohnraum (alle Räume, auch Bad und Dusche), selbst die Sicherheitstafel (Fenster auf beim kochen mit Gas) wurden geprüft (bzw. reingeklebt). Letztendlich galt auch noch ein prüfender Blick dem Boiler ob er funktioniert (hier war eine weitere Prüfung nicht möglich). Bestimmt habe ich noch Sachen vergessen, die der Prüfer im Vesier gehabt hat. Daraufhin gab es eine Plakette. Somit bin ich auch im Versicherungsfall (falls ich dies bei einem Gasschaden erlebe) auf der sicheren Seite. Übrigens, nicht nur ich, sondern auch meine Frau und mein Kind. Für mich ist die Gasprüfung (da kein Spezialist) eine sehr wichtige und vernünftige Sache.

Lieben aus Aachen

Peter Z.

Zegu am 14 Mai 2004 21:31:27

HI,

HPMZ schrieb:
Funktion der Flammen, der (weiß nicht wie es im Fachmund heißt) Abschaltsteuerung (Magnetventil oder ähnliches muß schliessen-klacken- wenn Flamme ausgeht) aller Brennplatten, die Heizung wurde auf ordnungsgemäße Flamme und Abschaltung (klacken wenn Flamme aus geht) geprüft


Das Ganze heisst: Thermoelektrische Zündsicherung.

Die Bauteile:
Der kleine Pin neben / in der Flamme: Thermoelement
innerhalb des Gasherdes, am Gasventil für jede einzelne Kocherflamme sitzt der Haltemagnet.

Funktionsweise:
Das Thermoelement erzeugt bei grosser Hitze, durch einen Bi - Metall, der in sich in der Spitze befindet einen Mikrostrom bzw. Thermostrom. Dieser erregiert über ein großquerschnittiges Kabel den Mini - Elektromagneten (Haltemagnet) mit ansteigender Temperatur.
Beim Eindrücken des Regelventils zwingst Du eine kleine Metallplatte mit angekoppeltem Gasventil an den Haltemagnet und somit dieses den Gasweg freizugeben. Dadurch kannst Du den Kocher zünden. Wenn die Flamme brennt baut sich langsam der Thermostrom auf und der Haltemagnet kann nach ca. 5 - 10 Sekunden die mit einer Rückholfeder ausgestattete Metallplatte und somit das Gasventil geöffnet halten.
Verlöscht die Flamme unkontrolliert reduziert sich der Thermostrom und die Gaszufuhr wird automatisch nach max. 30 Sekunden durch ein deutlich hörbares "Klack" - Geräusch unterbrochen.

Eine echt sichere Methode gegen ungewollte Ga?plosionen (wer will die schon?).

Übrigens:
Dieses System verbirgt sich in vielen Gasgeräten (Heizung, Boiler, Absorberkühlschrank etc. , auch in manchen älteren Heizkesseln und Gas - Durchlauferhitzern der Hausinstallation) und ist ein "halbautomatisches System".

Eine andere Variante ist der "Vollautomat"
Hierbei wird die Flammenüberwachung (Feuerungsautomat) mittels eines elektronischen Fühlers (Ionisationselektrode) reguliert.
Die Ionisationselektrode sitzt unmittelbar in der Flamme und misst über die Elektronik die sich verändernde Stromstärke durch die Flamme hindurch gegen Masse.
Nach dem Zündvorgang, der über einen Zündtrafo auf die Zündelektroden erfolgt und mehrere Zündfunken erzeugt, veränder sich bei Flammenbildung die gemessene Stromstärke und die Elektronik lässt den Brenner weiter brenn. Wenn keine Flammenbildung gemessen wird, schliesst die Elektronik nach max. 3 Sekunden die Gaszufuhr über ein elektrisches Gas - Magnetventil.

Dieses System wird auch schon in Fahrzeuginstallationen verwendet.

Zu beiden Systemen im Zusammenhang mit der Gasprüfung:

Bei der Gasprüfung wird durch die Druckprobe (150 mbar) auch festgestellt ob die Gasmagnetventile richtig schliessen, da mit geöffneten Geräte - Absperrventilen abgedrückt wird und somit die komplette Anlage unter Druck steht.

Für mich ist die Gasprüfung (da kein Spezialist) eine sehr wichtige und vernünftige Sache.


Richtig so!

Frank-A521 am 04 Jun 2004 22:02:24

Hallo zusammen ,

ich war gestern 03.06.04 beim Tüv in NRW das erste was sie gefragt haben ob ich eine gültige Gasprüfung habe. Auf meine Frage hin das es doch nicht vorgeschrieben ist sagten zwei Prüfer im Chor es ist eine Verordnung und daran hätten Sie sich zu halten. Da es auch um meine Sicherheit geht habe ich sie machen lassen. Es wurde eine Druckprüfung gemacht der Druckminderer die Sicherheitsventile aller Geräte auf Funktion geprüft . Tüv und Gasprüfung bestanden :D für 70,60Euro


Frank

Gast am 05 Jun 2004 09:29:23

Hallo Frank,

tut mir leid für Dich das Du dich hast überrumpeln lassen.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Gasprüfung!!!!!! Wie die Jungs schon sageten, eine Verordnung. Verordnungen kann ich auch erlassen muß sich aber niemand daran halten.

Gasprüfung bestanden, Toll.
Das Geld hättest Du Dir selbst verdienen können. Siehe hier im Forum und diverse Anleitungen.
Du hast doch eine Duomatic mit Manometer?


Michael

Beno001 am 05 Jun 2004 14:21:45

Wegen der Sicherheit finde ich die "Verordnung" sehr sinnvoll, aber lustig bei der ganzen Sache finde ich, das kein TÜV, kein Womo-Händler und auch sonst niemand bei unserem LT (mit Gastank) keine Prüfung machen kann!!!! Ich habe meine HU erfolgreich bestanden, aber ohne Gasprüfung, nur der Tank hat seine 10-Jahres Prüfung gehabt...

Verdrehte Welt...

Ich werde aber die Prüfung gelegentlich nochmal nachholen lassen, wenn ich mal jemanden finde, der die auch machen kann... Schon alleine wegen meinem Gewissen!

Gast am 05 Jun 2004 14:36:39

Verordnungen haben sehr wohl regelnden und bindenden Charakter.
Siehe die beiden bekanntesten Vertreter, die STVO (Straßenverkehrsordnung) und die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung.
Hier wird über eine Paragrafenkette auf ein Gesetz, das StVG (Straßenverkehrsgesetz) verwiesen und schon sind die Verordnungen bindend und die Bußgelder zahlbar (wie wahrscheinlich jeder von uns schon erfahren hat).

Bei dem Gas im Auto ist es tatsächlich erst mal auch so, dass es kein direktes Gesetz gibt, welches das "Gasgerödel" regelt.
Es gibt da so ein Arbeitsblatt des DVFG, das keinen bindenden Charakter hat. Dummerweise existiert die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) und da steht im § 11, das Campingfahrzeuge unter die GGVSE fallen und in den Campingfahrzeugen das "Gasgerödel" eben genau dem DVFG (bei G 607) entsprechen muß. Im § 10 GGVSE gibt es auch wunderschöne Bußgeldvorschläge zu den entsprechenden Verstößen und dann auch noch gleich der Verweis, dass die GGVSE über das Gefahrgutbeförderungsgesetz quasi Gesetzeskraft hat. Und im Gefahrgutbeförderungsgesetz §1 steht, bei welchen Stoffen das Gestz gilt und im §3 Gefahrgutbeförderungsgesetz steht, das bestimmte Behörden Verordungen erlassen dürfen, die Näheres regeln. Und im §10 steht dann, wer wann warum ordnungswidrig handelt.

Und damit ist die DVFG (bei G 607) absolut bindend und steht einem Gesetz gleich.

Tut mit Leid, wenn ich hier einigen auf die Füße trete, aber es ist nun so. Und wenn in diesem Bereich auch große Unsicherheit herrscht ändert es nichts an der Tatsache, dass Campingfahrzeuge nunmal eine Gasprüfung brauchen. Was meint ihr, auf welcher Grundlage die Versicherungen ansonsten die Zahlung verweigern? Oder auf welcher Grundlage ich nur 2 Flaschen a 11 kg im Womo haben darf? Wenn das alles nur ein unverbindliches "Soll" wäre hätten wir eine unabsehbare Vielzahl von Gasanlagen. Oder meint ihr ansonsten würde sich jede Firma, die Womos oder Wohnwagen herstellt, an die unverbindliche DVFG (bei G 607) halten?


dm

Zegu am 08 Jun 2004 20:31:49

@ dm

Viel deutlicher hätte ich es auch nicht schreiben wollen. Danke!

Gast am 08 Jun 2004 21:24:21

Hallo Zusammen, hallo DM,

hast Du schön geschrieben und für Dich abgeleitet.

Vereine und Verbände erlassen nun mal keine Gesetze!

DVFG Deutscher Verband Flüssiggas eV

Wenn ich nun Gesetzesberecher bin, warum habe ich dann eine TÜV-Plakette bekommen? Bis auf den Eintrag "Auf Kundenwunsch wurde keine Gasprüfung durchgeführt" ist nichts passiert.

Wie hier schon erwähnt, wer keine Gasprüfung selbst machen kann der muß sich halt an einen Fachmann wenden.


Michael

Gast am 08 Jun 2004 21:48:57

Verbände erlassen keine Gesetze, das ist vollkommen richtig. Aber Gesetze können sich auf Regelwerke beziehen, die durchaus von (Fach-)Verbänden und Vereinen erstellt werden. Die Kette habe ich ja dargestellt.
Und diese Praxis ist durchaus üblich.
Denn der eigentliche Gesetzgeber, der Parlamentarier im Bundestag, hat nun in der Regel wirklich keine Ahnung von Gasanlagen (jetzt nicht Anfangen wovon unsere Politiker noch keine Ahnung haben!)

Bei deinem TüV sage ich mal einfach so: Du hast gepokert, geblufft und gewonnen.

Apropos Vereine: Technischer Überwachungs Verein . Der darf ja auch dein Auto stillegen.

Achso, ich hab mir das nicht nur so ausgedacht. Ich bin durchaus vom Fach und habe gelernt/studiert, Gesetze zu lesen und eben genau diese Ableitungen und Ketten zu erstellen.


Zusatz (Edit): Das Originalposting von KMFRANK hat mich einfach neugierig gemacht warum der TüV da jetzt hinterher ist. Das Raussuchen war übrigens noch etwas komplizierter als in meinem Posting dargestellt, da noch Ausführungsvorschriften und deren Anlagen berücksichtigt werden mussten.

dm

Butterblümchen am 08 Jun 2004 21:53:41

Wouw. Welch ein Tonfall. Ich hab von der ganzen Materie verdammt wenig Ahnung. Ich für meinen Teil finde, daß jeder für sich selber entscheiden kann und darf, was er selber macht und was er machen lässt. Kommt ja auch drauf an, was jeder sich zutraut und was nicht. Es entscheidet ja auch jeder selber, ob er bei Rot über die Ampel geht, und das Risiko auf sich nimmt platt gefahren zu werden. Ich muß nicht automatisch mit negativen Folgen rechnen wenn ich mich nicht an Verordnungen und Gesetze halte. Aber ie Chance, daß was nachkommt ist da. Jeder hier ist alt genug um zu entscheiden für was er sein Geld ausgibt. Wie gesagt, wer alles oder vieles selber kann.. bittesehr. Wer es nicht kann (dazu zähle ich mich auch) oder vielleicht auch keien Zeit hat, muß halt dafür zahlen. Jeder entscheidet ja auch selber, wie groß sein rollendes Zuhause ist, und somit auch wieviel Geld er dafür ausgibt.

Gast am 08 Jun 2004 22:06:56

Eh, um es hier kurz klarzustellen: Jeder entscheidet für sich, welche Gesetze er beachtet und welche nicht.

Ich wollte nur versuchen, fundiert zu erklären, dass die Gasprüfung doch Vorschrift ist. Denn irgendwie war im Posting von Kmfrank ja auch die Frage nach eben der Rechtsgrundlage (wenn auch vor einiger Zeit an einen TüV-Menschen).

Vielleicht vollzieht jemand mal die Argumentationskette nach (und wiederlegt sie oder eben nicht).

Das eine Gasanlage auch sicher sein kann, wenn kein Gasfachmann geprüft hat, ist mir auch klar, genau wie die frisch DVFG-geprüfte Anlage undicht sein kann.



dm

rspicken am 08 Jun 2004 22:10:38

Find ich etwas komisch, denn wenn jeder selber entscheidet welches Gesetz er beachtet und welches nicht, brauchen wir dann überhaupt noch welche :?: :?:

Butterblümchen am 08 Jun 2004 22:15:29

nein, so hab ich das nicht gemeint. Ich möchte damit nur sagen, daß jeder ja selber entscheiden muß, was er wie, wann und wo macht. Natürlich sind Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Ich für meinen Teil bemühe mich das zu tun. Ich kann mich sicherlich nicht davon frei sprechen auch mal einen Fehler zu machen, sei es aus Unachtsamkeit oder aus Unwissenheit. Ich kann aber niemanden dafür zur Verantwortung ziehen, wenn ich "Mist" gebaut habe. Ich für meinen Teil hab mich hier reingeklickt, weil gehofft habe ein paar mehr Infos zu bekommen, an wen wir uns künftig wenden können, wenn es bei uns mal wieder ans Prüfen geht. Hab aber dann festgestellt, daß Ihr Euch hier zum Teil ziemlich angeht. Hat mir nicht gefallen, daher mein Komentar. Sorry

[Admin] am 08 Jun 2004 22:17:06

............aber nich, daß ihr euch jetzt noch streitet :roll:

Butterblümchen am 08 Jun 2004 22:19:26

:roll: ich wüßte nicht warum :roll:

Gast am 08 Jun 2004 22:20:21

Also ich für meinen Teil nicht!
Ich kann auch damit Leben, das die beiden entgegengesetzten Meinungen hier so stehen bleiben.
Dann soll jeder, der das hier liest sich seine eigene Meinung bilden und ggf. selber noch Fachleute fragen.
dm

rspicken am 08 Jun 2004 22:22:11

Um mal wieder auf die sachliche Ebene zu kommen. Man muß doch nur überlegen was eine undichte Gasanlage auslösen kann. Im schlimmsten Fall sowas wie auf dem Bild (auch wenn es keine WoMo ist). Daher denke ich, man sollte jede Möglichkeit nutzen die sich einem bietet sowas zu verhindern. Daher ist eine regelmäßige Gasüberpfrüfung (abgesehen vom Gesetz) doch für jeden Nichtfachmann eine Beruhigung.

Ich habe die Prüfungen immer gemacht und werde es auch weiter so halten.

Butterblümchen am 08 Jun 2004 22:23:46

:top:

Gast am 08 Jun 2004 23:10:58

Nochmal ich:

Damit hier kein falscher Eindruck entsteht:


@ alle
Ich will mich hier nicht streiten!!!!!

Und ich kann kmfrank auch voll und ganz verstehen. Wenn mir jemand beim TüV etwas sagt, was ich nicht nachvollziehen kann, dann soll er es mir gefälligst an Ort und Stelle beweisen! Und wenn er es nicht beweist, dann gehe ich dagegen an! (Warum der TüV-Mensch einen Rückzieher machte wird wohl sein Geheimnis bleiben)

Ich wollte hier eigentlich nur warnen, dass i c h kmfrank's Meinung für falsch halte. (ich bitte zu beachten: Ich habe n i c h t gesagt: Er hat unrecht. )
Und ich habe versucht es zu belegen.
Und zwar nur aus dem Grund um andere hier im Forum davon abzuhalten ohne Gasprüfung ggf. negative Folgen zu erleiden.

@ kmfrank
Wir kennen uns persönlich aus Berlin. Ich will mich schon gar nicht mit dir streiten , diskutieren mit dir dagegen schon.
Ich kann sehr gut damit leben, das du in diesem Punkt eine andere Meinung hast als ich. Ich gehe auch davon aus, dass deine Gasanlage so sicher ist wie meine. Ich teile deine Meinung, dass die Gasprüfung dann unsinnig ist wenn ein sorgfältiger Mensch dies mit einem gewissen Fachverstand immer wieder selbst überprüft. Nur, noch hast du mich nicht überzeugt das ich nicht alle 2 Jahre so eine Plakette holen muss.
So wie ich alle 2 Jahre zum TüV muss obwohl mein Auto beim Hersteller regelmäßig gewartet wird.

Genausowenig empfinde ich deine Gegenargumente als "Streit", sondern eben als Argumente. Und ich würde mich immer wieder mit dir zusammensetzen und unterhalten und ein Bier trinken, genauso wie ich davon ausgehe, dass du dies ebenso tun würdest.

wieder @ alle:
Ich hoffe, dass ich meine Beweggründe rüberbringen konnte! Es ist schriftlich halt schwerer als in einer Unterhaltung.

dm

Gast am 09 Jun 2004 16:54:10

Hallo Zusammen,

bittschön, wer streitet sich hier :o ?

Unterschiedliche Meinung ja.

@DM,
der TÜV darf kein Fahrzeug stilllegen. Der TÜV muß die Polizei holen und die legt dann das Fahrzeug still. Habe ich bei meiner LKW Werkstatt, wo ich zur TÜV-Prüfung war, selbst erlebt.

@all
Zur Gasprüfung ist noch zu sagen das der TÜV eine Geldquelle entdeckt hat und die mit allen Mitteln versucht auszuschöpfen. Der TÜV fragt nicht ob er die Prüfung mitmachen soll, sondern, es muß jetzt gemacht werden.
Es geht um sehr viel Kohle. 500.000 zugelassene Reisemobile, alle 2 Jahre Gasprüfung für 30€ macht 7,5 Mio€ pro Jahr! Das alles für null mehr Personal und sonstige Kosten, Risiko usw. Also, Reingewinn vor Steuern.
Das Ärgert mich an der Sache.

Genau wie ganz findige Prüfer die Brennkammern der Gas-Heizungen getauscht haben wollen obwohl Truma ein Gutachten hat das dies nicht notwendig ist. Steht oder stand auch auf der Homepage von Truma.

Ich fahre weit über 20 Jahre Reisemobile mit Gasanlage und hatte nie Probleme mit der Gasprüfung, Undichtigkeiten oder Fehlfunktionen, ausser geht nicht. Nun soll alles anders sein :?:

Mein Haus (11 Jahre) mit Gasanlage ist noch nie geprüft worden, es gibt auch hier keine gesetzliche Vorschrift. Dem TÜV fällt hierzu sicher was ein, oder dem Schornsteinfeger, der die Geldquelle noch nicht entdeckt hat.
Muß ich mir jetzt Gedanken machen :D ?

Freue mich auf das nächste gemeinsame Bier mit euch selbstverständlich auch DM :) .


Michael

Gast am 09 Jun 2004 16:56:43

@DM,

habe mir gerade Dein Auto angesehen nun weiß ich auch wer Du bist.


Michael

achimHH am 09 Jun 2004 22:26:00

Beno001 hat geschrieben: aber lustig bei der ganzen Sache finde ich, das kein TÜV, kein Womo-Händler und auch sonst niemand bei unserem LT (mit Gastank) keine Prüfung machen kann!!!! Ich habe meine HU erfolgreich bestanden, aber ohne Gasprüfung, nur der Tank hat seine 10-Jahres Prüfung gehabt...




Sorry Benno, aber das kann nicht sein.
Das kann nicht daran liegen das Euer Sven einen Gastank hat.
Denn der James Cook, von Westfalia, der hatte auch einen festeingebauten Gastank.
Und die Gasprüfung wurde bei uns mehrmals gemacht.
In Bayern und auch in Hamburg bei verschiedenen Wohnmobilhändlern,
und einmal sogar beim Tüv.....

Den Tank als solches, den können sie nicht Prüfen, der hat ja seine Prüfung, wie Du auch schon geschrieben hast.
die Gasflaschen werden ja auch nicht geprüft.........
Aber die Anlage als solches, direkt ab Tank, (da sind sie rangegangen zum abdrücken)...geht es schon.

trotzdem der Tüv darf die Tüv-Plakette nicht verweigern,
wegen der fehlenden Gasprüfung.
Meine Ausrede war, "der Herd wird nächste Woche gewechselt.....
anschließend lasse ich dann die Prüfung machen! ...

kmfrank, hat Recht, sorry, ist auch meine Meinung.
Es ist vom Tüv usw. nichts anderes wie Geldschneiderei!

ich habe es vor 2 Jahren erlebt, das der Prüfer zu dusselig war, die Prüfung richtig und ordnungsgemäß durchzuführen.

vom achim

Tipsel am 09 Jun 2004 23:44:04

Also, geb ich noch mal meinen Senf dazu. Wir waren vor kurzem beim Tüv, und der hat nicht mal nach der Gasprüfung gefragt. Hab extra das gelbe Heftchen dabei gehabt, wollte er nicht sehen.
Oder ists in Hessen anders ? Wenns Vorschrift ist, muß er nach der Prüfung fragen, oder? Lediglich nach den Vorderreifen hat er geguckt und uns drauf hingewiesen, dass sie bald fällig sind.

Beno001 am 10 Jun 2004 09:52:40

@achimHH: Das ist leider wirklich so gewesen, ich geb ja nur wieder, was wirklich passiert ist!

Ich wollte die Gasanlagenprüfung bei einem Womo-Fritzen machen lassen! Der meinte daraufhin, das er das nicht könne, ihm würde das Anschlußstück fehlen, wo er seine Abdrückapparatur ansetzen kann. Ich sagte ihm dann, das ich ohne weiteres ihm da ein Adapter besorgen könne. Nein, das würde ihm nix bringen! Das machte mich dann stutzig, und ich habe ihn gefragt wer die Prüfung denn machen könne! "Der TÜV, ist hier gleich um die Ecke (war in einem anderen Ort, da bei uns der TÜV bekannterweise sehr, sehr pingelig ist!), der MUß es ja machen können!" Ich also zum TÜV. Ich sagte, die möchten bei mir doch eine Gasanlagenprüfung vornehmen. Das wäre kein Problem, das würden sie ja fast täglich machen... Als er den Gastank sah, meinte er nur, das ihm der Anschluß für sein Abdrückteil fehlen würde. Ich sagte zu ihm, das er doch nach dem Regler ansetzen könne, ich würde in der Zeit einen neuen Regler besorgen, den er dann einbauen könne (das Gewinde vom Regler war nämlich dasselbe wie "von seinem Abdrückapparat"). Das würde nicht gehen, schließlich müßte er ja gleich nach der Anlagenprüfung ja auch die Funktionsprüfung machen! Ich sage, das da ja nur ein Kocher und ein Kühlschrank dranhängen, den "Boiler" habe ich schon ausgebaut! Und den Kühlschrank kann man nur an- oder ausschalten, und den Kocher auch nur anzünden und wieder ausmachen, das würde ich schon selber hinkriegen! Da guckte der mich an, und meinte nur, das würde so ja auf keinen Fall laufen. Ich sage nur, das ich seit Monaten hinter der Scheiße herrenne, weil mir die Plakette wegen fehlender Prüfung verweigert worden ist (ich hatte ja noch keine Ahnung davon). Und das mir niemand auch nur ansatzweise helfen könnte (ich kannte das Forum hier ja noch nicht :D ), was ich seiner Meinung nach denn jetzt machen solle... Daraufhin wurde er etwas rötlich im Gesicht, und fragte mich dann, ob der Gastank sich denn noch rentieren würde(?????). Ich versuchte wieder runterzukommen und ihm geduldig Rede und Antwort zu stehen, schließlich wollte ich ja was von dem Kerl... Als er mich dann nochmal an den Womo-Fritzen verwiesen hat ("Die müßen das ja machen können") habe ich mich in unseren Sven gesetzt und bin sauer weggefahren. Ich war kurz davor zu meiner alten Firma zu fahren und mir dort das "ach-so-wichtige" Adapterstück einzubauen, fuhr dann aber noch bei einem Bekannten vorbei, der Selbstausbauer ist, um ihn nach Rat zu fragen. Der stieg sofort in Sven ein, und wir fuhren zu einem Autohändler, wo ein Dekra-Mensch mir sofort die Plakette (ohne auch nur nach Gas zu fragen) aufklebte - natürlich nach genauster Fahrzeugkontrolle.

Als mir die Plakette beim ersten Mal verweigert wurde, war das übrigens auch Dekra-Mensch...

So war meine leidige Geschichte der Gasprüfung...

dokabastler am 11 Jun 2004 08:25:28

Also, mein Senf auch hier

ich hab gerade meine § 21 Zulassung (also Wmom-Umschlüsselung vom LKW nach 3 Jahren Stillegung) hinter mir

Der TÜV-Mann, der mich die Jahre "betreute" (d.h. den ich immer fragte und der secht kooperativ war) sagte, daß Gaserstabnahme vorliegen muß, sonst prüft der TÜV nicht - die 2-jähringen Wiederholungsprüfungen mache der TÜV selber.
Ich hab mich da nicht gewundert, klingt logisch...

Also: Vor TÜV bin ich zum Womo-Händler, der hat mir alles geprüft (wirklich genau, ich muß sagen, der hätte mir keien Aufkleber und kein Prüfbuch gegeben, bevor ich nicht alles nachgebessert hatte, was nicht passte - find ich auch gut so....)
Komisch fand ich nur, daß die Erstprüfung und die Wiederholungsprüfung nach Aussage des Händlers sowieso das gleiche Prüfprogramm enthalten und auch gleich teuer sind.........nur das neue gasprüfheftchen hat extra gekostet ...

Also bin ich stolz mit neuem Aufkleber und neuem Heft zum TÜV - da mein bisheriger o.g. berater im Urlaub war, mußte ich eh zu einem anderen und bin daher auch gleich zu einer ganz anderen prüfstelle gefahren -
und entweder hat der Prüfer das kleine Aufkelberlein sofort gesehen und nicht weiter nachgefragt - oder die gassache war ihm egal.
Auf jeden Fall hat er nicht nach dem Gasbuch gefragt etc.

Mein Fazit:
gescheit und mit Verantwortungsbewußtsein (von wem auch immer) geprüfte gasanlage ist für mich und die Mitcamper wichtig -
denn was nützt einem letzlich die bestanbdene gasprüfung von gestern wenn man heute wieder pfuschermäßig dran rumschraubt

- für die TÜV-Prüfung ist die gasprüfung anscheinend je nach Prüfstelle und prüfer oder deren tagesform mehr oder weniger wichtig..........


Bei meiner Abnahme ahtte ich generell den Eindruck, daß der prüfer die Verkehrssiucherheit des basisfahrzeugs testete und die Womo-Eintragung eher locker nahm (vielleicht hat aber meine Arbeit und auch ich auf Ihn einen vertrauenerweckenden Eindruck gemacht...)

dokabastler

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