Eine positive Entscheidung für freie Fahrt in Umweltzonen für historische Fahrzeuge hat der Bundesrat endlich getroffen.
Sicherlich nicht uninteressant für Besitzer von alten Schätzchen (oder sochen, die es werden wollen).
Quelle:
Drucksache 464/07, Beschluss des Bundesrates vom 21.09.2007
Erste Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)
Link: --> Link
Kurzfassung:
Der Bundesrat hat beschlossen, historische Fahrzeuge in den Ausnahmekatalog aufzunehmen, da sie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

