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hallo,
mittlerweile habe ich das biblische alter von 50 jahren erreicht und zuckele mit einem zgg von 4,3 to durch die kante, mein alter lappen mit klasse 3 gesteht mir bis zu 7,49 to zu. ganz verschwommen habe ich gehört, dasz es für so alte säcke wie mich irgendwelche änderungen bzgl. der tonnage geben soll - wer weisz mehr? grusz hartmut Da gibt es nichts.
Ich habe jetzt allerdings den alten gauen Lappen gegen die Plastikkarte getauscht, bevor mich ein Gendarm nach einem richtigen Führerschein fragt. Gibt doch was.
Die Klasse C1 hat die Beschränkung 171. und das bedeutet: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste [quote="agu"]Da gibt es nichts.
Richtiger wäre: FAST nichts Die Klasse CE 79, die im alten 3 enthalten war, erfordert ab dem 50 Lebensjahr eine Verlängerung mit Gesundheitscheck. Hier eine kurze Erklärung was unter diese Klasse fällt: Die Klasse CE 79 braucht derjenige, der Fahrzeugkombinationen führen möchte mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18,5 t, wobei das Zugfahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten darf. So eine Art LKW Hängerzüge. Ist somit für Wohnmobilfahrer wahrscheinlich eher weniger relevant. LG pluspetit mein gerücht besagt, dasz ohne gesundheitscheck die erlaubnis komplett auf 3,5 to eingedampft wird.
hat jemand einen link? grusz hartmut Nur wer seinen alten FS umtauscht und dabei auf den Besitzstandsschutz
verzichtet ( Zuggesamtgewichte dann keine 18,5 Tonnen mehr ) darf dann mehrachsige ( Drehschemel ) Anhänger ziehen. Pijpop reicht mir alles noch nicht, es soll auch irgendwelche fristen geben, bis wann ich irgendwo irgendwas beantragen musz, mit der plastikkarte ansich hat das gar nix zu tun - sondern mit dem halben jahrhundert...
mein zuständiges landratsamt (= führerscheinstelle) hat natürlich keine kennung, zitat: "ganz aktuelle eu-neuregelung blablablla..." grusz hartmut
Ja, man nannte die Klasse CE früher auch Klasse 2 ! Nur die alte Klasse 2 wird ab dem 50. Lebensjahr mit jährlichem Gesundheitscheck belegt. Ich habe aus Kostengründeen deshalb meinen Klasse 2 verfallen lassen. Ich bin aber weiterhin im Besitz des A1 BE C1E und MLT. Diese Führerscheine sind nicht durch Beschränkungen belegt. Ich habe bereits den neuen EU Führerschein ( Scheck-Karte ). hab was gefunden: Das ist wieder eine Bürokratenformulierung:
"Die aus einem Zugfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und einem Anhänger mit einer Achse bestehen, soweit die zulässige Gesamtsmasse des Zuges mehr als 12.000 kg beträgt." D.h. mit meinem alten 3er, darf ich (weil ich die Umschreibung und den Gesundheitscheck versäumt habe) Nur noch einen LKW bis 7,5 t mit einem Einachshänger bis 4,5 t ziehen. Das reicht mir auch! hallo migula, falls es dir doch nicht reicht hast du aber ab der 50er party 2 jahre zeit, den antrag nachzuholen, in diesem zeitraum wäre aber ein 12,5 to -gespann fahren ohne führerschein...
ist das nicht abartig? grusz hartmut Bei 6/54 ist auch diese Frist vorbei!
und wenn Du jetzt im Lotto gewinnst und Dir ein 12 Meter Mobil zulegen willst :( :D :D :D Dieter Es kommt bekanntlich nicht auf die Länge an!
Hallo allerseits. abartig ist es, da den älteren Führerscheinbesitzern der Führerschein auf Lebenszeit ausgestellt wurde. weiterhin ist es abartig, das wenn Du den Antrag verspätet nachholst, also innerhalb der 2 Jahre, es auf Deinem Führerschein so aussieht als ob Du diese FS-Klasse erst ganz neu gemacht hast. Diese FS-Klasse wird dir dann erneut erteilt, allerdings ohne Prüfung. Auch nicht zu verstehen, oder abartig ist es, das Fahrer aus etlichen anderen Ländern (auch der EU), ohne jegliche Gesundheitsüberprüfung mit Ihren LKW´s + Reisebussen auch auf unseren Straßen fahren dürfen wie sie wollen . und so ganz billig sind diese Untersuchungen und der dann "Neue Führerschein" auch nicht. achim Hai!
Gesundheitsüberprüfung alle 5 (fünf) Jahre! Und kosten tut das auch nicht viel. Ist zu vernachlässigen! Bei uns reicht die Bescheinigung des Hausarztes. Attest vom Augenarzt 10 Euro. Augenuntersuchung sollte ja sowieso in regelmäßigen Abständen erfolgen. CU Wolf @ Raiwo
Naja so ein paar Kleinigkeiten hast Du schon vergessen. Das wären die Passbilder und die Gebühren für den neuen Führerschein und Du mußt 2 Mal zur FS Stelle. 10 Euro für ein Augenärtzliches Gutachten - tia dann wirklich ein Schnäppchen!!!!!! Pijpop
ja richtig Wolf, alle 5 Jahre ! wenn Dein Augenarzt Dir nur 10 Euro berechnet, dann ist er ein Freund von Dir. :wink: also ich habe alles zusammen 190,- Euro an Kosten gehabt. ich kann 190,- Euro, für nix, nicht mal eben so abtun. das ich zweimal zur FS-Stelle muss usw, das erwähne ich garnicht erst.... ;-) und was nützt diese Untersuchung alle 5 Jahre? außer das einige, auch der Staat, dran verdienen ? Wenn die Untersuchnung was bringen soll, dann müsste die Untersuchung öfter sein. So ist es Quatsch oder Geldschneiderei ! achim
Ist das bei den jetzigen Jungen Führerscheinbesitzern anders?(Werden die nicht älter?) Dieter
Die Überschrift war: "Alter 3er"! Natürlich ist es sinnvoll, den "2er" nicht verfallen zu lassen. Es geht aber um die Umschreibung des "alten 3er". Die Fahrzeugkombination, die ich mit dem "alten 3er" bis 50 fahren durfte, gibt es doch fast nicht mehr. Der Anhänger muss nämlich ein "Einachsanhänger" sein. 35 Jahre bin ich keinen LKW mit Anhänger über 12 t gefahren, dann werde ich ihn künftig auch nicht brauchen. Bei denjenigen, die die alte Klasse 2 haben sieht es natürlich ganz anders aus. Aber das war ja nicht das Thema. Bei mir kostet der Scheiß: Augenarzt 180, Allgemein A.50. Wenn man den Schein nicht unbedingt zum LKW fahren braucht und bloß nicht verfallen lassen will , wie ich, dann reicht auch alle knappe 7 Jahre. Man weiß natürlich nicht wie es einem im Leben noch so trifft und bei den derzeitigen LKW-Scheinkosten ist es schon biliger man macht die Untesuchung und hat dafür immer einen frischen LKW Schein. Wo auch noch die Gefahr besteht man besteht sie nicht mehr, soll ja bei Alten oft vorkommen
doch Dieter, das ist bei den jetzigen anders. und zwar bekommen die jetzigen den Führerschein von Anfang an, nicht auf Lebenszeit ausgestellt. Sondern sie wissen von Anfang an, das der Führerschein nur zeitlich begrenzt ausgestellt wird bzw. die Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Die Untersuchung für den Kl.3 mit dem der Doppelachshänger gefahren werden darf, ist mit der für den Kl.2 identisch. achim Ich habe meinen 2er auch verfallen lassen ,da mir das warten auf den Lottogewinn nicht mehr so sinnvoll vorkam :D
Den 2er habe ich jetzt schon Jahre nicht mehr gebraucht. Auf dem Kärtchen wird dann der CE gelöscht,weiss jemand wie das gemacht wird. Grüßle Waldi
...warum willst du deinen "alten Lappen" denn tauschen :?: Wenn du ihn behälst, und das ist dein gutes Recht, bleibt alles wie es ist :!: - Die Probleme kommen erst, wenn du einen neuen - Kartenführerschein - beantragst. Auf dem Kärtchen ist der CE generell befristet bis zum 50. Lebensjahr. hier könnt ihr euch die bestimmungen genau nachlesen:
--> Link ihr habt alle mehr oder weniger teilweise recht und unrecht :) viele grüsse Leif Die Angaben im obigen link können nicht stimmen. Sonst müsste ich sofort mein Mobil stehen lassen. Nach den Angaben des Fahrlehrerverbandes --> Link muss ich den Führerschein nur umtauschen, wenn ich Fahrzeugkombinationen fahren will, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen (über 12 t zG)
Die Probleme kommen mit dem alten grauen "Lappen" dann, wenn ein Polizist nicht der deutschen Sprache mächtig ist und nicht glauben will, daß ich mit Klasse 3 einen 6 Tonner fahren darf. Bei der Anmietung eines PKW´s auf dem Flughafen von Dallas hatte ich schon ein ähnliches Problem. Führerschein war alt, das Foto hatte keine Ähnlichkeit mit mir und der Vermieter konnte logischerweise kein Deutsch. Nur mit gutem Zureden habe ich den Wagen bekommen. Das war für mich dann ein Grund den Checkkartenführerschein zu nehmen. Habe jetzt auf der Führerscheinstelle nachgefragt. Für den Umtausch des alten 3er sind keine Fristen gesetzt. Nach 50 + 2 habe ich jedoch keine Chance mehr, Fahrzeugkombinationen die über C1E hinausgehen (über 12 t z'G) zu fahren. Der Umtausch erfolgt ohne Gesundheitsprüfung oder Sehtest. Fazit: Egal ob mit Lappen oder Karte, fahren darf ich Lkw bis 7,5 t, bzw. Fahrzeugkombinationen mit Einachsanhänger bis 12 t. |
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