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Feinstaub Fahrverbote Südwesten


Chris_62 am 31 Okt 2007 19:18:37

Kopie der Badischen Zeitung online 31.10.07

Feinstaub: Ab März drohen Fahrverbote

Feinstaub: Ab März drohen Fahrverbote Freiburg erst 2009 betroffen: Von März 2008 an werden im Südwesten die ersten Städte für Autos mit veralteter Abgastechnik gesperrt. Um der Feinstaub-Belastung Herr zu werden, wurden acht Städte zu Umweltzonen erklärt.

Die Orte dürfen von Fahrzeugen ohne Umweltplakette nicht mehr befahren werden, gab Umweltministerin Tanja Gönner am Mittwoch in Stuttgart bekannt.

Neben den beiden größten Städten Stuttgart und Mannheim sind auch Ludwigsburg, Leonberg, Tübingen, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd und Ilsfeld betroffen.

Von 2009 an sollen Fahrverbote auch in Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim, Heilbronn, Herrenberg, Pfinztal und Ulm gelten.




Unter die Fahrverbote fallen alle Dieselfahrzeuge, die die Euro-Abgasnorm 2 nicht erfüllen, sowie Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator.

Laut Ministerin Gönner betrifft das 340.000 der 6,7 Millionen Autos und Laster im Land. Das entspricht etwa fünf Prozent des Fahrzeugbestandes. Auf die Fahrverbote hatten sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände am Mittwoch geeinigt.

Einer EU-Studie zufolge sterben in der Europäischen Union pro Jahr 310.000 Menschen an Erkrankungen durch Feinstaub, davon etwa 65.000 in Deutschland. Besonders belastet sind den Gesundheitsbehörden zufolge Kleinkinder.

Nach einer EU-Richtlinie müssen für Orte mit hoher Feinstaub-Belastung Luftreinhaltepläne erstellt werden, wenn der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten wird. (dpa)

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Gast am 31 Okt 2007 20:42:24

Hm, habe mal stichprobenartig nachgeschaut. Teilweise weichen die hier genannten Daten von den offiziellen Veröffentlichungen ab. Z.B. Freiburg hat laut www erst ab 2010 ein Fahrverbot geplant/beschlossen.

Werde aber in den nächsten Zeit mal wieder das www scannen und --> Link dann mal wieder aktualisieren.

Chris_62 am 31 Okt 2007 22:10:54

Hi Snoopy ,

ist wohl Beschluss von heute ...aus Stuttgart.

guckst Du hier : --> Link

Diese Nachricht kann nur heute online gelesen werden !(danach kostet es)

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abo1 am 05 Nov 2007 12:04:37

hallo

habe gelesen dass fahrzeuge die technisch nicht umgerüstet werden koennen eine ausnahme beantragen koennen

gibt es für jeweils ein jahr und kostet 6,-

stimmt das?

lg
g

Friedrich am 05 Nov 2007 12:57:15

Dazu aus "Pforzheimer Zeitung", daß Fahrzeuge ohne Umrüstmöglichkeit ausgeschlossen sind. Ebenso Fahrzeuge deren Wert unter dem Preis einer Umrüstung liegt.
Wenn dies Wirklichkeit wird, kann mancher Aufatmen. Dazu kann ich für mich sagen, daß ich besagte Städte oder Orte nie durchfahren habe. Höchstens über Durchgangsstraßen gestreift und dies wird auch 2009 noch möglich bleiben.
MfG Frieder

Gast am 05 Nov 2007 12:58:23

Natürlich kann jede zuständige Stelle (z.B. Gemeinde) im Rahmen der Erlassung einer Fahrverbotszone auch Ausnahmen regeln. So gesehen kann ich mir auch vorstellen das die Gemeinde xyz gegen Erstattung einer Verwaltungsgebühr eine Ausnahmegenehmigung für einzelne Fahrezuge erteilt. Dies wird aber sicherlich der Einzelfall sein und z.B. für Bewohner einer solchen Fahrverbotszone gelten.

Sowei du dich in eine andere Fahrverbotszone, z.B. der Gemeinde xxx begibst, nützt dir die Ausnahmegenehmigung der Gemeinde xyz nichts mehr. Die einzigen flächendeckenden Ausnahmen ergeben sich aus Anhang 3 der KennzeichnungsVO.

abo1 am 05 Nov 2007 14:14:07

Gast hat geschrieben:...Dies wird aber sicherlich der Einzelfall sein und z.B. für Bewohner einer solchen Fahrverbotszone gelten....



hallo


also für mich ist das ja nur am rande ein thema

aber bisher hätte ich das so gelesen dass anwohner, lieferanten udn gewerbebetriebe ja sowieso davon ausgenommen sind

lg
g

Gast am 05 Nov 2007 14:40:55

Das kannste aber wissen, das ich mich an diese Zonen nicht halte. Bei der Steuerbelastung habe ich mir das Recht erkauft, auf den D-Straßen mit dem WoMo zu fahren, wann und wo immer ich will.

Wenn ich `ne Knolle bekomme klag ich dagegen bis der Doc. kommt. :D

Bei 460€ Steuern im Jahr.

Gast am 05 Nov 2007 16:14:44

abo1 hat geschrieben:
Gast hat geschrieben:...Dies wird aber sicherlich der Einzelfall sein und z.B. für Bewohner einer solchen Fahrverbotszone gelten....



hallo


also für mich ist das ja nur am rande ein thema

aber bisher hätte ich das so gelesen dass anwohner, lieferanten udn gewerbebetriebe ja sowieso davon ausgenommen sind

lg
g


Da war wohl der Wunsch Vater des Gedankens bzw. du warst zu optimistisch.

Hier ein Auszug aus der Kölner Regelung. Bei anderen Städten sieht es in der Regel ähnlich aus oder es wird nur auf die KennzeichnungsVO verwiesen.

"Gemäß § 1 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung kann die zuständige Behörde, in unaufschiebbaren Fällen auch die Polizei, den Verkehr mit nicht nach § 3 der Kennzeichnungsverord-nung gekennzeichneten Fahrzeugen zu und von bestimmten Einrichtungen zulassen, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen notwendig ist, oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen Ein-
zelner dies erfordern, insbesondere wenn Fertigungs- und Produktionsprozesse auf andere Weise nicht aufrechterhalten werden können. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auf Antrag den Verkehr mit nicht nach § 3 der Kenn-zeichnungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeugen innerhalb der Umweltzone zulassen, wenn das Verkehrsverbot im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Ziele des Luft-reinhalteplanes dadurch nicht gefährdet werden. Dies kann insbesondere bei Fahrzeugen mit einer nur geringen Gesamt-Jahresfahrleistung in Betracht kommen."

abo1 am 05 Nov 2007 16:30:16

Gast hat geschrieben:...Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auf Antrag den Verkehr mit nicht nach § 3 der Kenn-zeichnungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeugen innerhalb der Umweltzone zulassen, wenn das Verkehrsverbot im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Ziele des Luft-reinhalteplanes dadurch nicht gefährdet werden. Dies kann insbesondere bei Fahrzeugen mit einer nur geringen Gesamt-Jahresfahrleistung in Betracht kommen."



hallo

naja
das ist je eh der punkt, oder?

angeblich stand in der gestrigen oder heutigen stuttgarter morgenpost (?) dass es grundsätzlich für alle fahrzeuge die technisch nicht in der lage sind umzurüsten diese ausnahmegenehemigungen - jeweils für ein jahr - geben wird.

KEINE genehemigung soll es geben wenn es eine umrüstoption gibt, der fahrzeughalter aber nicht umrüstet

lg
g

Funky am 16 Feb 2008 23:06:03

Ich fahre jeden morgen quer durch Stuttgart - bzw. ich stehe mehr oder weniger mit meinem Benziner mit grüner Plakette :twisted: Ob das so gesund für die Umwelt ist ist fraglich, vielleicht sollte man eher was für den Verkehrsfluss tun als Plaketten verteilen. Ob wir mit unserem WoMo, Ducato BJ 1999 in 2 Jahren noch in die Stadt dürfen ist fraglich - rote Plakette, bisher nicht Nachrüstbar :( Ich hoffe das dieser Feinstaub-Dummfug ein 1-Jahres Thema wird wie einst das Ozon-Fahrverbot. Ansonsten können wir unser WoMo-Hobby spätestens 2010 aufgeben - 60.000 € und mehr für ein neues (zumal uns beiden die "Neuen" nicht gefallen von Einrichtung und Zweckmäßigkeit) ist nicht drin.

Chris_62 am 06 Nov 2013 12:05:42

Auch Elektroautos brauchen eine Umweltplakette ;D ....

Freiburg kontrolliert nun einen Monat nach den grünen Plaketten ...

lies hier --> Link

silent1 am 06 Nov 2013 12:27:57

Dann weiß ich ja schon mal wo ich mein Geld nicht ausgebe. :evil:

Gast am 06 Nov 2013 12:36:08

Es wird nett wenn die anderen Gemeinden auf diese Zusatzeinnahmen mal aufmerksam werden!!

Ich glaube das ist einigen in den Stadtkassen noch nicht richtig klar.

silent1 am 06 Nov 2013 12:42:12

stephan hat geschrieben:Es wird nett wenn die anderen Gemeinden auf diese Zusatzeinnahmen mal aufmerksam werden!!

Ich glaube das ist einigen in den Stadtkassen noch nicht richtig klar.

Ich hoffe das bleibt so :wink:
In vielen anderen (wichtigen) Bereichen sind die ja auch im Dornröschenschlaf :evil:

ubruesch am 06 Nov 2013 18:34:27

Na das lohnt sich ja nach der Punktereform erst recht.
Die Leute bekommen keine Punkte mehr aber dafür kostet es 80€ plus Gebühren.
Also ca 105€. Wenn man dann noch 2 oder 3 mal im Jahr erwischt wird wird das schon teuer.
Prost Mahlzeit.

Udo

tobi02 am 06 Nov 2013 22:56:19

Selbst wenn man 3 x pro Jahr erwischt wird und 105 € zahlen muss kann man das bei 4000€ Umrüstungskosten bequem 12 Jahre machen bis es teuer wird. Vermutlich wird das WOMO so lange nicht durchhalten :lol:

ubruesch am 07 Nov 2013 12:44:59

Tja Tobi,

selbst wenn du das schon öffters in einem Jahr machst kann das zu Problemen führen.
Je nach dem wer da sitzt kann daraus der Vorwurf des Vorsatzes werden. Aber soweit muss es ja nicht gehen.
Und 4000€ wäre mir auch zu teuer.

Udo

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